VHV- Privathaftpflicht – ab 1.10.2007 mit verbesserten Leistungen
Die VHV wird ihre Privathaftpflichtversicherung mit der bekannten Produktlinie BASIS, KLASSIK und EXKLUSIV zum 1.10.2007 mit deutlich überarbeiteten Vorteilen anbieten.
Im Basis, Klassik und Exklusiv Tarif gilt die Grundversicherungssumme (5, 8 bzw. 10 Mio. Euro) nun auch für die Vorsorgeversicherung. Mitversichert sind dann auch zahlreiche Tätigkeiten wie z.B. Ehrenämter, Freiwilligenarbeiten, Babysitter, Ferienjobs oder Tätigkeiten im Rahmen von Betriebspraktika.
Zusätzlich wird in der Klassik und Exklusiv Produktlinie der Nachversicherungsschutz für aus dem Versicherungsschutz ausscheidende Personen mitversichert sein. Ebenso sind nun im Abhandenkommen von fremden, privaten Schlüsseln die Hotelschlüssel eingeschlossen.
Ferner wird im Exklusiv Tarif der Einschluss des Schlüsselrisikos auch für Ehrenamts- und /oder Vereinsschlüssel möglich. Das Gleiche gilt für die Mitversicherung des „Notfallhelfers“ inklusive dessen Aufwendungen, sowie die Mitversicherung von Enkelkindern zu Besuch.
Mit den genannten veränderten Leistungen, sind die Tarife der VHV Produktlinie BASIS, KLASSIK und EXKLUSIV erfolgreich optimiert worden und das zu einem unveränderten Beitrag.
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Sabine on 09/20 at 08:18 PM
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Doppelt kassiert und bestraft
Wer den Hals nicht voll genug bekommen kann, wird spätestens wenn er vom falschen Teller nascht, die Konsequenzen schlucken müssen. Diese Erfahrung machte jetzt ein Kunde, der nach einem Leitungswasserschaden gleich bei zwei Versicherungsunternehmen die Hand aufhielt und anfangs auch kassierte. Als er auffiel, ging es vor Gericht, wo die Richter ihm gehörig die Leviten lasen.
Denn der Mann hatte sich nicht einmal gescheut, die jeweiligen Originalrechnungen in doppelter Ausfertigung ausstellen zu lassen, um sie beiden Hausratversicherungen vorlegen zu können. Den Schaden bekam er auch prompt erstattet, und zwar gleich von beiden Seiten, die nichts voneinander wussten. Der Angeklagte hatte keine seiner Versicherungen darüber aufgeklärt, dass es noch eine zweite Hausrat-Police gibt.
Für die Richter am Oberlandesgericht Hamm war die Sache klar. Sie bezeichneten das Vorgehen des Mannes als arglistig. Er habe nicht einmal den Versuch unternommen, dass die beiden Versicherungen sich bei der Schadensregulierung hätten abstimmen können. Nun muss er das zuviel gezahlte Geld erstatten. (Aktenzeichen: 20 U 172/06)
Absicherung gegen Terror
Die Chubb Insurance Company of Europe S.A. hat ein Produkt namens Chubb TRM Guard auf den Markt gebracht, das eine einzigartige und umfassende Policelösung zur Absicherung von Unternehmen vor der steigenden Bedrohung durch Terrorismus in Westeuropa ist.
Chubb TRM Guard kann von Unternehmen verschiedenster Branchen genutzt werden. Es bietet Schutz im Bereich der Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung und kann Unternehmen adäquaten und unfassenden Versicherungsschutz in den Ländern geben, in denen sie ihren Firmensitz oder eine Zweigniederlassung haben und es keine staatlich unterstütze Terrorversicherungslösung gibt.
Chubb TRM Guard stellt durch seine Kapazität in Höhe von 100 Millionen EURO keine Konkurrenz zu den Terrorpools, wie beispielsweise Pool Re in England oder Consorcio in Spanien, dar. Und obwohl es staatlich gestützte Terrorversicherungen durch Pools in Deutschland, England, Spanien, Frankreich, Österreich und den Niederlanden gibt, kann keine Gewähr dafür gegeben werden, dass es unbegrenzt fortgeführt wird und solche staatliche Engagements nicht zurückgezogen werden. In Deutschland lief die Staatsgarantie für Terrorversicherungen im Jahre 2005 aus, doch sie wurde um weitere zwei Jahre verlängert, als es zu den Bombenanschlägen in London kam.