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Montag, Juli 23, 2007

Streit um Gesundheitsreform und PKV-Pflichten entbrannt

Die aktuelle Gesundheitsreform stößt, wie nicht anders zu erwarten war, schon jetzt auf ersten Widerstand. Die Continentale als private Krankenversicherung plant, den Rechtsweg zu beschreiten und Verfassungsklage einzureichen. Auf der anderen Seite ist es die Bundesregierung, die dem Unternehmen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, droht.

Der Streit ist um die Neuregelungen entbrannt, die seit dem 1. April 2007 bzw. dem 1. Juli 2007 gelten. Demnach dürfen Nicht-Versicherte zurück in ihre alte Versicherung. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht dabei kein Wahlrecht, hier muss man zu seiner „Ex“ zurück. Ehemals privat Versicherte hingegen können auf „Brautschau“ gehen. Denn laut Gesetz ist jede PKV verpflichtet, den Kunden in den modifizierten Standardtarif aufzunehmen, unabhängig von Alter und Krankheit. Die Beiträge richten sich lediglich nach Alter und Geschlecht. Ein Risikozuschlag darf nicht verlangt werden.

Die Continentale nimmt die Neukunden zwar auf, verlangt allerdings eine dreimonatige Wartefrist, innerhalb der keine Leistungen erfolgen. Sollten bereits Erkrankungen bestehen, werden die Behandlungskosten dafür ebenfalls nicht getragen. Von der Continentale heißt es dazu: „Sie können auch kein brennendes Haus versichern“. Die Bundesregierung hingegen pocht darauf, dass die Vorgaben eins zu eins umgesetzt werden.

Posted by Andre on 07/23 at 01:01 PM
KrankenversicherungGesundheitsreform • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Performer Primus mit neuem Kinderunfallschutz

In einem großen Kombi-Antrag kann seit kurzem die Kinderversicherung Performer Primus als auch der Performer Primus 50plus der LV 1871 mit der Kinderunfallpolice der TRIAS Versicherung-AG verbunden werden. Für die TRIAS stehen dabei drei Tarifbausteine mit jeweils 6 EURO, 8 EURO oder 10 EURO pro Monat zur Auswahl. Im dazugehörigen TRIAS Flyer wird das Leistungsspektrum der Kinderunfallpolice genauer erläutert.

Unter anderem sind Infektionskrankheiten durch Zeckenbisse ohne Mehrbeitrag mitversichert. Der neue Flyer kann in Verbindung mit dem Kombi-Antrag angefordert werden. Unter www.lv1871.de können nähere Informationen bezogen werden.

Das PRIMUS- Konzept ist einzigartig, bietet Prämien und weitestgehende Gestaltungsspielräume für den Versorger sogar über dessen Tod hinaus und wurde mit dem Produktinnovationspreis ausgezeichnet. Wenn Eltern und Großeltern regelmäßig Beiträge ab 25 EURO einzahlen, können sie für eine solide Altersvorsorge ihrer Nachkommen sorgen.

Posted by Sabine on 07/23 at 01:40 AM
Unfallversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Speicherung falscher Daten kann für Versicherten problematisch werden

Kürzlich durchgeführte Recherchen der Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest ergaben, dass nach Speicherung falscher Daten über den zentralen Datenspeicher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) es für den Versicherungsnehmer sehr kompliziert werden kann, einen Vertrag ohne Sonderkonditionen zu erhalten oder die falschen Informationen aus der elektronischen Kartei zu entfernen. Von Verbraucherschützern wird deswegen eine Überholung der Zentralkartei gefordert.

Gespräche zwischen dem GDV und dem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sind nun angelaufen. 9,5 Millionen Datensätze mit teilweise sehr persönlichen Angaben umfasst der Zentralspeicher, das sogenannte „Hinweis- und Informationssystem“ (HIS). Mithilfe des HIS wollten die Versicherer anfänglich Versicherungsbetrüger ausfindig machen. Heutzutage werden nicht nur Daten von Kunden gespeichert, die auffällig häufig Schadensfälle beim Auto melden, sondern auch Daten von Verbrauchern, deren Antrag nicht zu normalen Bedingungen angenommen oder abgelehnt wurde. Versicherungssachbearbeiter vermitteln die Daten an das HIS.
Die Stiftung Warentest empfiehlt daher, dass Rechtsschutzversicherer Kunden erst dann melden sollten, wenn sie deren Vertrag aufgrund regelmäßiger Schäden gekündigt haben oder falls ein konkret begründeter Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung vorliegt. Außerdem rät sie Kunden bei etwaiger Ablehnung zum Vertragsabschluss bei einer Versicherung nachzufragen, mit welchen Daten sie bei der HIS gespeichert sind. Kunden sollten des Weiteren im Versicherungsantrag nicht mehr Informationen über sich preisgeben als gefordert sind.

Posted by Sabine on 07/23 at 01:35 AM
Versicherungen • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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