R&V und die neue Umweltschadensversicherung
Weitreichende Konsequenzen haben die neuen Regelungen für die Haftung bei Umweltschäden in Deutschland. Die neuen Regelungen gelten seit dem 30.04.2007 und das neue Umweltschadensgesetz wird voraussichtlich im Herbst 2007 in Kraft treten. Das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UFU) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) stufen das Gesetz als einen bedeutenden Fortschritt ein. Durch die Einführung von umweltgesetzlichen Festlegungen sollen Artenvielfalt, natürliche Lebensräume, Gewässer und Boden geschützt werden.
Anders als bislang werden die Verursacher für Schäden an Böden, Gewässern, Flora und Fauna haftbar gemacht. Dem Gesetz nach können auch Umweltsünder durch Anträge aus der Bevölkerung von der Umweltbehörde belangt und zur Sanierung des Schadens gezwungen werden.
Vor allem für mittelständische Firmen und Landwirte ist das ein kaum zu kalkulierendes Risiko. Mit der neuen R&V-Umweltschadensversicherung-Police bietet die R&V Versicherung ein Produkt an, mit dem Firmen einen Teil dieser Risiken absichern können. Die Police deckt Schäden an Böden, Gewässern und der Biodiversität, also geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen ab. Nicht versichert bleiben weiterhin Umweltschäden, die durch Verschleiß entstehen.
Damit können sich Landwirte und Unternehmen durch den Abschluss einer R&V Umweltschadensversicherung teilweise vor den Folgen des Umweltschadengesetzes schützen.
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