Die AXA Bauherrenhaftpflicht
Sofern der Kunde eine Privathaftpflichtversicherung bei der AXA abgeschlossen hat, ist auch automatisch die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Bauherren oder Unternehmer für Bauarbeiten mitversichert. Dieses jedoch nur bis zu einer bestimmten Bausumme. Wird die Bausumme überschritten, entfällt die Mitversicherung und der Bauherr sollte separat eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung abschließen.
In dem Produkt der AXA-Bauherrenhaftpflichtversicherung sind folgende Vorteile zu nennen:
- Versichert sind Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabungsarbeiten
Das bedeutet, dass die Bauherrenhaftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr für Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabungsarbeiten umfasst. Mit der Beendigung der Bauarbeiten endet auch der Versicherungsschutz. Spätestens jedoch drei Jahre nach Vertragsbeginn. Verzögern sich die Bauarbeiten in dieser Zeit und die maximale Vertragslaufzeit kann nicht eingehalten werden, so ist es möglich eine Verlängerung des Versicherungsschutzes zu beantragen.
- Das Haus- und Grundbesitzer-Risiko für das zu bebauende Grundstück ist automatisch mitversichert
Dabei gilt zu beachten dass mit Beendigung der Haftpflichtversicherung für Bauherren auch die mitversicherte Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer endet. Ein Anschlussvertrag sollte unbedingt beantragt werden.
- Optional können Sie auch beim Bauen in eigener Regie Risiken absichern
Möchte der Versicherungsnehmer an der Bauausführung, Bauplanung oder Bauleitung mitwirken, empfiehlt sich im Rahmen der Komfortlösung Bauherrenhaftpflicht der Zusatzbaustein „Bauen in eigener Regie“. Mit diesem zusätzlich gewählten Schutz, ist der Kunde als aktiver Mitarbeiter am Bau gegen alle eventuellen Haftpflichtschäden versichert. Das Selbe gilt außerdem für eingesetzten Helfer und den Einsatz von Maschinen am Bau.
Zwischen zwei Produkten kann gewählt werden. Die AXA-Bauherrenhaftpflicht mit einer Deckungssumme von 10 Mio. Euro (3-fach maximiert p.a.) und der AXA Bauherrenhaftpflicht alternativ mit einer Deckungssumme von 3 Mio. Euro (2-fach maximiert p.a.). Die Beiträge sind „Einmalbeiträge“ und gelten je Bauvorhaben. Die Beiträge richten sich nach der Höhe der tatsächlichen Baukosten.
Posted by
Sabine on 09/29 at 10:09 PM
Haftpflicht •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Immobilienfinanzierungen
Passende Zinsbindung und auch die passenden Zinskonditionen zu finden ist bei der Immobilienfinanzierung sehr wichtig. Der Baugeldvermittler Hypothekendiscount rät Darlehensnehmern, ihre Entscheidung der Zinsbindung von fünf unterschiedlichen Punkten abhängig zu machen und zwar von der aktuellen und von der zukünftigen Einkommenssituation, von der eigenen Risikobereitschaft, vom derzeitigen Zinsniveau und von der zukünftigen familiären Situation.
Ist das monatliche Haushaltseinkommen bei unter 2500 EURO und macht die Kreditrate der Immobilienfinanzierung mehr als 30 Prozent des Nettoeinkommens aus, empfiehlt sich eine längere Zinsbindung. Nur diese gewährt einen finanziellen Spielraum und sorgt nebenbei noch für die nötige Sicherheit. Statt der üblichen fünfjährigen Zinsbindung sollte deswegen vom Kreditnehmer eher eine zehnjährige Festschreibung ausgesucht werden. Sollte das Einkommen konstant bleiben und auch keine weiteren zusätzlichen Geldflüsse in Aussicht stehen, kann man eine längerfristige Zinsbindung vornehmen. Wenn man allerdings von einem steigenden Gehalt und von fallenden Hypothekenzinsen ausgehen sollte, kann eine kürzere Zinsbindung versucht werden. Darlehen mit kurzen Zinsbindungen und auch variablen Zinsen sind bei anstehenden Geldzuflüssen laut Angaben des Baugeldvermittlers Hypothekendiscount möglich.
Wer sich als Darlehensnehmer nicht alltäglich mit dem Wirtschaftsgeschehen auseinander setzen möchte und bei weiteren Anlageprodukten den Begriff Sicherheit der Risikobereitschaft vorzieht, sollte davon auch bei der Immobilienfinanzierung nicht komplett abweichen. Solch eine Kalkulierbarkeit wird durch eine Zinsbindung von zehn Jahren gewährleistet. Kürzere Zinsbindungen sind nur dann von Vorteil, wenn man aktiv am Kapitalmarkt Chancen nutzen möchte, wie auch der Hypothekendiscount empfiehlt.
Lange Zinsbindungen von 15 bis 20 Jahren sind dann sinnvoll, sofern die Immobilienzinsen zwischen drei und fünf Prozent variieren, damit sichert man sich eine preiswerte Rate über einen längeren Zeitraum. Liegt der langjährige Durchschnitt der Hypothekenzinsen durchschnittlich bei 6,5 Prozent, sollte die Zinsbindung im Idealfall fünf bis zehn Jahre sein. Mit Hinblick auf den Wirtschaftszyklus sollte man in Hochzinsphasen mit mehr als 8,00 Prozent kurze Zinsbindungen von weniger als fünf Jahren beabsichtigen.
Wenn der Darlehensnehmer Single ist oder eher Karriere machen möchte, wäre eine Zinsbindung von bis zu zehn Jahren durchaus empfehlenswert. So kann derjenige, der aus seinem Kredit mit kurzfristig angelegter Zinsbindung aussteigt, um beispielsweise durch einen Umzug sein Appartement gegen eine größere Immobilie zu tauschen, der Zahlung einer teuren Vorfälligkeitsentschädigung entgehen.
Posted by
Sabine on 09/29 at 12:27 PM
Immobilien •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink
Concordia - Sorglos-Rechtsschutz - neu ab 1.10.2007 für 199 Euro
Ab dem 1.10.2007 bringt die Concordia Versicherung ein neues Rechtsschutz Paket auf den Markt. Den “Concordia- Sorglos- Rechtsschutz“. Speziell für Lohn- und Gehaltsempfänger ist dieses Produkt entwickelt worden. Es wurden Zusatzleistungen mit eingeschlossen, damit speziell für dieses Kundenpotential keine Deckungslücken mehr bestehen. Inhalt dieses Versicherungskonzeptes ist:
- Familien- und Verkehrsrechtschutz nach § 26 ARB
- Verkehrrechtsschutz für volljährige Kinder
- Grundstücks- und Wohnungsrechtsschutz nach § 29 ARB für alle selbst bewohnten Wohneinheiten in Deutschland
- Zusatzleistungen nach § 75
- Spezial- Straf- Rechtschutz für Arbeitnehmer nach den Sonderbedingungen des SSR nach RGV im beruflichen und ehrenamtlichen Bereich
Des weiteren bietet die Concordia den Service einer telefonischen Rechtsberatung für alle versicherten Angelegenheiten (ohne Selbstbeteiligung), die Anwaltssuche im Internet über das Portal www.apraxa.de und eine AnwaltsCard zum Vorlegen bei dem entsprechenden Anwalt.
Der jährliche Beitrag liegt bei 199 Euro, wobei je Rechtsschutzfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro festgelegt ist. Sofern der Versicherungsnehmer aber einen von der Concordia empfohlenen Anwalt aus dem bundesweit, qualifizierten Rechtsanwalts- Netzwerk APRAXA mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt, wird der Selbstbehalt je Rechtsschutzfall auf 150 Euro verringert.
Posted by
Sabine on 09/29 at 09:23 AM
Rechtsschutz •
Kommentar(e): (0) •
Trackbacks (0) •
Permalink