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Montag, August 06, 2007

Hiscox – der Spezial Versicherer auch für den Garten

Kunden die eine hochwertige Hausratversicherung abschließen, haben im Allgemeinen auch einen wertvoll angelegten Garten. Vielfach werden die zuerst preisgünstiger erworbenen Gartenmöbel und Assessiors gegen hochwertige und entsprechend teure Qualitätsware ausgetauscht. Folglich wird leicht übersehen, dass der Garten oft wertvoller ist als im Allgemeinen angenommen. Neben hochwertigen Gartenmöbeln, dem Grill von Weber oder Geräten für die Gartenarbeit gehören auch häufig Skulpturen, exquisite Lampen oder die teure Marken-Schaukel zur Ausstattung eines exklusiven Gartens.

Für Diebe sind diese Gegenstände oft ein “Objekt der Begierde“. Um sich vor Diebstahl dieser wertvollen Objekte zu schützen hat Hiscox hierzu folgende Tips:

  • Pflanzen von dornigen Sträucher und Hecken an der Grundstücksgrenze
  • Zufahrten und Fußwege mit Kies bestreuen - diese machen Bewegungen hörbar
  • Stellen Sie Gartenzäune auf, diese sind für Diebe schwer zu überwinden
  • Türen und Fenster von Gartenlauben, in denen Gartengeräte und -möbel, Skulpturen, gelagert werden, sollten Sie mit abschließbaren Schlössern versehen
  • Teure Pflanzentöpfe können zum Beispiel mit Ziegelsteinen beschwert werden. Das erschwert den Abtransport
  • Markieren und fotografieren Sie Ihre Gegenstände, somit können sie bei Diebstahl eindeutig identifiziert werden

Über Hausratversicherungen sind häufig auch Schäden am und im Garten abgedeckt. Bei Hiscox können über die Policen „Haus & Kunst“ oder “Home by Hiscox” all diese Risiken abgesichert werden. Auch für Gartenskulpturen, Satellitenschüsseln oder wertvolle Pflanzentöpfe kann über diese Produkte eine Deckung erfolgen. Interessant ist auch die Möglichkeit, gegen einen Zuschlag, Gegenstände im Garten gegen Sturmschäden (unabhängig von der Windstärke) abzusichern. Mit diesen angebotenen Hausratprodukten zeichnet sich Hiscox wieder als echter Spezialversicherer aus.

Posted by Sabine on 08/06 at 11:31 AM
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Verspätete Stehlgutliste ändert nichts am Versicherungsschutz

Da schließt man morgens die Tür zum Geschäft auf und sieht sich einem heillosen Chaos gegenüber. Dem anfänglichen Schock folgen der Ärger und dann die Auseinandersetzung mit der Versicherung. So ist es zumindest dem Inhaber eines Fachmarktes für Friseurartikel ergangen. Die Diebe hatten sich nicht auf bestimmte Gegenstände konzentriert, sondern wahllos in die Regale gegriffen. Da es ein paar Tage dauerte, bis die Liste mit gestohlenen Gegenständen bei der Polizei lag, weigerte sich die Versicherung den Schaden zu ersetzen.

Denn im Normalfall muss eine Stehlgutliste unverzüglich vorgelegt werden. Darauf berief sich auch die Versicherung, unterlag mit dieser Ansicht allerdings vor Gericht. Das Oberlandesgericht Koblenz gab dem Kläger Recht, dass besondere Umstände eine längere Frist rechtfertigten (AZ: 10 U 1678/05). Da in diesem Fall vor allem Kleinkram und Allerweltsartikel entwendet wurden und die Überprüfung zeitaufwändiger war, sei die verspätete Meldung hinzunehmen.

Von einer schuldhaften Verzögerung wie die Versicherung sie angemahnt hatte, könne daher nicht ausgegangen werden. Es müsse deutlich unterschieden werden, ob es sich um einen Einbruch in einen Privathaushalt handele, bei dem es lediglich um einzelne Wertgegenstände gehe, oder um den Diebstahl aus einem Fachhandel mit hunderten von Verkaufsartikeln.

Posted by Andre on 08/06 at 11:10 AM
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