Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
… unverzichtbar für Vermieter und unbebaute Grundstücke
Als Hauseigentümer oder Grundbesitzer sind Sie grundsätzlich verantwortlich für alle Schäden rund um Ihr Haus und/oder Grundstück. Sie haften für jemanden der zu Schaden kommt, ob vor dem Grundstück, im Treppenhaus oder im Garten ist dabei völlig einerlei.
Eigentümer eines selbstgenutzten Eigenheims, bzw. Reihen- oder Doppelhaushälften sowie Eigentümer von Eigentumswohnungen haben dieses Risiko bereits über eine normale Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert.
Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht ist für alle Vermieter und Eigentümer eines unbebauten Grundstücks ein Muss. Denn nur diese Police kann Sie vor dem finanziellen Risiko schützen.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht leistet unter anderem für Schäden, die verursacht werden durch die unzureichende Beachtung der Verkehrssicherungspflicht (mangelhafte Beleuchtung des Hauseingangs, schadhafte Wege sowie ungenügendes Räumen und Streuen bei Schnee und Eisglätte). Dieser Baustein ist sehr wichtig, denn als Hausbesitzer obliegt Ihnen die Verkehrssicherungspflicht. Sie sind als Grundstückseigentümer verpflichtet das Grundstück so abzusichern, dass keine Person zu Schaden kommt. Selbst wenn im Mietvertrag bestimmt wurde, dass der Mieter z. B. für die Streu- und Reinigungspflichten zuständig ist, haftet trotzdem der Hauseigentümer.
Aber auch hier gilt wie bei anderen Versicherungspolicen vergleichen! Denn bei einem Mehrfamilienhaus mir 4 Wohneinheiten, einer Jahresbruttomiete von 16.000 Euro und einer Versicherungssumme von 3 Mio. Euro ist ein jährlicher Beitrag von 32 Euro aber auch von 133 Euro möglich.