Sonntag, September 30, 2007
Wenn Kinder spielen – die private Haftpflichtversicherung schützt
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Kinder, auch dann wenn Sie ab- und zu Kinder betreuen. Der Versicherer springt dann ein, wenn Kinder etwas anstellen und Sie Schadensersatz zahlen sollen. Ob der Versicherer bzw. der Erwachsene für einen Schaden haften muss, hängt stark von zwei Faktoren ab.
- Hat der Erwachsene die Aufsichtpflicht für die Kinder gehabt
- Hat er die Aufsichtpflicht verletzt
Selbstverständlich haben in aller erster Linie die Eltern die Aufsichtspflicht. Jedoch kann diese Aufsichtspflicht an andere Personen übertragen werden (Kindermädchen, Großeltern). Der Umfang der Aufsichtspflicht hängt vom Alter und der Einsichtsfähigkeit des Kindes ab. Wichtig ist dabei klare Absprachen mit der zu betreuenden Person zu treffen. Im Ernstfall erleichtert die Absprache die Klärung der Haftung und die Übernahme des entstandenen Schadens durch die Versicherungsgesellschaft.
Für Kinder unter sieben Jahren müssen per Gesetz keine Schadensersatzleistungen erbracht werden, da sie als schuldunfähig angesehen werden. Um sich aber eventuell den Ärger mit dem Nachbarn bei einem schuldunfähigen Kind zu ersparen, gibt es auch private Haftpflichtversicherungen die den Einschluss von deliktunfähigen Kindern ermöglichen.
Ebenfalls ist ein Zusatzschutz für Tagesmütter nötig, denn werden Kinder gegen Bezahlung betreut ist das meist in einem normalen Basisschutz nicht mitversichert. Diese Zusatzleistung ist bei den meisten Versicherern in einem Top/ Plus/ Exklusiv – Privathaftpflicht Tarif versicherbar.
Posted by
Sabine on 09/30 at 12:21 PM
Haftpflicht •
Kommentar(e) (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Die AXA Bauherrenhaftpflicht
Sofern der Kunde eine Privathaftpflichtversicherung bei der AXA abgeschlossen hat, ist auch automatisch die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Bauherren oder Unternehmer für Bauarbeiten mitversichert. Dieses jedoch nur bis zu einer bestimmten Bausumme. Wird die Bausumme überschritten, entfällt die Mitversicherung und der Bauherr sollte separat eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung abschließen.
In dem Produkt der AXA-Bauherrenhaftpflichtversicherung sind folgende Vorteile zu nennen:
- Versichert sind Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabungsarbeiten
Das bedeutet, dass die Bauherrenhaftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr für Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabungsarbeiten umfasst. Mit der Beendigung der Bauarbeiten endet auch der Versicherungsschutz. Spätestens jedoch drei Jahre nach Vertragsbeginn. Verzögern sich die Bauarbeiten in dieser Zeit und die maximale Vertragslaufzeit kann nicht eingehalten werden, so ist es möglich eine Verlängerung des Versicherungsschutzes zu beantragen.
- Das Haus- und Grundbesitzer-Risiko für das zu bebauende Grundstück ist automatisch mitversichert
Dabei gilt zu beachten dass mit Beendigung der Haftpflichtversicherung für Bauherren auch die mitversicherte Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer endet. Ein Anschlussvertrag sollte unbedingt beantragt werden.
- Optional können Sie auch beim Bauen in eigener Regie Risiken absichern
Möchte der Versicherungsnehmer an der Bauausführung, Bauplanung oder Bauleitung mitwirken, empfiehlt sich im Rahmen der Komfortlösung Bauherrenhaftpflicht der Zusatzbaustein „Bauen in eigener Regie“. Mit diesem zusätzlich gewählten Schutz, ist der Kunde als aktiver Mitarbeiter am Bau gegen alle eventuellen Haftpflichtschäden versichert. Das Selbe gilt außerdem für eingesetzten Helfer und den Einsatz von Maschinen am Bau.
Zwischen zwei Produkten kann gewählt werden. Die AXA-Bauherrenhaftpflicht mit einer Deckungssumme von 10 Mio. Euro (3-fach maximiert p.a.) und der AXA Bauherrenhaftpflicht alternativ mit einer Deckungssumme von 3 Mio. Euro (2-fach maximiert p.a.). Die Beiträge sind „Einmalbeiträge“ und gelten je Bauvorhaben. Die Beiträge richten sich nach der Höhe der tatsächlichen Baukosten.
Posted by
Sabine on 09/30 at 12:09 AM
Haftpflicht •
Kommentar(e) (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Samstag, September 29, 2007
Immobilienfinanzierungen
Passende Zinsbindung und auch die passenden Zinskonditionen zu finden ist bei der Immobilienfinanzierung sehr wichtig. Der Baugeldvermittler Hypothekendiscount rät Darlehensnehmern, ihre Entscheidung der Zinsbindung von fünf unterschiedlichen Punkten abhängig zu machen und zwar von der aktuellen und von der zukünftigen Einkommenssituation, von der eigenen Risikobereitschaft, vom derzeitigen Zinsniveau und von der zukünftigen familiären Situation.
Ist das monatliche Haushaltseinkommen bei unter 2500 EURO und macht die Kreditrate der Immobilienfinanzierung mehr als 30 Prozent des Nettoeinkommens aus, empfiehlt sich eine längere Zinsbindung. Nur diese gewährt einen finanziellen Spielraum und sorgt nebenbei noch für die nötige Sicherheit. Statt der üblichen fünfjährigen Zinsbindung sollte deswegen vom Kreditnehmer eher eine zehnjährige Festschreibung ausgesucht werden. Sollte das Einkommen konstant bleiben und auch keine weiteren zusätzlichen Geldflüsse in Aussicht stehen, kann man eine längerfristige Zinsbindung vornehmen. Wenn man allerdings von einem steigenden Gehalt und von fallenden Hypothekenzinsen ausgehen sollte, kann eine kürzere Zinsbindung versucht werden. Darlehen mit kurzen Zinsbindungen und auch variablen Zinsen sind bei anstehenden Geldzuflüssen laut Angaben des Baugeldvermittlers Hypothekendiscount möglich.
Wer sich als Darlehensnehmer nicht alltäglich mit dem Wirtschaftsgeschehen auseinander setzen möchte und bei weiteren Anlageprodukten den Begriff Sicherheit der Risikobereitschaft vorzieht, sollte davon auch bei der Immobilienfinanzierung nicht komplett abweichen. Solch eine Kalkulierbarkeit wird durch eine Zinsbindung von zehn Jahren gewährleistet. Kürzere Zinsbindungen sind nur dann von Vorteil, wenn man aktiv am Kapitalmarkt Chancen nutzen möchte, wie auch der Hypothekendiscount empfiehlt.
Lange Zinsbindungen von 15 bis 20 Jahren sind dann sinnvoll, sofern die Immobilienzinsen zwischen drei und fünf Prozent variieren, damit sichert man sich eine preiswerte Rate über einen längeren Zeitraum. Liegt der langjährige Durchschnitt der Hypothekenzinsen durchschnittlich bei 6,5 Prozent, sollte die Zinsbindung im Idealfall fünf bis zehn Jahre sein. Mit Hinblick auf den Wirtschaftszyklus sollte man in Hochzinsphasen mit mehr als 8,00 Prozent kurze Zinsbindungen von weniger als fünf Jahren beabsichtigen.
Wenn der Darlehensnehmer Single ist oder eher Karriere machen möchte, wäre eine Zinsbindung von bis zu zehn Jahren durchaus empfehlenswert. So kann derjenige, der aus seinem Kredit mit kurzfristig angelegter Zinsbindung aussteigt, um beispielsweise durch einen Umzug sein Appartement gegen eine größere Immobilie zu tauschen, der Zahlung einer teuren Vorfälligkeitsentschädigung entgehen.
Posted by
Sabine on 09/29 at 02:27 PM
Immobilien •
Kommentar(e) (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Concordia - Sorglos-Rechtsschutz - neu ab 1.10.2007 für 199 Euro
Ab dem 1.10.2007 bringt die Concordia Versicherung ein neues Rechtsschutz Paket auf den Markt. Den “Concordia- Sorglos- Rechtsschutz“. Speziell für Lohn- und Gehaltsempfänger ist dieses Produkt entwickelt worden. Es wurden Zusatzleistungen mit eingeschlossen, damit speziell für dieses Kundenpotential keine Deckungslücken mehr bestehen. Inhalt dieses Versicherungskonzeptes ist:
- Familien- und Verkehrsrechtschutz nach § 26 ARB
- Verkehrrechtsschutz für volljährige Kinder
- Grundstücks- und Wohnungsrechtsschutz nach § 29 ARB für alle selbst bewohnten Wohneinheiten in Deutschland
- Zusatzleistungen nach § 75
- Spezial- Straf- Rechtschutz für Arbeitnehmer nach den Sonderbedingungen des SSR nach RGV im beruflichen und ehrenamtlichen Bereich
Des weiteren bietet die Concordia den Service einer telefonischen Rechtsberatung für alle versicherten Angelegenheiten (ohne Selbstbeteiligung), die Anwaltssuche im Internet über das Portal http://www.apraxa.de und eine AnwaltsCard zum Vorlegen bei dem entsprechenden Anwalt.
Der jährliche Beitrag liegt bei 199 Euro, wobei je Rechtsschutzfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro festgelegt ist. Sofern der Versicherungsnehmer aber einen von der Concordia empfohlenen Anwalt aus dem bundesweit, qualifizierten Rechtsanwalts- Netzwerk APRAXA mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt, wird der Selbstbehalt je Rechtsschutzfall auf 150 Euro verringert.
Posted by
Sabine on 09/29 at 11:23 AM
Rechtsschutz •
Kommentar(e) (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Freitag, September 28, 2007
Aus für die Volksfürsorge
Die schlimmsten Befürchtungen werden für die Mitarbeiter der Volksfürsorge in Hamburg wahr. Wie schon im August berichtet, wird das in Deutschland recht bekannte Unternehmen demnächst zumindest auf dem Papier nicht mehr existieren. Die Volksfürsorge soll auf Anordnung des Generali-Konzerns, zu dem die Versicherung gehört, mit der Deutschland-Tochter, der deutschen Holding AMB Generali, verschmelzen. Neuer Sitz soll München sein. Der Standort Hamburg bleibe allerdings erhalten.
Bis Anfang 2009 soll alles in trockenen Tüchern sein. Einziges Ziel der Maßnahme: Generali möchte die Kosten um 100 Millionen Euro pro Jahr senken. Zu den Konsequenzen für die immerhin 2000 Angestellten in den Büros in Hamburg gibt es bislang keine klare Aussage. Für die Gewerkschaft Ver.di gibt es keinen Zweifel daran, dass angesichts der hochgesteckten Ziele hunderte Arbeitsplätze gestrichen werden. Das sagt Berthold Bose, der für den Fachbereich Finanzleistungen zuständig ist.
Wirtschaftliche Gründe, die beiden Firmen zu verschmelzen, gebe es nicht. Die Volksfürsorge habe ihren Gewinn deutlich steigern können und dem Mutterkonzern rund 100 Millionen Euro in die Kassen gebracht. Eine seit 95 Jahren bekannte Marke von der Bildfläche verschwinden zu lassen, sei „strategischer Irrsinn“. Denn im Gegensatz zum Namen Volksfürsorge sei Generali der Mehrheit der deutschen Kunden überhaupt nicht bekannt.
Posted by
Andre on 09/28 at 06:18 PM
News •
Kommentar(e) (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
ACE Life Gründung
Durch die Erlaubnis der britischen Financial Services Authority, kurz FSA, konnte der global operierende Industrie- und Rückversicherer ACE Limited die Gründung einer neuen Lebensversicherungsgesellschaft bewerkstelligen. Die ACE Europe Life Limited mit Hauptsitz in London hat es sich zum Ziel gemacht unter dem Markennamen ACE Life im laufenden und im kommenden Geschäftsjahr 2008 in zehn europäischen Ländern Niederlassungen zu gründen und mithilfe der ACE European Group die Geschäftstätigkeit aufzunehmen.
Schwerpunkt ist bei dem neuen Lebensversicherer der Schutz- und Vorsorgebereich. Unter anderem werden zeitlich begrenzte Lebensversicherungsprodukte angeboten werden und so die Accident & Health-Produkte der europäischen ACE Gruppe vervollständigen. Außerdem wird ACE Life seinen Vertriebspartnern im Bereich der Finanzdienstleistung auch Prämienabsicherungen offerieren, insbesondere für Zentral- und Osteuropa.
Das neue Angebot wird durch schon bestehende aber auch neue Vertriebspartner wie zum Beispiel Banken und andere Finanzdienstleister, Einzelhändler, öffentliche Versorger oder Reisbüros vermarktet werden. ab dem ersten Halbjahr 2008 wird ACE Life in Deutschland aktiv auf den Markt treten, vorher werden die ACE Life vor allem in Spanien, Frankreich und Skandinavien erhalten zu sein.
Staatliche Prämienstützung für Landwirte gefordert
Landwirte haben eine Reihe natürlicher „Feinde“. Treten Hagel, Sturm, Starkregen, Hochwasser, Trockenheit, Spätfrost und Überschwemmungen auf, machen sie ganze Ernten zunichte und bedrohen vor allem bei kleineren Betrieben die Existenz. Gab es bisher Direktzahlungen und so genannte ad-hoc-Hilfen, um zumindest einen Teil des Schadens ersetzen zu können, ist damit bald Schluss bzw. wird es erheblich schwerer, ein paar Münzen aus dem Goldsäckchen der EU zu erhalten.
Schon 2010 werden diese Hilfen drastisch zurückgefahren. Ab 2013 bekommen Landwirte dann die ganze Härte der neuen Regelung zu spüren. Geld gibt es nur noch, wenn der nachgewiesen werden kann, dass die entsprechende Versicherung EU-weit nicht zu einem erschwinglichen Preis angeboten wird. Und das dürfte recht schwer sein. Deshalb spricht sich Landwirtschaftsminister Horst Seehofer nach dem Vorbild anderer EU-Staaten für eine staatliche Prämienstützung aus, zumal es in der Bundesrepublik bislang keinen adäquaten Versicherungsschutz für die Landwirtschaft gibt.
Angesichts des Klimawandels sei dieser Schritt dringend nötig, betonte Seehofer im Rahmen des Kongresses der Internationalen Vereinigung der Hagelversicherer. Dass es kaum Nachfrage nach diesen Versicherungen gibt – Ausnahme ist die Hagelversicherung – liege am Preis. Schäden, die großräumig auftreten, sorgten für größere Ausfälle und damit teure Policen.
Donnerstag, September 27, 2007
Kinderversicherungen im Discounter
Seit neustem gibt es bei dem Frische-Discounter Penny auch Policen. Angeboten wird eine Kinderversicherung für nur 49 EURO Beitrag pro Jahr. Die Police ist eine Verbindung aus Rechtsschutz- und Unfallversicherung. Insgesamt ist eine Unfallversicherung für Kinder sehr wohl sinnvoll, jedoch empfehlen Verbraucherschützer vom Abschluss dieser Police Abstand zu nehmen, auch wenn der Preis verlockend ist.
Das Angebot ist zwar preiswert, der damit angebotene Versicherungsschutz ist aber nicht ausreichend, wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz verlauten ließ. Beispielsweise ist beim Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung nur der Fall abgesichert, in dem das Kind Opfer eines Gewaltverbrechens würde. Außerdem offeriert die Unfallversicherung eine zu niedrige Versicherungssumme. Nicht im Geringsten umfasst sind andere übliche Leistungen einer Rechtsschutzpolice wie zum Beispiel der Berufsschutz oder der Mietschutz.
Da Unfälle mit Kindern gravierende Folgen haben können, sollte man auf jeden Fall eine Kinderpolice abschließen, allerdings nicht unbedingt bei einem Discounter.
Mittwoch, September 26, 2007
Stehvermögen macht sich bei der Kfz-Versicherung bezahlt
Der Startschuss ist noch nicht gefallen, da sind schon die ersten Schnäppchenjäger auf der Pirsch nach Angeboten und Rabatten. Dieses Spiel wiederholt sich jedes Jahr um diese Zeit. Deutschlands Autofahrer geraten angesichts der bevorstehenden Möglichkeit, die Kfz-Versicherung zu wechseln, regelrecht in eine Goldgräberstimmung und hoffen, bis zum Stichtag, den 30. November, einen möglichst großen Nugget zu finden, der ein paar Euro in die Kasse spült.
Bis die Goldader in ihrer ganzen Pracht sichtbar wird, dauert es allerdings noch ein paar Wochen. Erst dann haben alle Versicherungsunternehmen ihre Karten auf den Tisch gelegt und kann gezielt verglichen werden, wo die größten Nachlässe, besseren Leistungen und tiefsten Preise geboten werden. Hat man nicht genug Stehvermögen und kann den aktuellen Verlockungen nicht widerstehen, trifft man nicht immer die beste Entscheidung. Vor einem zu überstürzten Abschluss warnen im Moment auch die Verbraucherzentralen.
Der Kampf der Giganten um neue Kunden beginnt schließlich erst und wird nicht nur über die Leistungen, sondern zunehmen auch über die Prämie geführt. Ihre „Waffen“ präsentieren die Kontrahenten während der Konferenz „Kfz-Versicherung“, die im Oktober in Düsseldorf stattfinden wird. Neben neuen Vertriebswegen geht es dann vor allem um Trends. Also Ruhe bewahren, sich rund um die Autoversicherung informieren, vergleichen und handeln. In der Reihenfolge ;-)
Zurich bietet Policen, die schon jetzt das neue VVG berücksichtigen
Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG), insbesondere die Änderungen bei Lebensversicherungen, soll vor allem die Kunden besser stellen. Im Moment sind sie allerdings eher verunsichert und warten lieber, bis die Neuregelungen am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Denn vorher abgeschlossene Verträge unterliegen noch dem alten Recht. Die Zurich Gruppe macht nun ihrerseits einen Schritt auf die Kunden zu und bietet ab dem 1. Oktober Fondspolicen samt Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung an, die bereits jetzt konform zum neuen VVG sind.
Drei Produkte umfasst die „VVG-ready“-Linie. Angeboten werden eine Basisrente, die betriebliche Altersvorsorge und eine private kapitalgedeckte Vorsorge. Berücksichtigt wird hierbei die ab 2008 vorgeschriebene Verteilung der Abschlusskosten auf fünf Jahre. Das verspricht Kunden, die ihre Lebensversicherung verkaufen wollen, einen höheren Rückkaufwert. Darin sieht auch Dr. Michael Renz vom Vorstand Lebensversicherung der Zurich Gruppe Deutschland den wichtigsten Vorteil. Hinzu kommt, dass die Kunden vor Abschluss alle, für den Vertrag relevanten Informationen, erhalten müssen.
Die Zurich Gruppe möchte mit den auf das neue VVG zugeschnittenen Policen ihre Vorreiterrolle in Sachen Innovation und Kundenorientierung weiter unterstreichen. Kunden, die sich für eines der Produkte entscheiden, erhalten die verbindliche Zusage, dass ihre Versicherung zum 1. Januar 2008 ganz automatisch von „ready“ auf „final“ umgestellt wird.
Dienstag, September 25, 2007
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
… unverzichtbar für Vermieter und unbebaute Grundstücke
Als Hauseigentümer oder Grundbesitzer sind Sie grundsätzlich verantwortlich für alle Schäden rund um Ihr Haus und/oder Grundstück. Sie haften für jemanden der zu Schaden kommt, ob vor dem Grundstück, im Treppenhaus oder im Garten ist dabei völlig einerlei.
Eigentümer eines selbstgenutzten Eigenheims, bzw. Reihen- oder Doppelhaushälften sowie Eigentümer von Eigentumswohnungen haben dieses Risiko bereits über eine normale Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert.
Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht ist für alle Vermieter und Eigentümer eines unbebauten Grundstücks ein Muss. Denn nur diese Police kann Sie vor dem finanziellen Risiko schützen.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht leistet unter anderem für Schäden, die verursacht werden durch die unzureichende Beachtung der Verkehrssicherungspflicht (mangelhafte Beleuchtung des Hauseingangs, schadhafte Wege sowie ungenügendes Räumen und Streuen bei Schnee und Eisglätte). Dieser Baustein ist sehr wichtig, denn als Hausbesitzer obliegt Ihnen die Verkehrssicherungspflicht. Sie sind als Grundstückseigentümer verpflichtet das Grundstück so abzusichern, dass keine Person zu Schaden kommt. Selbst wenn im Mietvertrag bestimmt wurde, dass der Mieter z. B. für die Streu- und Reinigungspflichten zuständig ist, haftet trotzdem der Hauseigentümer.
Aber auch hier gilt wie bei anderen Versicherungspolicen vergleichen! Denn bei einem Mehrfamilienhaus mir 4 Wohneinheiten, einer Jahresbruttomiete von 16.000 Euro und einer Versicherungssumme von 3 Mio. Euro ist ein jährlicher Beitrag von 32 Euro aber auch von 133 Euro möglich.
Posted by
Sabine on 09/25 at 02:21 AM
Haftpflicht •
Kommentar(e) (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Montag, September 24, 2007
Versicherung zum Selbstkombinieren
Vollkommen neue Richtwerte bezüglich der Flexibilität und Transparenz setzt die von der Fortis Deutschland Lebensversicherung und die Genworth Financial in kooperativer Arbeit entwickelte Restschuldversicherung für Credit4me- Kunden. Durch den Abschluss der Restschuldversicherung kann der Kreditnehmer bei Fortis Credit4me vor einer möglichen Zahlungsunfähigkeit schützen, die die Kredittilgung problematisieren kann.
Die Restschuldversicherung kommt dann im Versicherungsfall für die Restzahlung bzw. die Weiterzahlung der monatlichen Kreditraten auf. Deswegen ist die Restschuldversicherung auch mit einer Risikolebensversicherung vergleichbar, da sie als Einmalprämie gezahlt wird und in den monatlichen Raten enthalten ist. Die markterhältlichen Angebote sichern meist die vollständige Darlehenssumme ab. Optional ist es möglich, dass ein zusätzliche Absicherung der Darlehenssumme in Höhe von 50% vorgenommen werden.
Diese neue Lösung offeriert dem Kunden eine attraktive Prämie und geringere Gesamtkosten, sofern er anderweitige Einkünfte oder sonstige Rücklagen besitzt. Es gibt sogar die Möglichkeit sich gegen eine mögliche Arbeitslosigkeit abzusichern. Sollte es dazu kommen, wird von der Genworth Financial eine Absicherung der privaten finanziellen Verpflichtungen in Höhe von bis zu 1500 EURO übernommen.
Gebäudeversicherung
Ein Vermieter darf die Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung des von ihm vermieteten Objektes auf die Mieter umlegen. Das ist selbst dann möglich, wenn der Vermieter die Police erst nach Unterzeichnung des Mietvertrags abschließt, wie von der Württembergische Versicherung AG, einer Tochter der Stuttgarter Finanzdienstleistungsgruppe Wüstenrot & Württembergische, mitgeteilt wird.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 80/06) ist es für die Umlage aber notwendig, dass der Mietvertrag dem Vermieter ausdrücklich das Recht einräumt, auch neu entstehende Betriebskosten auf die Mieter umzulegen. Überdies muss aus dem Mietvertrag klar hervorgehen, welche Kosten der Mieter zu tragen hat.
Der Vermieter kann lediglich solche Kosten auf den Mieter übertragen, die in der Betriebskostenverordnung aufgelistet sind. Umlagefähig in diesem Sinne sind daher unter anderem Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- und sonstige Elementarschäden, Glasversicherungen sowie Haftpflichtversicherungen für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug.
Postbank und HUK-Coburg besiegeln ihre Partnerschaft
Die Suche nach neuen Vertriebswegen geht bei vielen Versicherungsunternehmen inzwischen einher mit der Suche nach neuen Kooperationspartnern. Eines der neuen „Pärchen“ auf dem Versicherungsparkett sind die HUK-Coburg und die Postbank. Sie versprechen sich von der Partnerschaft möglichst große Synergieeffekte im Privatkundengeschäft, damit der wichtigsten Zielgruppe beider Unternehmen.
Auf der einen Seite wird die Postbank ab Oktober Versicherungspolicen der HUK-Coburg ins Programm aufnehmen, auf der anderen Seite können Kunden über die HUK demnächst Konten und Sparbücher eröffnen. Dr. Wolfgang Klein, Vorstandschef der Postbank, sieht die Versicherung als optimalen Partner, von dem die Kunden profitieren. Wer beispielsweise sein Auto über die Postbank finanziere, könne im gleichen Schritt die passende Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. In Zahlen ausgedrückt geht Dr. Klein von 8,5 Millionen potentiellen Kunden aus, zu denen man sich über die Kooperation Zugang verschaffe.
Während die Postbank im Versicherungsgeschäft bereits Erfahrungen hat und erst kürzlich die Zusammenarbeit mit der Talanx AG verbriefte, ist dies für die HUK die erste Partnerschaft mit einem Unternehmen aus dem Bankenbereich. Angekurbelt werden soll vor allem an das Neukundengeschäft. Der eigene Vertrieb bleibt wie gehabt – 4500 Vertrauensleute, 400 Kundendienstbüros und 38 Außenstellen – und werde, ist man sicher, durch die Bankprodukte gestärkt.
Posted by
Andre on 09/24 at 12:03 PM
News •
Kommentar(e) (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Sonntag, September 23, 2007
IT Haftpflichtversicherung
Eine private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen. Neben der Absicherung der privaten Risiken gibt es freilich ebenso Risiken, die Firmen und Unternehmen haben und für die ebenfalls vorgesorgt werden muss.
Besonders die IT- Branche unterliegt immensen Risiken, insbesondere im Gebiet des Schadensersatzes für Gewinnausfälle, Verzugsschäden oder Hackerangriffen. Die hierbei entstehenden Schäden können sehr hoch sein. Deswegen ist es für Unternehmen der IT-Branche, selbst wenn sie erst seit kurzem auf dem Markt „mitmischen“, wichtig sich gegen derartige Risiken mittels einer IT- Haftpflichtversicherung abzusichern.
Es existieren mehrere Anbieter, wie zum Beispiel die Gothaer Versicherung, der Gerling Konzern und die Hiscox Versicherung, die eine solche Versicherung in ihrem Angebot haben.