Wenn Kinder spielen – die private Haftpflichtversicherung schützt
Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Kinder, auch dann wenn Sie ab- und zu Kinder betreuen. Der Versicherer springt dann ein, wenn Kinder etwas anstellen und Sie Schadensersatz zahlen sollen. Ob der Versicherer bzw. der Erwachsene für einen Schaden haften muss, hängt stark von zwei Faktoren ab.
- Hat der Erwachsene die Aufsichtpflicht für die Kinder gehabt
- Hat er die Aufsichtpflicht verletzt
Selbstverständlich haben in aller erster Linie die Eltern die Aufsichtspflicht. Jedoch kann diese Aufsichtspflicht an andere Personen übertragen werden (Kindermädchen, Großeltern). Der Umfang der Aufsichtspflicht hängt vom Alter und der Einsichtsfähigkeit des Kindes ab. Wichtig ist dabei klare Absprachen mit der zu betreuenden Person zu treffen. Im Ernstfall erleichtert die Absprache die Klärung der Haftung und die Übernahme des entstandenen Schadens durch die Versicherungsgesellschaft.
Für Kinder unter sieben Jahren müssen per Gesetz keine Schadensersatzleistungen erbracht werden, da sie als schuldunfähig angesehen werden. Um sich aber eventuell den Ärger mit dem Nachbarn bei einem schuldunfähigen Kind zu ersparen, gibt es auch private Haftpflichtversicherungen die den Einschluss von deliktunfähigen Kindern ermöglichen.
Ebenfalls ist ein Zusatzschutz für Tagesmütter nötig, denn werden Kinder gegen Bezahlung betreut ist das meist in einem normalen Basisschutz nicht mitversichert. Diese Zusatzleistung ist bei den meisten Versicherern in einem Top/ Plus/ Exklusiv – Privathaftpflicht Tarif versicherbar.
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Sabine on 09/30 at 12:21 PM
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Die AXA Bauherrenhaftpflicht
Sofern der Kunde eine Privathaftpflichtversicherung bei der AXA abgeschlossen hat, ist auch automatisch die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Bauherren oder Unternehmer für Bauarbeiten mitversichert. Dieses jedoch nur bis zu einer bestimmten Bausumme. Wird die Bausumme überschritten, entfällt die Mitversicherung und der Bauherr sollte separat eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung abschließen.
In dem Produkt der AXA-Bauherrenhaftpflichtversicherung sind folgende Vorteile zu nennen:
- Versichert sind Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabungsarbeiten
Das bedeutet, dass die Bauherrenhaftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr für Neubauten, Umbauten, Reparaturen sowie Abbruch- und Grabungsarbeiten umfasst. Mit der Beendigung der Bauarbeiten endet auch der Versicherungsschutz. Spätestens jedoch drei Jahre nach Vertragsbeginn. Verzögern sich die Bauarbeiten in dieser Zeit und die maximale Vertragslaufzeit kann nicht eingehalten werden, so ist es möglich eine Verlängerung des Versicherungsschutzes zu beantragen.
- Das Haus- und Grundbesitzer-Risiko für das zu bebauende Grundstück ist automatisch mitversichert
Dabei gilt zu beachten dass mit Beendigung der Haftpflichtversicherung für Bauherren auch die mitversicherte Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer endet. Ein Anschlussvertrag sollte unbedingt beantragt werden.
- Optional können Sie auch beim Bauen in eigener Regie Risiken absichern
Möchte der Versicherungsnehmer an der Bauausführung, Bauplanung oder Bauleitung mitwirken, empfiehlt sich im Rahmen der Komfortlösung Bauherrenhaftpflicht der Zusatzbaustein „Bauen in eigener Regie“. Mit diesem zusätzlich gewählten Schutz, ist der Kunde als aktiver Mitarbeiter am Bau gegen alle eventuellen Haftpflichtschäden versichert. Das Selbe gilt außerdem für eingesetzten Helfer und den Einsatz von Maschinen am Bau.
Zwischen zwei Produkten kann gewählt werden. Die AXA-Bauherrenhaftpflicht mit einer Deckungssumme von 10 Mio. Euro (3-fach maximiert p.a.) und der AXA Bauherrenhaftpflicht alternativ mit einer Deckungssumme von 3 Mio. Euro (2-fach maximiert p.a.). Die Beiträge sind „Einmalbeiträge“ und gelten je Bauvorhaben. Die Beiträge richten sich nach der Höhe der tatsächlichen Baukosten.
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Sabine on 09/30 at 12:09 AM
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