Körnerkissen in der Mikrowelle kostet Versicherungsschutz
„Lesen Sie die Gebrauchsanleitung, bevor Sie das Gerät anschließen.“ So oder ähnlich lauten die Formulierungen, die Hersteller gerne verwenden. Und man sollte sich tunlichst daran halten. Denn Schäden, die aus unsachgemäßer Nutzung resultieren, werden nicht von der Hausratversicherung übernommen. So passiert bei einem Mann, der nur ein Körnerkissen in der Mikrowelle auf Temperatur bringen wollte.
Das Gerät fing Feuer – so wie in der Gebrauchsanweisung prognostiziert. Doch genau diesen Passus hatte der Mann nicht gelesen und sich vor dem Landgericht Kleve auch darauf berufen. Ein Fehler. Denn nicht nur die Hausratversicherung, sondern auch die Richter warfen dem Mann grobe Fahrlässigkeit vor, weil er sich nicht die Mühe gemacht hatte, sich vorher eingängig mit dem Gerät zu beschäftigen und die Anleitung zu lesen.
Dass er die Mikrowelle, eigentlich gedacht, um Speisen zu erwärmen, mit einem Körnerkissen nun auch noch zweckentfremdet hatte, machte die Sache nicht besser. Das heißt für Verbraucher also: Erst lesen, dann nutzen. Was aber, wenn die Gebrauchshinweise absolut unverständlich sind? Das soll, wie man so hört, bei einigen Herstellern durchaus der Fall sein.
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