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Sonntag, September 30, 2007

Wenn Kinder spielen – die private Haftpflichtversicherung schützt

Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Kinder, auch dann wenn Sie ab- und zu Kinder betreuen. Der Versicherer springt dann ein, wenn Kinder etwas anstellen und Sie Schadensersatz zahlen sollen.  Ob der Versicherer bzw. der Erwachsene für einen Schaden haften muss, hängt stark von zwei Faktoren ab.

  • Hat der Erwachsene die Aufsichtpflicht für die Kinder gehabt
  • Hat er die Aufsichtpflicht verletzt

Selbstverständlich haben in aller erster Linie die Eltern die Aufsichtspflicht. Jedoch kann diese Aufsichtspflicht an andere Personen übertragen werden (Kindermädchen, Großeltern). Der Umfang der Aufsichtspflicht hängt vom Alter und der Einsichtsfähigkeit des Kindes ab. Wichtig ist dabei klare Absprachen mit der zu betreuenden Person zu treffen. Im Ernstfall erleichtert die Absprache die Klärung der Haftung und die Übernahme des entstandenen Schadens durch die Versicherungsgesellschaft.

Für Kinder unter sieben Jahren müssen per Gesetz keine Schadensersatzleistungen erbracht werden, da sie als schuldunfähig angesehen werden. Um sich aber eventuell den Ärger mit dem Nachbarn bei einem schuldunfähigen Kind zu ersparen, gibt es auch private Haftpflichtversicherungen die den Einschluss von deliktunfähigen Kindern ermöglichen.

Ebenfalls ist ein Zusatzschutz für Tagesmütter nötig, denn werden Kinder gegen Bezahlung betreut ist das meist in einem normalen Basisschutz nicht mitversichert. Diese Zusatzleistung ist bei den meisten Versicherern in einem Top/ Plus/ Exklusiv – Privathaftpflicht Tarif versicherbar. 

Posted by Sabine on 09/30 at 10:21 AM
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