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Freitag, Juli 06, 2007

Angst kein Reiserücktrittsgrund

Die Bilder, die in den vergangenen Tagen aus England und Schottland übermittelt wurden, haben viele erschreckt. Der Terror hat sich wieder zu Wort gemeldet - und das in Ländern, die auf der Liste der beliebten Urlaubsziele relativ gut platziert sind. Städtetrips nach London und Wandern in Schottland sind beliebt, jetzt aber gefürchtet. Die Reise zu stornieren und auf die Reisekostenrücktrittsversicherung zu bauen, endet in der Sackgasse.

Auf den Stornogebühren bleiben die Urlauber sitzenden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Angst zählt nicht zu den Gründen, die bei einem Reiserücktritt akzeptiert werden, um den Reisepreis erstattet zu bekommen. Angst wird nicht als schwere Krankheit eingestuft, die den Versicherungsbedingungen entsprechen würde.

In diesem Punkt sind sich fast alle Gerichte, die sich bislang mit Fällen dieser Art beschäftigen mussten, einig. Die Reisekostenrücktrittsversicherung springt ein, wenn der Kunde vor Antritt der Reise schwer erkrankt und den Urlaub aus diesem Grund nicht antreten kann. Kulanter zeigen sich die Reiseunternehmen, wenn offizielle Warnungen vor der Reise in ein bestimmtes Land ausgegeben werden.

Posted by Andre on 07/06 at 06:24 AM
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