Dienstanfänger- Police der DBV
Zu einem besonders preiswerten Beitrag kann der junge Beamte seine Einkommensabsicherung bei Dienstunfähigkeit mit gleichzeitiger Altersvorsorge über die Dienstanfänger-Police bei der DBV absichern.
In der Regel gibt es für den jungen Beamten bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit keine gesetzlichen Versorgungsansprüche. Aus diesem Grund braucht der junge Beamte einen besonders hohen Versicherungsschutz. Folgende Dienstunfähigkeits-Renten sind je nach Laufbahngruppe versicherbar:
| Einfacher und mittlerer Dienst | bis zu | 1.200 Euro |
| Gehobener Dienst | bis zu | 1.500 Euro |
| Höherer Dienst | bis zu | 1.800 Euro |
Nach der Verbeamtung hat der Beamte in der Regel einen ersten gesetzlichen Mindestversorgungsanspruch. Dieser Anspruch führt zu einer Anpassung der versicherten Dienstunfähigkeits- Rente. Innerhalb von 3 Monaten kann der Schutz, ohne erneute Gesundheitsprüfung, an den tatsächlichen Versorgungsbedarf angepasst werden. Eine Nachversicherungsgarantie hat der Beamte auf Lebenszeit bis zu seinem 45. Lebensjahr. Diese Garantie gibt ihm die Möglichkeit wegen verschiedener Ereignisse (Heirat, Beförderung, Geburt eines Kindes) seine Dienstunfähigkeits-Rente anzupassen.
Der Vorteil für junge Beamte beim Einstieg in die private Altersvorsorge der DBV ist, dass in den ersten 5 Versicherungsjahren der Dienstanfänger für die Private- Rente nur 50% des Beitrages, bei vollem Versicherungsschutz, bezahlen muss.
Blitzeinschlag - Vorbeugende Maßnahmen sind wichtig
Die Zahl der Schäden durch Blitzeinschlag hat vor allem bei elektronischen Geräten in den letzten Jahren enorm zugenommen. Ursächlich dafür ist der Zuwachs an elektronischen Gräten in deutschen Haushalten. Schlägt der Blitz heutzutage ins Leitungsnetz, hängen einfach wesentlich mehr Geräte am Netz die zerstört werden können.
Durch die elektrische Entladung bei Gewittern können aber auch Wohnungen und Gebäude in Mitleidenschaft gezogen werden. Ein Totalverlust durch Feuer ist möglich. Die Wohngebäude- und Hausrat-Versicherung schützt grundsätzlich vor den genannten Schadensereignissen. Bei älteren Versicherungen kann aber u. U. ein eventueller Überspannungsschaden nicht mitversichert sein.
Dessen ungeachtet sind vorbeugende Maßnahmen von Seiten des Versicherungsnehmers unerlässlich. Der verantwortungsvolle Hausbesitzer sollte sein Gebäude mit Fangeinrichtungen und Blitzableiter schützen. Wertvolle elektronische Geräte können über einen Überspannschutz oder ein sogenanntes USV-System (unterbrechungsfreie Stromversorgungen) geschützt werden. Der alt bewährteste und einfachste Schutz ist immer noch das Trennen der elektronischen Geräte, wie Fernseher oder Computer, bei Gewitter vom Netz. Wenn der Blitz dann einschlagen sollte sind auf jeden Fall alle Geräte außer Gefahr und sofern konsequent bei Abwesenheit oder Nichtgebrauch dieser Vorgang praktiziert wird, kann nebenbei noch Strom gespart werden.
Nachfolgende Schritte sind wichtig, wenn es zum Blitzeinschlag gekommen ist:
- Lassen Sie sich vom deutschen Wetterdienst (http://www.dwd.de) bestätigen, dass zu der in Ihrer Schadensmeldung angegebenen Zeit am angegebenen Ort tatsächlich ein Gewitter nieder ging.
- Die Begutachtung des Schadens durch eine Fachmann und ein Kostenvoranschlag für den möglichen Ersatz oder aber die Neuanschaffung sollten erstellt und eingereicht werden.
- Schnellstmögliche Schadensmeldung an den Versicherer.
Diese Schritte sind Voraussetzungen für eine schnelle Bearbeitung und Regulierung des eingetretenen Schadens.
AXA/DBV Optionstarif-Krankenversicherung für Arbeitnehmer (3- Jahresregelung)
Für Arbeitnehmer gelten seit dem 02.Februar 2007 neue Annahmeregelungen für den Bereich der privaten Kranken-Vollversicherung. Die Versicherungspflicht von Arbeitnehmern, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, endet erst mit Ablauf des dritten Jahres. Hierauf reagieren nun die privaten Krankenversicherungsgesellschaften.
Der Optionstarif VIAplus-SU, den die DBV in Zusammenarbeit mit der AXA Krankenversicherung entwickelt, ist gezielt für diesen Zeitraum (3-Jahresregelung) gedacht.
Der Kunde kann mit dem Produkt eine Option auf eine Krankheitskosten-Vollversicherung beantragen. Aufnahmefähig nach Tarif VIAplus-SU sind Personen, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt zum Versicherungsbeginn die Jahresentgeltgrenze nach § 6 SGB V übersteigt oder aber diese Grenze im Folgejahr überschreiten wird. Es gilt ein Höchstaufnahmealter von 45 Jahren (einschließlich). Die Versicherungsdauer ist für maximal 4 Jahre möglich. Eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Bedingungsgemäß entstehen keine Wartezeiten. Die Monatsbeiträge sind für Männer und Frauen einheitlich und über die gesamte Laufzeit konstant, lediglich nach dem Eintrittsalter wird differenziert.
Alter (Jahre) Beitrag (Euro)
0-19 13,00
20- 35 16,00
36- 45 24,00
Der Optionstarif ist für den Kunden eine sinnvolle Möglichkeit mit einem proportional günstigen Beitrag seinen Gesundheitszustand für einen späteren Wechsel in die private Krankenversicherung einzufrieren.