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Donnerstag, Juli 26, 2007

JURCASH bietet verbesserten Rechtsschutz

JURCASH ist eine spezielle Serviceleistung für gewerbliche Rechtsschutzkunden der Neuen Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft, der NRV. JURCASH ermöglicht es Selbstständigen und Gewerbetreibenden, nicht bezahlte, fällige und unstreitige Rechnungen durch ein seriöses Inkassounternehmen einzufordern. JURCASH steht für die Vermittlung einer professionellen Inkassodienstleistung durch die JURCASH GmbH.

Jeder Kunde mit einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung bei der NRV kann diese Serviceleistung in Anspruch nehmen. Allerdings müssen derzeitige Konditionen die Basis des Rechtsschutzvertrages bilden. Die Inanspruchnahme dieser Leistungen bekommt der Kunde zu preiswerten Konditionen. Er hat keinen Mitgliedsbeitrag, keine Einmalgebühr, keine Jahresgebühr und keine Erfolgsprovision zu zahlen.

Seit Anfang des Monats ist nun JURCASH auch interessanter für den gewerblichen Kunden geworden, schließlich ist nun ein neues Inkassounternehmen, die DOMNOWSKI Inkasso Gmbh, die auf Einzelforderungen spezialisiert und seit über 25 Jahren im Forderungsmanagement tätig ist, dazugetreten, außerdem ist nicht nur eine Bonitätsprüfung gegen geringe Gebühr möglich, sondern auch ein SCHUFA- Eintrag. Zusätzlich gibt es nun das Internet-Portal www.jurcash.de für Forderungsanmeldungen und Kontostandabfragen. Kunden erhalten Zugang zu Bonitäts- und Adressauskünften. Ein angelegtes Archiv verwaltet die bisherigen eingeholten Auskünfte der Kunden und ist jederzeit einsehbar.

Posted by Sabine on 07/26 at 04:09 PM
Rechtsschutz • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Altbauten nur schwer versicherbar

Alte Häuser haben vielleicht Charme und sind hübsch hergerichtet. Dafür fehlt ihnen häufig die moderne Finesse und Sicherheit, ganz einfach weil die Standards vor 50 oder mehr Jahren völlig anderen Vorschriften folgten. Das erweist sich für viele Besitzer von Altbauten heute als Problem. Sie haben es sehr schwer, ihren Besitz zusätzlich gegen Elementarschäden wie Hochwasser zu versichern. Betroffen sind vor allem Häuser, die noch vor 1950 errichtet wurden. Darauf hat jetzt der Bund der Versicherten hingewiesen.

Demnach sind in erster Linie Bauweise und auch der Zustand des Gebäudes ausschlaggebend für die Entscheidung der Gebäudeversicherung. Gleiches gilt für die Lage. Steht das Haus in einer Region, die als hochwassergefährdet eingestuft ist und schon mehrmals überflutet wurde, lehnen die Versicherungen dankend ab. Sie überprüfen vorher ganz genau, ob und in welchem Umfang bereits Schäden aufgetreten sind.

Wird die Gebäudeversicherung nicht gänzlich abgelehnt, müssen Hausbesitzer allerdings damit rechnen, dass sie Risiko-Zuschläge zahlen oder sich mit einer höheren Selbstbeteiligung einverstanden zeigen sollen. Manchmal wird auch die Renovierung des Gebäudes gefordert. In Hochwassergegenden muss dann ein Rücklaufventil eingebaut werden.

Posted by Andre on 07/26 at 01:31 PM
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