Advanced Search

Juli 2007
S M T W T F S
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30 31        

Syndication


Partnerseiten
Impressum
Kontakt
Sitemap
AGB

Samstag, Juli 07, 2007

Nürnberger Versicherung - OPT Tarif mit Option auf eine Vollversicherung

Durch die letzte Gesundheitsreform müssen Bürger drei Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, bevor sie von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln dürfen. Das bedeutet drei Jahre, in denen sich der Gesundheitszustand verschlechtern und so den beabsichtigten Schritt erschweren oder aber verhindern kann.
Dieses Risiko fängt der neue OPT- Tarif der Nürnberger Krankenversicherung auf. Der Tarif OPT garantiert den Versicherten, dass sie nach Wegfall der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung – nur beim Abschluss des OPT sind Gesundheitsfragen zu beantworten – in jede Vollversicherung der Nürnberger Krankenversicherung wechseln können.
Krankentagegeld wie auch Pflegepflichtversicherung sind dabei auch berücksichtig. Diese „Konservierung“ des Gesundheitszustandes gilt ab Antragsstellung für 10 Jahre, längstens bis zum Ende des 45. Lebensjahres.

Fällt die Versicherungspflicht in der GKV weg, hat der OPT- Versicherte sechs Monate Zeit, seine Option wahrzunehmen und sich für einen privaten Krankenversicherungstarif bei der Nürnberger Krankenversicherung zu entscheiden.

Der Beitrag versicherbaren Personen ( Frauen / Männer/ Kinder und Jugendliche) ist identisch. Der Monatsbeitrag beträgt 4 Euro und ist damit eine wirklich Überlegung wert.

Posted by Sabine on 07/07 at 08:18 AM
VersicherungenKrankenversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Freitag, Juli 06, 2007

Angst kein Reiserücktrittsgrund

Die Bilder, die in den vergangenen Tagen aus England und Schottland übermittelt wurden, haben viele erschreckt. Der Terror hat sich wieder zu Wort gemeldet - und das in Ländern, die auf der Liste der beliebten Urlaubsziele relativ gut platziert sind. Städtetrips nach London und Wandern in Schottland sind beliebt, jetzt aber gefürchtet. Die Reise zu stornieren und auf die Reisekostenrücktrittsversicherung zu bauen, endet in der Sackgasse.

Auf den Stornogebühren bleiben die Urlauber sitzenden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Angst zählt nicht zu den Gründen, die bei einem Reiserücktritt akzeptiert werden, um den Reisepreis erstattet zu bekommen. Angst wird nicht als schwere Krankheit eingestuft, die den Versicherungsbedingungen entsprechen würde.

In diesem Punkt sind sich fast alle Gerichte, die sich bislang mit Fällen dieser Art beschäftigen mussten, einig. Die Reisekostenrücktrittsversicherung springt ein, wenn der Kunde vor Antritt der Reise schwer erkrankt und den Urlaub aus diesem Grund nicht antreten kann. Kulanter zeigen sich die Reiseunternehmen, wenn offizielle Warnungen vor der Reise in ein bestimmtes Land ausgegeben werden.

Posted by Andre on 07/06 at 06:24 AM
Versicherungen • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Donnerstag, Juli 05, 2007

Arzneimittelverderb nur selten versichert

Fällt der Kühlschrank in einem Privathaushalt aus, ist der Schaden überschaubar. Käse, Wurst, Fleisch, Tiefkühlpizza, Milch und Joghurt landen im Müll. Das Gerät wird repariert oder ersetzt. Kosten, die sich im Rahmen halten. Wenn aber in einer Arztpraxis die Kühlung aussetzt und Medikamente wie Impfstoffe verderben, geht der Schaden schnell in die tausende. Das Problem: Arzneimittelverderb ist in den seltensten Fällen Bestandteil der Versicherung.

Genau vor einem solchen Schaden stand jetzt eine Kinderärztin. Über Nacht hatte ein Kurzschluss dafür gesorgt, dass die Kühlung nicht mehr funktionierte und Impfstoffe für 6.000 Euro verdarben. Sie müssen wie viele andere Medikamente kühl gelagert werden. Die Vorschriften in diesem Punkt sind eindeutig. Trotzdem schließen nur sehr wenige Praxisinhaltsversicherungen, die ansonsten beispielsweise bei Einbruch, Feuer und Vandalismus zahlen, diesen Schadensfall mit ein.

Arzneimittelverderb muss bei vielen Versicherungsunternehmen zusätzlich vereinbart und versichert werden. Die Prämien für die Praxisinhaltsversicherung wird dann entsprechend angepasst. Bei der R+V Versicherung liegt der Aufschlag bei 25 Euro im Jahr je 1.000 Euro Medikamentenwert.

Posted by Andre on 07/05 at 04:31 PM
Versicherungen • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Mittwoch, Juli 04, 2007

Gefälligkeitshandlungen – ein Versicherungsschutz ist möglich.

Gefälligkeitshandlungen werden immer wieder von Freunden oder Nachbarn ausgeführt. Während der Urlaubszeit nehmen diese Handlunge zu. Die meisten Menschen machen sich vermutlich keine Gedanken über den Fall der Fälle. Was geschieht, wenn der freundliche Nachbar aus Versehen das Blumenwasser über den teure Stereoanlage schüttet oder eine kostbare Blumenvase hinunter wirft? Dem Helfer kann dieser Schaden teuer zu stehen kommen, denn für diesen entstandenen Schaden ist der Freund/ der Nachbar meist nicht versichert.

Der Grund dafür: das Bürgerliche Gesetzbuch schließt die Haftung bei Gefälligkeitshandlungen, wie zum Beispiel das Aufpassen auf die Wohnung, aus. Somit haftet ein Nachbar nicht bei Hilfeleistung für Schäden, die er in der Wohnung seines Nachbarn aus Versehen, also leicht fahrlässig, anrichtet. Aufgrund der Regelung kommt es wiederholt zu Streitigkeiten unter Nachbarn und Freunden im Schadensfall.

Auf diese Tatsache haben einige Versicherer mittlerweile reagiert. Mangels fehlender Haftung des Helfenden versichern heute immer mehr Haftpflichtversicherer Gefälligkeitsschäden mit. Ausdrücklich muss dann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der “Einschluss für Gefälligkeitshandlungen” vermerkt sein. Die Beiträge für den Einschluss der Gefälligkeitshandlung variieren und sind unter anderem von der Höhe der Selbstbeteiligung abhängig.
Gesellschaften wie die AXA, die ARAG, die Debeka, die Signal Iduna oder die WWK bieten diesen Zusatz in Varianten ihrer Haftpflichtprodukte an.

Posted by Sabine on 07/04 at 08:08 PM
VersicherungenHaftpflicht • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Das AGG und die möglichen Folgen - Lufthansa zahlt 4000 Euro Schadensersatz

Aus einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Franfurt wurde die Fluggesellschaft Lufthansa zu einem Schadensersatz von 4000 Euro verurteilt. Eine befristet Angestellte Stewardess hatte sich auf eine unbefristete Stelle beworben. Wegen ihres Alters (46 Jahre) wurde sie jedoch abgelehnt.  Argumentiert hatte die Lufthansa, dass das wirtschaftliche Risiko durch krankheitsbedingte Ausfälle bei älteren Arbeitnehmern wesentlich höher und somit dem Unternehmen nicht zumutbar wäre.

Nach dem aktuellen Urteil (Az. 11 CA 8952/06) ging das Arbeitsgericht Frankfurt davon aus, dass die Argumentation der Fluggesellschaft gegen das seit August vergangenen Jahres geltende Antidiskriminierungsgesetz verstößt. Das Gericht stellte fest, dass bei der Auswahl von Bewerbern, das wirtschaftliche Risiko einer möglichen Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, nicht zum Maßstab gemacht werden dürfe. Als Entschädigungshöhe setzte das Gericht drei Monatsgehälter an.

Hiermit zeigt sich, wie wichtig eine korrekte Formulierung bei der täglichen Arbeit geworden ist. Der Gedanke an einen entsprechenden Versicherungsschutz lohnt sich. Viele Versicherer bietet heute für diesen Bereich Versicherungsschutz an. Die R&V bietet als einziger Versicherer ein Produkt an, über das auch alle Beschäftigte versichert sein können.

 

Posted by Sabine on 07/04 at 08:04 PM
Recht & Ordnung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Rechtsschutzspezialistenteam (GSM) gestartet

Seit dem 1. Juli 2007 hat sich im Bereich des Industrie- Rechtsschutzes eine neue Gesellschaft positioniert. Die Gesellschaft für Straf- und Manager- Rechtsschutz mbH (GSM) steht für ein Spezialteam. Als namhafter Experte auf dem Gebiet Manager- und Unternehmens- Rechtsschutz wird der Geschäftführer der GMS Werner Dahnz von drei weiteren Spezialisten unterstützt, die alle seit über 20 Jahren im industriellen Rechtsschutzmarkt aktiv sind. Das Spezialistenteam ist komplett vom Markführer Gerling zur NRV Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG gewechselt.

Die NRV, Rechtsschutzpartner der Nürnberger Versicherungsgruppe, der VHV Gruppe, der Mannheimer AG Holding, sowie der Stuttgarter Lebensversicherung a. G. ist seit über 50 Jahren als Rechtsschutzversicherer am deutschen Markt tätig. Durch die NRV Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG (NRV) als alleinige Gesellschafterin wurde die Geschäftsgründung der GSM möglich.

Die GSM wird im industriellen Rechtsschutzgeschäft aktiv sein und die umfassende Palette an Versicherungsprodukten für diesen Bereich anbieten. Dazu wird der Manager- Rechtsschutz, der Vermögensschaden- Rechtschutz und der Firmen- Rechtsschutz zählen.
Das NRV- Vorstandsmitglied Ralf Beißer meinte dazu, dass gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung zur Managerhaftung, sich die Notwendigkeit einer professionellen Absicherung für Unternehmen und deren Manager zeigt. Das geht jedoch nur mit ausgewiesenen Fachleuten.

Posted by Sabine on 07/04 at 08:02 PM
VersicherungenRechtsschutz • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Kfz- Klassik Tarif der VHV- Testsieger

Die NAFI- Unternehmensberatung hat aktuell Kfz- Versicherer nach Ihren Tarif untersucht. Die NAFI- Unternehmensberatung hat dazu 14 Kriterien festgelegt, die eine guten Kfz- Tarif auszeichnen. Als einziger Anbieter erfüllt diesen Kriterienkatalog die VHV zu 93 %. Dabei bietet die VHV mit Abstand auch den günstigsten Preis.
Einzelnen Leistungen der VHV Klassik – Tarifes sind unter anderem:

- Weitgehender Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
- Unverschuldete Unfälle im Ausland werden nach deutschen Summen entschädigt
- Auch bei der Nutzung von Mietwagen gilt die vertragliche Versicherungssumme (Mallorca-Police)
- Kollision mit Tieren aller Art ist versichert
- Bei Pannen oder Krankheit gibt es Leistungen durch den Schutzbrief
- Marderbissschäden werden ersetzt
- Wer Partnerwerkstätten freiwillig aufsucht, profitiert von attraktiven Serviceleistungen
- Der Fahrer ist mit einer besonderen Unfallversicherung geschützt
- Sonderausstattung ist bis zu 5000 EUR mitversichert
- Kein Abzug “neu für alt” bei neuer Lackierung oder neuen Ersatzteilen, obwohl das Fahrzeug aufgewertet wird
- Der Tarif bietet Schutz bei Schäden durch Lawinen und Erdrutsch
- Verzicht auf die Selbstbeteiligung bei Glasreparatur mit Spezialharz

Dieses positive Ergebnis erfreute den Vorstandsprecher der VHV, Manfred Kuhn, sehr. Denn die Philosophie der VHV Allgemeine Versicherung AG war und ist es, in Preis und Leistung führend zu sein. Der deutliche Testsieg des Kfz- Klassik- Tarifs bestätigt diese Ausrichtung.

In der Juli- Ausgabe des Verbrauchermagazin “Optimal versichert” wurden die besten Kfz- Tarife mit Top- Leistungen und einem angemessen Preis veröffentlicht.

 

Posted by Sabine on 07/04 at 07:59 PM
VersicherungenKFZ-Versicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Allianz - “Schutzbrief 55Plus”

Nach einem Unfall, Krankenhausaufenthalt oder bei Pflegebedürftigkeit bietet der neue „Schutzbrief 55Plus” der Allianz aktive Hilfe und Betreuung für zu Hause.
Der Schutzbrief 55Plus schickt die entsprechende Hilfe nach Hause, sorgt für finanzielle Unterstützung im Pflegefall, entlastet die Angehörigen und beruhigt Alleinstehende, die in Notfällen nicht auf einen Partner oder auf die Familie zurückgreifen können. Die Allianz nimmt ihren Schutzbrief-Kunden bis zu sechs Monate lang- nach einem Unfall oder nach einem Krankenhausaufenthalt- die Arbeiten des täglichen Lebens ab. Einkaufen zugehen oder Wäsche zu waschen sind nur einige der Hilfsmöglichkeiten. Zusätzlich übernimmt ein erfahrenes Pflegepersonal alles Nötige für die persönliche Grundpflege. Sie helfen beim Essen und begleiten den Kunden zum Arzt oder zu Behörden.
Damit werden traditionelle Versicherungsleistungen um aktive Hilfe und Betreuung zu Hause erweitert. Einmalig in Deutschland ist, dass diese Assistance- Leistungen auch im Zeitraum von der Antragsstellung bis zum Bescheid über eine gesetzliche Pflegestufe in Anspruch genommen werden können. Bei der Suche nach qualifiziertem Personal oder einem Pflegeplatz unterstützt die Allianz den Versicherten.
Auch ein Tagegeld ist im Pflegefall im Schutzbrief 55Plus enthalten. Das Tagegeld hilft dann, eine ambulante oder stationäre Pflege zu finanzieren.

Mit dem Schutzbrief kann aber auch alles für den letzten Willen geregelt werden. Von der telefonischen Erstberatung zu Testaments- und Nachlassfragen über die Organisation der Bestattung bis hin zur Übernahme der Beerdigungskosten ist eine Reglung vorab möglich.
Durch das breitgefächerte Versicherungsprodukt können sich ältere Menschen für Notsituationen rundum absichern.

Posted by Sabine on 07/04 at 07:56 PM
VersicherungenKrankenversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Darf der Versicherer nach einem Schaden kündigen?

Grundsätzlich darf der Versicherer nach einem ersatzpflichtigen Schaden, zum Beispiel in der Hausratversicherung, kündigen. Dabei ist Bedingung, dass die Kündigung innerhalb eines Monat nach Auszahlung der Schadenssumme ausgesprochen wird. Unter einem ersatzpflichtigen Schaden versteht man einen Schaden, der versichert sein muss, und der Versicherungsnehmer die Versicherung nicht kündigen kann, weil die Versicherung die Bezahlung des Schadens abgelehnt hat. Nach einer ausgesprochenen Kündigung seitens der Versicherungsgesellschaft hat meist der Versicherungsnehmer ein Problem. Die Möglichkeit eine neue Versicherung abzuschließen ist sehr gering. Mit einer Ablehnung des gestellten Antrages muss gerechnet werden, eventuell hilft die gleichzeitige Einreichung des Schadenspiegels des Vorversicherers. Den Schadenspiegel kann beim Vorversicherer angefordert werden und dokumentiert die genaue Schadenshäufigkeit und Schadenshöhe.

Da bei der Beantragung eines neuen Versicherungsantrages in der Regel nach der Vorversicherung und auch nach der Person, der die Versicherung gekündigt hat (entweder der Versicherungsnehmer oder der Versicherer), gefragt wird, sollte hierbei wahrheitsgemäß geantwortet werden. Bei falschen Angaben in dieser Sache kann der Versicherer einen Schaden ablehnen und die Versicherung wegen falscher Angaben im Antrag vom Vertrag zurücktreten.

Selbst zu kündigen kann die Chance erhöhen, eventuell einen neuen Versicherer nach einem Schadensfall zu finden. Jedoch ist eher die Höhe und die Häufigkeit der Schäden entscheidend, und auch bei einer vom Versicherungsnehmer erfolgten Kündigung wird nach dem Vorversicherer und eventueller Schäden gefragt.

Posted by Sabine on 07/04 at 07:53 PM
VersicherungenTipps • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

AUXILIA – Vorsorge- Rechtsschutz

Die AUXILIA bietet in ihrem Produkt JURPRIVAT für Nichtselbstständige eine Kombination aus vier Produkten an. Der Versicherungsumfang beinhaltet:

 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz und Vorsorge-Rechtsschutz
 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken
für alle gemieteten/selbstbewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland
 Spezial- Straf- Rechtsschutz für Nichtselbstständige

Mit dieser einzigartigen Kombination bietet das Paket einen größtmöglichen Versicherungsschutz.
Das Besondere an diesem Paket ist der Vorsorge- Rechtsschutz. Damit werden noch nicht bekannte, später eintretende Veränderungen der Lebensumstände jeweils ab Entstehung ohne Wartezeiten versichert. Im Einzelnen bedeutet das, dass der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen versichert sind, wenn sich deren Risiko ändert, indem

 ein weiteres gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt, oder
 ein Versicherter eine gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit aufnimmt, oder
 die Voraussetzung für die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt.

Unter den genannten Umständen besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich niedrigster Selbstbeteiligung. Ein wichtiger Hinweis zu dem Produkt des Vorsorge- Rechtsschutz bei der AUXILIA ist die Notwenigkeit der Meldung an den Versicherer über das neue oder geänderte Risiko innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsberechnung. Zeigt der Versicherungsnehmer das neue oder geänderte Risiko nicht innerhalb der Frist an, entfällt hierfür der Versicherungsschutz. Das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer dem neuen Versicherungsschein binnen vier Wochen nach dessen Zugang schriftlich widerspricht.

Posted by Sabine on 07/04 at 07:47 PM
VersicherungenRechtsschutz • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Graffitischäden belasten Hausbesitzer

Es gibt für Hausbesitzer nichts Ärgerlicheres als beschmierte Wände oder Scheiben. Da wird mit der Spraydose hantiert, möglichst nachts und bei Neumond, um sein Signet zu hinterlassen. Nichts anderes als Gekritzel ohne Wert, dafür mit Kosten verbunden, auf denen der Eigentümer in der Regel sitzen bleibt, da nur wenige Versicherungen Graffitischäden übernehmen.

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Sachbeschädigungen um 5,9 Prozent auf über 760.000 gestiegen. Die Kosten für die Beseitigung werden auf rund 500 Millionen Euro geschätzt. Das illegale Handeln ist zwar mehrheitlich Betätigungsfeld Jugendlicher, doch es wird auch dafür bezahlt, beispielsweise Szenelabels auf diese Weise bekannt zu machen. Nicht der beste Weg, seinen Namen in die Öffentlichkeit zu tragen.

Denn für die Geschädigten sind solche Aktionen mehr als ein rotes Tuch. Selbst für ein einfaches Tag, quasi das Logo des Verursachers, muss mit Reinigungskosten von etwa 150 Euro gerechnet werden. Bei einer Selbstbeteiligung von mindestens 300 bis 500 Euro, je nach Wohngebäudeversicherung, muss also das eigene Portmonee herhalten. Generell liegen die Leistungen mit 2.500 bis rund 10.000 Euro recht niedrig. Um es den Künstlern etwas schwerer zu machen, kann die Wand mit einer Schutzschicht versehen werden.

Posted by Andre on 07/04 at 04:28 PM
VersicherungenGebäudeversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Montag, Juli 02, 2007

Ergänzungsbaustein für Zähne beim Münchener Verein

Der Münchener Verein hat in sein Angebot einen neuen Ergänzungsbaustein aufgenommen und erhofft sich dadurch, eine weitere Belebung des Krankenversicherungsgeschäfts. DENTAL ZE- Fest bietet für Zahnersatz eine zusätzliche Leistung in Höhe des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung an.

Fakultativ wird für einen Mehrbeitrag die doppelte Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung offeriert. Bei der DENTAL ZE- Fest ist entscheidend, dass es keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeiten und kein Höchstaufnahmealter gibt und dass bei Unfall ab Beginn und in anderen Fällen ab dem fünften Versicherungsjahr, unbegrenzte Leistungen möglich sind.

Posted by Sabine on 07/02 at 07:46 PM
VersicherungenKrankenversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
Page 3 of 3 pages  <  1 2 3

Name:

Email: (optional)

URL: (optional)

Smileys

Persönliche Daten merken

Bei Folge-Kommentaren benachrichtigen?