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Samstag, Juni 23, 2007

Aktuelles Problem: Absicherung bei Unwettern

Die derzeitigen Unwetter verursachen viele Schäden. Überflutete Straßen und übergelaufene Keller sind häufig die Folge. Jedoch werden Schäden von den Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen nur übernommen, wenn die sogenannten Elementarschäden in diesen aufgezählt sind. Beispielsweise werden durch die Gebäudeversicherung Schäden am Gebäude, wie z. B. durchbrechende Wände, abgedeckt. Die Hausratversicherung würde greifen, wenn im Keller Umzugkartons durch Wasser beschädigt würden.

Es kann auch vorkommen, dass die Wohngebäude- und Hausratpolice auch bezahlen, obwohl die Elementarschäden vertraglich nicht festgelegt worden sind, dabei muss es allerdings um Folgeschäden eines Sturmes handeln. Eine Luftgeschwindigkeit von 61km/h oder mehr definiert im Versicherungsbereich einen Sturm. Im Fachjargon entspricht das der Windstärke 8. Häufig kommt es bei solchen Stürmen zur Ablösung von Dachziegeln, die dann weitere Schäden verursachen bzw. das Dach abdecken und so den Regen ins Haus eindringen lassen.

Schäden an Glastüren und -dächern und Fenstern kann man mittels einer Glasversicherung abdecken lassen. Die Bauleistungsversicherung kann für sich noch im Bau befindende Häuser beansprucht werden. problematisch wir des oft in den Fällen, in denen parkende Kfz durch umfallende Bäume und abgebrochene Äste beschädigt werden. Bei offensichtlich kranken Bäumen, die nicht fachgerecht untersucht werden, ist der Vermieter schadensersatzpflichtig, wenn das Auto des Mieters auf einem Parkplatz des Vermieters beschädigt wird (OLG Nürnberg, Az: 4 U 1761/95). Ist ein Vermieter nicht im Spiele, bekommt man Ersatz, soweit eine Teilkaskoversicherung vorhanden ist. Auch mittelbare Schäden durch umher fliegende Gegenstände sind mit abgedeckt. Allerdings ist dabei die vereinbarte Selbstbeteiligung zu berücksichtigen.

Posted by Sabine on 06/23 at 05:25 AM
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