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Dienstag, September 11, 2007

Gut beraten gleich gut versichert

Der Versicherungsmarkt in Deutschland ist ganz gewiss nicht eintönig. Vielmehr schillern Tarife, Versicherungsarten, Rabatte und Sondervereinbarungen in so vielen Farben, dass es manchem Kunden ganz schummerig wird. Selbst für den Durchblick zu sorgen, ist so gut wie unmöglich. Es sei denn, man hat viel Zeit und kann sich so tief in die Materie einarbeiten, dass der persönliche Kenntnisstand anschließend dem eines versierten Versicherungsberaters entspricht. Den Aufwand werden wenige betreiben. Deshalb bleibt es bei einem leicht angespannten Verhältnis von Kunde zu Versicherung.

Das merkt auch der Bundesverband der Versicherungsberater. Der Zulauf zu unabhängigen Profis, die klipp und klar sagen, welche Produkte sich eignen und welche besser nicht oder nicht in der vorliegenden Form abgeschlossen werden sollten, steigt merklich. Die Mitnahmementalität – alles, was günstig ist, ist auch gut – scheint in diesem Bereich abzuebben. Das gilt sicherlich nicht für alle Bereiche. Schließlich lassen sich einige Fehlentscheidungen ziemlich schnell korrigieren und geht es teils um Beträge von unter 100 Euro im Jahr. Da ist der Wechselwille wesentlich höher.

Geht es aber um sensible Versicherungssparten wie die Lebensversicherung, eine private Rentenversicherung oder generell die Vorsorge fürs Alter, ist eine solide Beratung, die von Anfang an richtige Weichen stellt, unumgänglich geworden. Da macht es keinen Sinn, das erstbeste Angebot zu unterschreiben. Genau das sind dann die Fälle, aus denen sich später Konfliktpotential entwickelt.

Posted by Andre on 09/11 at 03:09 PM
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Betriebliche Altersvorsorge - Lebensversicherung birgt Risiken

Arbeitnehmer haben seit 2002 einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil des Gehaltes fürs Alter gespart. Oft setzten kleine Unternehmen hierbei auf die Anlageform der Lebensversicherung (Direktversicherung). In einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts München (4 Sa 1152/06) wurde allerdings deutlich gemacht, dass dies ein Risiko für den Arbeitgeber birgt, da die Unternehmen für eine Vorsorgevariante sorgen müssen, die eine objektive Wertgleichheit garantiert. Heißt, dass der Wert des Ersparten jederzeit so hoch sein muss wie die Summe der eingezahlten Beiträge.

Dies ist bei Lebensversicherungen nicht der Fall, denn da zieht der Anbieter meist in den ersten Jahren von den gezahlten Beiträgen mehr zur eigenen Kostendeckung ab, als dass für den Versicherten gespart wird. Für den Versicherten bedeutet das, dass wenn er früh aus dem Sparvertrag aussteigt, er mit relativ hohen Verlusten rechnen muss.

Im benannten Urteilsfall hatte eine angestellte Autoverkäuferin innerhalb von eineinhalb Jahren 6230 Euro in ihre betriebliche Altersvorsorge ihres Arbeitgebers eingezahlt. Als sie dann kündigte, hatte der Lebensversicherungsvertrag gerade einen Wert von 639 Euro. Versicherungstechnisch war das in Ordnung, jedoch scheiterte es am Arbeitsrecht, so dass der Ex- Arbeitgeber die Differenz zahlen musste.

Posted by Sabine on 09/11 at 02:15 PM
AltersvorsorgeLebensversicherungKommentar(e) (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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