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Donnerstag, August 02, 2007

Ferienhaus muss regelmäßig kontrolliert werden

Eigentum hat viele Vorteile, bringt aber auch Verpflichtungen mit sich. Das gilt für die ständig bewohnten eigenen vier Wände ebenso wie für das Ferienhaus. Wer das Urlaubsdomizil vernachlässigt und nur sporadisch nach dem Rechten sieht, darf nicht erwarten, dass die Versicherung bei einem Schaden bezahlt. Ein Münchner, der seiner Überwachungspflicht nicht nachgekommen war und einen Wasserschaden ersetzt haben wollte, ging komplett leer aus.

Der Streit mit der Versicherung um das geplatzte Rohr und die entstandenen Kosten endete vor dem Landgericht München. Die Versicherung warf dem Besitzer des Ferienhauses vor, seine Pflichten als Inhaber nicht erfüllt zu haben. Er hätte das Haus, die Wasser führenden Leitungen und Anlagen regelmäßig kontrollieren müssen. Stattdessen hatte sich der Mann nur einmal innerhalb von fünf Monaten um sein Ferienhaus gekümmert. Das reiche nicht aus, sagte die Versicherung und erhielt dabei die volle Unterstützung der Richter.

Sie machten in ihrer Urteilsbegründung klar, dass es nicht ausreiche – wie der Besitzer immer wieder zu betonen versuchte – wenn die Wohnung lediglich möbliert sei. Damit handele es sich noch lange nicht um ein dauerhaft bewohntes Gebäude, bei dem die Pflicht zur Überwachung nicht gelte. Ansonsten könnte jeder ein paar billige Möbel in seine Appartements stellen, müsste sich um nichts mehr kümmern und hätte trotzdem den vollen Versicherungsschutz. (AZ: 10V O 4677/06)

Posted by Andre on 08/02 at 11:51 PM
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