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Freitag, Juni 08, 2007

Die Pferdelebensversicherung - Ein Schutz bei der Uelzener Versicherung

Der Tod eines Pferdes kann persönlich sehr schmerzlich sein, oft entsteht zusätzlich ein erheblicher finanzieller Schaden. Diesen kann man zum Teil über eine entsprechende Lebensversicherung absichern. Die Uelzener Versicherung bietet eine solche Möglichkeit in Form einer Pferdelebensversicherung an.

Im Schadensfall ist unteranderem versichert:
80% Entschädigung bei Tod oder Nottötung, durch Krankheit oder Unfall. Mitenthalten sind dabei auch Transporte innerhalb der EU, Brand- und Blitzschläge sowie der Diebstahl.

80% Entschädigung bei dauernder Unbrauchbarkeit durch Krankheit oder Unfall. Mitversichert ist ebenfalls die dauernde Unbrauchbarkeit für die Zucht (Sterilität).

Beachtet werden muss dabei, dass die Leistung nur 70% beträgt, wenn die Versicherungssumme über 25.000 Euro liegt oder für Pferde ab dem 9. bis zum vollendeten 11. Lebensjahr. Ein interessanter zusätzlicher Leistungspunkt ist der „Pferdehalter-Notruf“. Zusammen mit den Versicherungsunterlagen erhält der Versicherungsnehmer von der Uelzener Versicherung einen Ausweis, in dem die „Pferdehalter-Notruf-Telefonnummer“ abgedruckt ist. Sofern ein Notfall eintritt können die Versicherten dienstbereite Tierärzte und nächstgelegene Tierkliniken unter dieser Nummer in Erfahrung bringen.

Der Beginn einer Vertrages kann frühestens mit dem Datum des Eingangstempels beantragt werden. Sollten tierärztliche Bescheinigungen erforderlich sein, wird erst mit dem Eingang der ärztlichen Bescheinigung dokumentiert.

Posted by Sabine on 06/08 at 03:04 AM
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