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Dienstag, August 21, 2007

Teure Stellenausschreibung wegen Diskriminierung

Stellenausschreibungen an sich sind eine gute Sache. Für Firmen, die sie schalten, kann sich eine solche Annonce on- oder offline seit August 2006 allerdings schnell zum Boomerang entwickeln. Entspricht die Formulierung nicht den neuesten Regeln und damit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, kurz AGG, drohen Klagen von Bewerbern, die sich benachteiligt fühlen. Streitwert: 6.000 bis weit über 100.000 Euro je nach Fall.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll dafür sorgen, dass es keine Benachteiligungen für Arbeitnehmer und Bewerber mehr gibt. Das betrifft das Alter, das Geschlecht, die ethnische Herkunft, Rasse, Religion und zum Teil auch die Weltanschauung. Werden die Vorschriften nicht eingehalten, liegt die Haftung bei den Firmen. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt derartige Fälle nicht oder nur mäßig ab. Zwei Beispiele: Ist die Stellenausschreibung nicht geschlechtsneutral gehalten, können BewerberInnen dagegen vorgehen. Ansprüche bis zu 30.000 Euro wurden bereits geltend gemacht. Wird ein Höchstalter aufgeführt und sehen sich ältere Bewerber dadurch im Nachteil, ist Schadensersatz in Höhe von 6.000 Euro möglich. 110.000 Euro wurden in einem solchen Fall auch schon gefordert.

Experten beobachten teilweise ein gezieltes AGG-Hopping. Bewerber picken sich genau die Stellenangebote heraus, die nicht mehr dem gültigen Standard entsprechen und versuchen ihr Glück. Firmen sollten sich daher, weil Flüchtigkeitsfehler immer mal passieren, auch bei der Formulierung einer Ausschreibung, mit einer AGG-Police absichern. Kommt es zur Klage oder Forderungen wegen Diskriminierung, bietet sie ausreichend Schutz.

Posted by Andre on 08/21 at 05:14 PM
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