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Donnerstag, Juni 21, 2007

Lady Invest von Frauen für Frauen

Von Frauen für Frauen lautet das Prinzip des neuen Versicherungspaketes, das die Zurich Versicherung entwickelt hat. Lady Invest nennt sich das Produkt, in dem Pensionsvorsorge, Unfallversicherung und Rechtsschutz enthalten sind. Die Komponenten können einzeln oder als Kombination gewählt werden, ganz nach Bedarf.

Die Markterhebung für Lady Invest erfolgte länderübergreifend. 4000 Personen wurden befragt. Die Entwicklung, Umsetzung und das Marketing wurden komplett von Frauenhand übernommen. Oberste Priorität genoss dabei das Ziel, die Vorsorge auch bezahlbar zu machen.

Das zeigt sich an den Prämien. Für die Pensionsvorsorge liegt der Mindestbeitrag bei 25 Euro im Monat. Investiert wird das Kapital in eine fondsgebundene Lebensversicherung, deren Aufbau im Bezug auf Risiko und Fonds individuell nach Wunsch erfolgt. Der Bedarf für ein solches Produkt ist nach Ansicht der Zurich Versicherung, die in Österreich mit Lady Invest startet, sehr wohl vorhanden. Zumal die Pension von Frauen in der Alpenrepublik rund 41 Prozent unter der von Männern liegt. Ergänzt werden kann die Vorsorge mit einer Rechtsschutz- und Unfallversicherung, die zusammen rund 15 Euro im Monat kosten.

Posted by Andre on 06/21 at 02:52 PM
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Eingeschränkter Fragenkatalog der Versicherungen

Versicherungsgebern wird weiterhin empfohlen, die Versicherungsnehmer über ihre ihnen obliegende Wahrheits- und Informationspflicht zu informieren-- trotz dem sehr eingeschränkten Erfordernis Fragen bezüglich der Gesundheit beim Versicherungsabschluss zu beantworten. Vielen Kranken-, Unfall-, Lebens-, Todesfall- und Berufsunfähigkeits-Versicherungen stellen nur noch vereinfachte Gesundheitsfragen.

Zum einen um ein besseres Neugeschäft zu erreichen, als auch um die Versicherungsbeantragung zu vereinfachen beziehungsweise die Antragsprüfung schneller zu machen, beschränken diese Versicherungen den Abfragezeitraum auf wenige zurückliegende Jahre. Es wird trotzdem erwartet, dass der zukünftige Versicherungsnehmer alle Umstände, die zum Abschluss der Versicherung und für den Versicherer zur Risikobeurteilung relevant sein könnten, anzugeben hat, selbst wenn er nicht explizit nach solchen Umständen gefragt wird.

Diese Wahrheits- und Informationspflicht trotz vereinfachter Modalitäten ist durch den § 16 des VVG gesetzlich geregelt und bedeutet im Umkehrschluss, dass der Versicherungsnehmer sich nach § 22 VVG bei einer Unterlassung wegen arglistiger Täuschung strafbar machen würde. Einige gerichtliche Verfahren sind bereits gegen die Versicherungsnehmer entschieden worden.

Posted by Sabine on 06/21 at 01:44 AM
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Mit Flip-Flops am Steuer

Festes Schuhwerk sorgt bei sommerlichen Temperaturen schon mal für „qualmende Socken“. Da wird lieber auf Sandalen oder auch die beliebten Flip-Flops zurückgegriffen, damit es die Füße etwas luftiger haben. Besonders viel Halt bieten die leichten Schlappen nicht. Daher rührt wohl auch das Gerücht, dass bei einem Unfall kein Schadensersatz geleistet wird, wenn mit Flip-Flops an den Füßen gefahren wurde.

Dem sei nicht so, sagt Karin Rüter de Escobar. Die Fachfrau vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft beruhigt alle, die mit modischen Tretern das Gaspedal bedienen. „Das Schuhwerk hat keinen Einfluss auf die Leistung der Versicherung“, macht sie deutlich. Lediglich, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel sei, könne die Vollkaskoversicherung sich quer stellen.

Als Ratschlag gibt Karin Rüter de Escobar Autofahrern mit auf den Weg, zumindest Schuhe mit festem Halt zu tragen. Rutschfest sollten sie auch sein. Denn im Fall der Fälle hat man so mehr Kontrolle. Das erweist sich nicht nur bei Bremsmanövern als vorteilhaft, wie Brummifahrer, deren Unfallverhütungsvorschriften auch das Schuhwerk regeln, aus Erfahrung wissen.

Posted by Andre on 06/21 at 01:35 AM
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