Volle Leistung trotz Unterversicherung bei falscher Beratung
Unterversicherung ist eines der Worte, mit denen ein Kunde nach einem Schaden auf keinen Fall konfrontiert werden will. Denn das heißt, die Leistung entspricht nicht den wirklich entstandenen Kosten. Da Versicherungsnehmer es selbst in der Hand haben, wie hoch sie sich versichern, sollte man meinen, diese Probleme sind hausgemacht. Was aber, wenn die Versicherung einen Experten schickt, der den Versicherungswert bestimmen soll, sich dabei aber dermaßen verschätzt, dass eine Unterversicherung vorprogrammiert ist?
Dann muss die Versicherung den Schaden in voller Höhe ersetzen. Das entschied das Kammergericht Berlin am 11. Mai diesen Jahres (AZ: 6 U 191/06) und stellte sich damit auf die Seite eines Bäckereibesitzers. Er hatte sich um eine Geschäftsinhaltsversicherung für seinen Betrieb bemüht. Der Makler zog einen Spezialisten zu Rate, der den Wert des Inventars und der Vorräte auf 45.000 Euro schätzte. Schon kurz darauf schickte die Versicherung aufgrund eines Wasserschadens einen Gutachter. Er stellte sofort fest, dass Versicherungssumme nicht dem Wert entspricht und teilte dem Unternehmen mit, es liege eine Unterversicherung vor. Denn tatsächlich hätte der erste Experte die Summe auf 80.000 Euro festlegen müssen.
Die Versicherung nahm den Hinweis zur Kenntnis und zog die Papiere beim nächsten Schaden wieder hervor. Dem Bäcker teilte sie mit, er sei unterversichert und kürzte die Leistung ihrerseits. Dagegen klagte der Mann und bekam Recht. Zwar sei der Versicherungsnehmer prinzipiell selbst für den Umfang und den Inhalt des Vertrages verantwortlich. Er müsse sich aber auf die Beratung durch die Versicherung verlassen können, Stichwort „gewohnheitsrechtliche Vertrauenshaftung“. Das Unternehmen habe den Kunden zudem nicht unverzüglich über die Unterversicherung aufgeklärt.
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Andre on 09/10 at 11:20 AM
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Roland Rechtsschutz - JurMoney - das Forderungsmanagement für Gewerbekunden
Das Roland-Forderungsmanagement, eine neue Serviceleistung der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs AG wird seit dem 1. Juli 2007 für Gewerbekunden angeboten. Gewerbekunden (außer Steuerberater, Anwälte und Ärzten) die mit den ARB 2007 versichert sind, wird diese neue Serviceleistung angeboten. Der Gewerbekunde kann über eine Hotline direkt mit einer Inkasso- Gesellschaft Kontakt aufnehmen. Für die ROLAND-Rechtsschutzkunden fordert diese Gesellschaft zuverlässig und seriös bei säumigen Schuldnern Außenstände ein.
Durch das professionelle Forderungsmanagement spart der Kunde Zeit und Geld, denn er erhält sehr günstige Konditionen für die Inkassoleistungen und er muss sich nicht länger mit den zahlungsunwilligen Kunden abmühen. Die Abwicklung erfolgt über den Partner “SWBS Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH”, damit behält der Roland Rechtsschutz-Kunde sein positives Ansehen bei seinen Kunden, da er nicht genötigt ist, selbst die Schulden einzutreiben.
Für die Inanspruchnahme des Roland Forderungsmanagement müssen die Kunden weder Mitgliedsbeiträge noch Gebühren oder Erfolgsprovision zahlen. Der Kunde muss lediglich mit geringen Inkassokosten und Barauslagen rechnen. Unter Barauslagen werden zum Beispiel Kosten für Adressermittlungen oder Gerichtskosten verstanden. Die exklusive Hotline (0180-58766369) steht allen gewerblichen Roland Rechtsschutz Kunden mit ARB 2007 von Montags bis Freitags von 09.00 bis 19.00 Uhr zur Verfügung.
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Sabine on 09/10 at 01:41 AM
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Die Baufinanzierung
Die Baufinanzierung bezieht sich auf die dauerhafte Finanzierung von Bauvorhaben oder einen Immobilienerwerb mittels eines oder mehrerer Finanzierungsbausteine. Die klassische Baufinanzierung wird durch erstrangige Immobiliendarlehen von Banken und Versicherungen und zweitrangigen Bauspardarlehen bestimmt.
Um eine dauerhafte Baufinanzierung zu gewährleisten, sollte die Eigenkapital-Quote des Bauherrn oder Käufers ungefähr 25% bis 30% des gesamten für die Anschaffung benötigten Kapitals betragen. Jedoch kann durch die Einkommensverhältnisse und Lebensumstände desjenigen, der die Finanzierung beansprucht, eine höhere Eigenkapitalquote gefordert werden oder sie ermöglichen ihm gegebenenfalls auch eine geringere.
In gewissen Fällen, wie z.B. im sozialen Wohnungsbau, können ergänzende Finanzierungsmittel eingeplant werden. Bei der modernen Baufinanzierung wird zunehmend auf die individuellen Verhältnisse wie z. B. Lebensarbeitszeit, Arbeitsplatzrisiko, Familienstand und Vermögenshintergrund des Bauherrn oder Erwerbers abgestellt.
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Sabine on 09/10 at 01:31 AM
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