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Mittwoch, September 05, 2007

Biogas- und Photovoltaik-Anlagen vor Ausfall und Schäden versichern

Biogasanlagen, wie sie immer häufiger auf landwirtschaftlichen Betrieben errichtet werden, sind an sich recht robust und erledigen ihre Arbeit sehr zuverlässig. Stimmt die Zahl der Kilowattstunden und die Menge der produzierten Wärmeenergie, freut sich der Betreiber. Wenn aber durch Fahrlässigkeit oder beispielsweise einen Schaden an der Elektronik Pflanzenrest und Dung nicht verwertet werden können und die Anlage stillsteht, nehmen die Reparaturarbeiten einen Großteil des erhofften Gewinns in Beschlag.

Mit einer Sach- und Ertragsausfallversicherung, wie die VHV Versicherungen sie anbieten, lassen sich die Folgen solcher Schäden absichern. Zwar steigen die laufenden Betriebskosten um die Prämie, dafür wird bei einem Ausfall Ersatz auf Basis des Neuwertes geleistet, sollte die Anlage nicht mehr instand gesetzt werden können. Hinzu kommen, je nach Tarif, auch die Schadennebenkosten und eine Vorsorgeversicherung.

In welchem Umfang eine Biogasanlage versichert werden sollte, lässt sich am besten im Gespräch mit einem erfahrenen Versicherungsmakler klären, der über die nötigen Sachkenntnisse im Bereich der Maschinenversicherungen verfügt. Das gilt auch für jeden Hausbesitzer, der sich mit einer Photovoltaik-Anlage den eigenen Strom in die Wohnung holt und Geld verdient, indem er die gewonnene Energie ins öffentliche Netz einspeist.

Posted by Andre on 09/05 at 01:18 PM
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Versicherungsschutz für Studenten bei Auslandsaufenthalt

Immer mehr Studenten nutzen im Zeitalter der Globalisierung die Möglichkeit im Ausland zu studieren. Oft wird dabei aber vergessen, dass für diesen Zeitraum auch ein Versicherungsschutz im jeweiligen Gastland nötig ist. Die angehenden Akademiker brauchen für einen Studienaufenthalt im Ausland auf jeden Fall eine Krankenversicherung und eine Haftpflicht-Versicherung. Zu beachten ist, dass für die Krankenversicherung vielfach durch die Gastländer besondere Anforderungen bereits bei der Einreise gestellt werden.

In Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, genießt der gesetzlich in Deutschland versicherte Student auch Versicherungsschutz. Dennoch sollte trotzdem ein zusätzlicher privater Krankenversicherungsschutz gewählt werden, da die Leistungen, die in anderen Ländern für Sozialversicherungspflichtige zur Verfügung stehen, sich stark von den Leistungen in Deutschland unterscheiden können.

Bei Studienaufenthalten in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen sollte der Student, zusätzlich zu seiner gesetzlichen Versicherungspflicht im Inland, für das Ausland einen privaten Krankenversicherungsschutz abschließen.

Studenten und Doktoranten sollen sich als Erstes an den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) wenden. Denn dort kann man Informationen darüber erhalten, ob eventuell am Studienort günstige zusätzliche Versicherungsleistungen über die Universität oder das Austauschprogramm in Anspruch genommen werden können.

Posted by Sabine on 09/05 at 01:01 PM
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