Mittwoch, Oktober 31, 2007
Rechtsschutz wird von Firmen eher stiefmütterlich behandelt
Eine von der Psychonomics AG im Auftrag der Roland-Rechtsschutz-Versicherung organisierte und ausgewertet Umfrage bei 500 Unternehmern – vom Inhaber bis zum Vorstand – hat einen eher sorglosen Umgang mit finanziellen Risiken aus Rechtsstreitigkeiten zutage gebracht. Lediglich fünf Prozent sehen sich besonderen Gefahren ausgesetzt. Dabei ist die Blickrichtung, von wo potentiell ein Risiko ausgeht, recht eingeschränkt: Steuern und Arbeitsunfälle in Folge von Sicherheitsmängeln.
Mit dieser Einschätzung wird nur ein Bruchteil dessen abgedeckt, was passieren könnte. Rechtsschutzversicherungen für Manager und Firmen decken drei große Bereiche ab: Arbeitsrecht, wenn es beispielsweise um Arbeitsverträge geht, Vermögensschäden und Strafrecht, wobei in diesem Punkt ganz klare Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gelten. Ist der Schaden durch vorsätzliches Handeln entstanden, müssen die Leistungen aus der Rechtsschutz-Police erstattet werden.
Dass es zum Schaden kommt, ist bei Firmen wesentlich seltener der Fall als bei Privatkunden, gesteht auch die Roland-Versicherung ein. Wenn aber das Kind in den Brunnen fällt, handelt es sich um Streitfälle mit hohem Wert. Ein Beispiel aus der Praxis ist der Ex-Manager, dessen Handeln der Firma einen Vermögensschaden von 2,5 Millionen zufügte. Die Kosten für den Anwalt liegen in diesem Fall bei fast 100.000 Euro. Ähnlich teuer wird es im Arbeitsrechtsschutz, wenn ein Manager gekündigt wird und klagt. Immerhin ginge es dann um das Gehalt, das ihm bis Vertragsende zugestanden hätte. Von daher ist es für Firmen sicherlich besser, neben der obligatorischen Betriebshaftpflichtversicherung auch ein paar Euro in den Rechtsschutz zu investieren.
Dienstag, Oktober 30, 2007
Wenn der Frostwächter nicht aufpasst
Winterurlaub ist schön, ob in den Bergen oder im sonnigen Süden. Damit auch bei der Rückkehr noch alles eitel Sonnenschein ist und sich keine Frostkristalle auf dem teuren Porzellan bilden, gilt es, jemanden zu finden, der auf das Haus aufpasst, insbesondere auf die Heizung. Zwar gibt es den so genannten Frostwächter, das kleine Sternchen auf dem Regler. Doch der kann ab einer gewissen Temperatur versagen. Wer sich nur auf das Gerät verlässt, den lässt die Wohngebäudeversicherung im Schadensfall auf den Kosten sitzen. Es ist der Eigentümer, der sich darum kümmern muss, dass sein Eigentum nicht zum Iglu wird.
Genau das ist einem Ehepaar passiert. Sieben Wochen Mallorca hatten sich die beiden gegönnt, die Heizung auf Frostwächter gestellt und die Tochter kümmerte sich ums Haus. Anscheinend war ihr dabei nicht aufgefallen, dass der Schutzmechanismus, der das Eigentum vorm Auskühlen bewahren soll, seinen Geist bei einer Außentemperatur von dauerhaft minus neun Grad Celsius aufgegeben hatte. Es kam wie es kommen musste. Als das Paar die Haustür öffnete, war es innen genauso kalt wie draußen. Von den Heizkörperelementen waren zehn beschädigt.
Die Meldung an die Wohngebäude-Versicherung wurde ablehnend beschieden. Das Paar habe sich nicht an die Versicherungsbedingungen gehalten. Die sehen vor, dass ein Gebäude gerade im Winter ausreichend beheizt wird. Der Weg vor Gericht endete für die Urlauber in der Sackgasse. Die Richter am Landgericht Bonn bestätigten die Ausführungen der Versicherung. Es hätte zumindest dafür gesorgt werden müssen, dass nach dem Ausfall der Heizung die Wasser führenden Einrichtungen nicht komplett einfrieren. Da reiche es nicht aus, wenn jemand sich zwei oder drei Mal in der Woche nur umsehe, aber nicht auf die Heizung achte. (Az: 10 O 203/06 – Urteil vom 21. November 2006)
Spezieller Sport- Reiseschutz der ARAG in den TUI Reisebüros
Die ARAG Allgemeine wird ab dem 01. November 2007 mit TUI Reisebüros kooperieren. Speziell für Kunden der TUI Reisebüros bietet die ARAG Allgemeine Versicherungs- AG eine neuartige, maßgeschneiderte Versicherungsleistung an. Reisende die sportlich aktiv in ihrem Urlaub sein wollen und ihre hochwertige Surf- oder Fahrradausrüstung mitnehmen möchten, können diese mit einem speziellen Sport-Reiseschutz der ARAG gegen Diebstahl und Beschädigung versichern. Außerdem helfen die eingeschlossene Reise-Haftpflicht-, Reise-Unfall- und Reise-Rechtsschutzversicherung für eine bestmögliche Absicherung der Sport- und Aktivreisenden.
Der Vorstand für das Sportversicherungsgeschäft bei der ARAG Allgemeine Versicherungs- AG, Dieter Schmitz sagte dazu “ Als größter europäischer Sportversicherer besitzt die ARAG Allgemeine eine hervorragende Expertise, um Sportlern einen optimalen Versicherungsschutz anzubieten. Für Sportreisende, die in den Agenturen unseres neuen Kooperationspartners TUI eine Reise buchen, haben wir exklusive Versicherungspakete geschnürt und darin die Absicherung gegen Diebstahl und Beschädigung des Surfbretts oder des Fahrrads schlüssig mit weiteren attraktiven Versicherungsleistungen verbunden“.
Der Sport-Reiseschutz der ARAG kann über die Mitarbeiter der TUI Reisbüros ab 1. November gebucht werden. Der Versicherungspolice für ein Surfbrett kostet zum Beispiel bei einem Neupreis bis 1000 Euro und einer Reisedauer von bis zu 10 Tagen ohne Selbstbeteiligung 26 Euro. Der Versicherungsschutz gilt weltweit und ist bis zu einer Reisedauer von maximal 31 Tagen abschließbar. Eingeschlossen in den ARAG Sport-Reiseschutz sind der Diebstahl des Fahrrades bzw. des Surfbretts sowie die Erstattung der Reparaturkosten bei Beschädigung. Beim Fahrrad ist auch der Teilediebstahl mitversichert.
Die dazu gehörige Reise-Haftpflichtversicherung enthält die persönliche gesetzliche Haftpflicht mit einer Versicherungssumme von 3.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Über die Reise-Unfallversicherung besteht unter anderem Versicherungsschutz im Invaliditätsfall nach einem Unfall bis zu 120.000 Euro. Mit der Reise-Rechtsschutzversicherung (Kostenleistung bis zu 100.000 Euro) ist die Durchsetzung außervertraglicher Schadenersatzansprüche sowie die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Verletzung des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts abgedeckt.
Hamburg-Mannheimer testet die Kooperation mit Schlecker
Die Drogeriekette Schlecker und die Hamburg-Mannheimer, ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe, kooperieren seit Oktober 2007. In einer Testphase werden zunächst bis Dezember 2007 die Erfolgschancen begutachtet und sofern eine positive Entwicklung darstellbar ist, dann weitere Optionen überprüft. In der Testphase liegt der inhaltliche Schwerpunkt in der Kaiser-Rente, dem Riester-Produkt der Hamburg-Mannheimer.
Cirka 27 Millionen förderberechtigte Bundesbürger haben bis heute noch keine Riester-Rente abgeschlossen und lassen sich damit mehrere Milliarden Euro vom Staat entgehen. Laut Leiterin Markenführung und Kommunikation der Hamburg-Mannheimer, Frau Anina Frahm, kann eine 4-köpfige Familie die noch in diesem Jahr eine Kaiser-Rente abschließt, sich für 2007 über 500 Euro vom Staat sichern. Auf diese interessante Gelegenheit möchte die Hamburg-Mannheimer den Kunden hinweisen.
Die Kooperation umfasst die Belegung ausgewählter Schlecker-Medien - Print, TV und Online - mit Anzeigen, Bannern und TV-Spots. Ein Gewinnspiel, bei dem 33 digitale Kameras verlost werden, ist ebenfalls Bestandteil der Kooperation.
Deutschlands größte und erfolgreichste Handelskette im Drogeriebereich hat ein enormes Vertriebspotential, das mit der Kooperation nun auch von der Hamburg-Mannheimer genutzt wird. Der Verkauf erfolgt ausschließlich über die Vermittler der Hamburg-Mannheimer, der selbstverständlich mit einem ausführlichen Beratungsgespräch einhergeht. Ausnahme, über die Website von Schlecker kann per Click auf das Hamburg-Mannheimer-Banner der Nutzer interaktiv durch alle Fragen rund um die Kaiser-Rente und die mögliche staatliche Förderung geführt werden. Sollte der Kunde an einem Abschluss interessiert sein, kann er online die Kaiser-Rente abschließen.
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Sabine on 10/30 at 05:09 AM
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Spezial Versicherer Hiscox eröffnet neue Niederlassung in Hamburg
Anlässlich der Neueröffnung kündigten Hiscox und der KUNSTCLUB HAMBURG das Projekt 15² an. Mit dem Projekt hat sich der Kunstclub Hamburg das Ziel gesetzt, Kinder und Jugendliche auf spannende Art und Weise mit der zeitgenössischen Kunst vertraut zu machen. Mit der Initiative Projekts 15² soll unter anderem der Kunstunterricht an Hamburger Gesamtschulen unterstützt werden. Für die Schüler soll es Anregungen geben, wie sie die Welt der Kunst in ihrer historischen und aktuellen Ausprägung kennen lernen können. Die Neugier der Schüler soll geweckt werden, die Hemmschwellen abgebaut und die Kreativität soll sich entfalten.
Der KUNSTCLUB HAMBURG konnte Künstler wie Jonathan Meese, Jörg Länger, Heiner Meyer und Haralampi Oroschakoff für die Mitarbeit gewinnen. Für das gemeinnützige Projekt werden von jedem Künstler drei Miniatur-Werke im Format 15 x 15 cm erstellt. Ein Bild davon wird versteigert und der Erlös soll dem Kunstunterricht zugute kommt. Die zwei zurückbleibenden Werke werden im Kunstunterricht eingesetzt oder im Rahmen von Zusammenarbeiten mit Museen und Galerien öffentlich dargeboten.
Im Zuge der Zusammenarbeit unterstützt Hiscox das gemeinnützige Projekt bei der Eröffnungsveranstaltung sowie bei der Versteigerung der ersten 40 bis 50 Werke im Dezember durch Sotheby’s Hamburg. Weil Hiscox international einer der führenden Versicherer für die maßgeschneiderte Lösungen im privaten und öffentlichen Kunstsammlungsbereich ist, stellt die Förderung gemeinnütziger Kunstprojekte ein wichtiges Anliegen dar.
Hiscox bietet als Spezialversicherer eine breite Palette an Leistungen für wertvolle Kunst und Antiquitäten an. Für private Kunstsammlungen und Corporate Collections ermöglichen „Haus & Kunst“ und „Fine Art by Hiscox“ eine Allgefahrendeckung. Kunstwerke in Museen und Galerien können mit den Policen „Kunst & Sammlung“ sowie „Gallery by Hiscox“ umfassend abgesichert werden.
Durch die neue Niederlassung in Hamburg kann Hiscox die lokalen und regionalen Geschäftsbeziehungen zu Versicherungsmaklern weiter intensivieren und die deutschlandweite Präsenz ausbauen.
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Sabine on 10/30 at 05:08 AM
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Montag, Oktober 29, 2007
Versicherungen müssen ab 2008 konkreter nach der Gesundheit fragen
Versicherungskunden dürfen sich zukünftig auf wesentlich umfangreichere Fragebögen zur Berufsunfähigkeitsversicherung einstellen. Sie haben damit zwar mehr Arbeit, ziehen daraus ab dem 1. Januar 2008 aber Vorteile. Durch die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sind die Versicherer gezwungen die Fragen im Rahmen der Gesundheitsprüfung präziser als bisher zu formulieren. Kunden müssen nur noch zu solchen Erkrankungen Auskunft geben, die konkret in Textform erfragt wurden. Darüber hinaus sind sie nicht mehr verpflichtet, ihre Versicherung über mögliche Krankheiten aufzuklären.
Besonders im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt den Kunden die Reform entgegen. Falsche und unvollständige Angaben zum Gesundheitszustand, ob bewusst oder unwissentlich aufgrund unverständlicher Fragen, haben in der Vergangenheit in fünf Prozent der Fälle für Streit gesorgt. 70 Prozent davon landeten vor Gericht. Das soll jetzt verhindert werden, indem die Versicherungen konkret fragen müssen. Auch, wenn es Veränderungen gibt, ist nicht mehr der Kunde in der Pflicht, nachzumelden, sondern muss der Versicherer von sich aus nachfragen.
Die Konsequenzen aus der VVG-Novelle lassen sich derzeit noch nicht abschätzen. Sicher ist, dass es mehr Gesundheitsfragen geben wird, mit denen sich die Unternehmen absichern und den Gang vor Gericht vermeiden wollen. Allerdings dürften auch die dicksten Formulare nicht in der Lage sein ein komplexes Thema wie die Gesundheit eins zu eins abzudecken. Experten aus den Reihen der Anwälte und Verbraucherschützer gehen deshalb davon aus, dass es anfangs vermehrt zu Problemen und damit Streit kommen wird.
Samstag, Oktober 27, 2007
Inkenntnissetzung der Versicherung durch den Versicherten
Vollkommen gleich, ob Hausrat-, Rechtsschutz- oder Gebäudeschutzversicherung, Versicherte sind regelmäßig zufrieden damit, ihre Versicherung nicht kontaktieren zu müssen und nicht von ihrer Versicherung kontaktiert zu werden. Allerdings sind Versicherte in den meisten Situationen verpflichtet, aus Eigeninitiative die Gesellschaft zu kontaktieren. Das gilt beispielsweise bei der Haftungsregulierung und bei Veränderungen im Wohnumfeld. Schließlich sind Versicherte für mangelnde, falsche oder unvollständige Informationen haftbar zu machen bzw. es kann im unerfreulichsten Fall zum Ausfall die gesamten Leistungen kommen.
Wolfgang Römer, Experte des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin, der sogenannten GDV, zählt drei entscheidende Punkte auf, bei denen die Versicherten Gefahr laufen, den Versicherungsschutz zu verlieren, sofern sie den Schaden nicht schnell genug melden. Diese drei Punkte sind im Schadensfall, bei geändertem Risiko und bei Abschluss des Vertrags.
Bei Wohnungseinbrüchen wird unverzügliches Handeln erwartet. Eine Mitteilung, die erst nach zwei Wochen eingeht, wird von den meisten Versicherungsgesellschaften üblicherweise nicht anerkannt. Der Geschädigte erhält dann keinen Ausgleich für den Verlust. Ausnahmen sind gegebenenfalls bei Unfällen möglich.
Einige Autoversicherer beispielsweise geben eine 14-tägige Frist für Schadensmeldungen. Ebenso gewähren private Unfallversicherungen teilweise längere Zeiträume. Der Versicherte ist auch verpflichtet, die Gesellschaft bei einem Wohnungswechsel zu informieren, jeder Umzug inklusive neuer Adresse sollte der Versicherung umgehend mitgeteilt werden. Ortswechsel können nämlich unter anderem Folgen für die Hausrat- oder Gebäudeversicherung haben.
Ein Versicherungsunternehmen hat die Möglichkeit anhand von Ortsinformationen das Risiko besser einzustufen. Die Kommunen sind in verschiedene Tarifgruppen und -zonen eingeteilt. Als verletzte Obliegenheit werden das Vorenthalten der neuen Adresse oder die Angaben falscher Informationen angesehen. In so einem Fall übernimmt die Versicherung den Schaden nicht.
Bei der Autoversicherung gilt, dass dort, wo sich Nachteile ergeben, der Kunde dazu verpflichtet ist, sich zu informieren. Er hat gegenüber der Gesellschaft eine Bringschuld, denn es könne eine Vertragsänderung erforderlich sein. Da, wo sich finanzielle Vorteile ergeben, wäre es für den Kunden unlogisch, dieses nicht zu melden. Hierfür existieren jedoch nur einige wenige Beispiele, wie etwa den Tausch „Laternenparker“ gegen „Garagenparker“.
Im Falle einer Berufsunfähigkeit muss der Versicherte schnellstmöglich handeln. Der Antrag sollte parallel zu dem der gesetzlichen Rentenversicherung eingereicht werden. Wartet der Antragsteller erst den Bescheid ab, muss er nochmals mehrere Monate auf sein Geld warten. Ursache dafür ist ein weiteres Prüfverfahren der Versicherungsgesellschaft.
Oft haben Versicherte bereits bei Vertragsabschluss möglichst umfangreiche Informationen zur Verfügung zu stellen. Um späteren (Rechts-) Streit zu verhindern, sollten beispielsweise bei Kranken- oder Berufsunfähigkeit alle Beschwerden und gesundheitlichen Probleme aufgezählt werden. Wenn entscheidende und größere Punkte vergessen bzw. nicht erwähnt werden, ist es möglich sogar einige Jahre später den Versicherungsschutz zu verlieren.
Der Sport-Reiseschutz der ARAG
Echte Sportfreaks setzen auch im Urlaub auf eigenes Equipment, statt sich mit Leihgeräten, die erst eingestellt und eingearbeitet werden müssen, abzumühen. Diesem Umstand werden die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG und der Reiseanbieter TUI jetzt mit einem neuen Produkt gerecht, der Sport-Reiseschutz-Versicherung, die sich an Surfer und Radfahrer wendet.
In erster Linie geht es bei der Versicherung um den Schutz vor Diebstahl und Beschädigung während der Reise, um im Schadensfall Ersatz zu erhalten bzw. die Kosten für die Reparatur erstattet zu bekommen. Mit im Paket sind zusätzlich eine Reise-Unfall-, eine Reise-Haftpflicht- sowie eine Reise-Rechtsschutzversicherung, damit sportliche aktive Urlauber rundum abgesichert sind. Die Versicherungssummen liegen bei drei Millionen Euro im Bereich der Haftpflicht, 120.000 Euro bei Invalidität im Rahmen der Unfallversicherung und 100.000 Euro, sollte die Rechtsschutzversicherung eingreifen müssen.
Der Vertrieb der Sport-Reise-Schutzversicherung erfolgt über die Reisebüros der TUI. Ab dem 1. November haben Sportfreunde die Möglichkeit, direkt mit dem Urlaub auch gleich den passenden Schutz zu buchen. Die Police ist dann im VERS[4U] zu finden, dem TUI-eigenen Reiseversicherungs-Vergleichssystem. Die Kosten halten sich in Grenzen. Bei einem Surfbrett für 1.000 Euro und einer Reise von zehn Tagen liegen sie bei rund 26 Euro.
Freitag, Oktober 26, 2007
Bauherrenversicherung im Test
Die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest hat in einer ihrer letzten Ausgaben Bauherrenversicherung auf den Prüfstand gestellt. Jeder Hausbauer hat eine Bauherren- Haftpflichtversicherung und eine Bauleistungsversicherung zu haben. Bei Unfällen von Besuchern auf der Baustelle oder bei Schäden durch herunterfallende Bauteile am Fahrzeug des Nachbarn wird die Bauherrenversicherung aktiviert. Die preiswertesten Tarife in dem Test der Zeitschrift Finanztest sind bei einem 250 000 EURO teurem Eigenheim unter 100 EURO. Soweit Baustoffe, vollendete Bauteile und Bauleistungen durch Unwetter oder Vandalismus beschädigt oder zerstört werden, werden eben diese Schäden durch die Bauleistungsversicherung ersetzt.
Finanztest untersuchte die beiden wichtigsten Versicherungen für Bauherren, wobei auffiel, dass- nach Vergleich der Beiträge für den Neubau eines großen und eines kleinen Einfamilienhauses sowie für dessen Umbau- die Preisunterschiede bei beiden Versicherungen erheblich sind. Deswegen sollten sich Bauherren vor Abschluss einer solchen Versicherung unbedingt über die Tarife genauestens informieren.
Donnerstag, Oktober 25, 2007
Klarmobil versichert das Handy
Wenn eine Handyversicherung es schafft, sich während der heißen Phase des Kundenfangs der Kfz-Versicherer an die Spitze der Google-News zum Stichwort „Versicherung“ zu setzen, will das schon etwas heißen. Zumindest unterstreicht die Platzierung, wie wichtig den Deutschen ihr Handy ist. Die Geräte haben den Status eines Telefons längst abgelegt. Sie sind Multifunktionsgeräte samt Navigator und sind entsprechend teuer. Da ist eine passende Versicherung die logische Konsequenz.
Das jüngste Angebot für eine Handyversicherung stammt von Klarmobil. Der Provider, dessen Werbung erst mit Zwerg, jetzt mit einem grantigen Bayern über die TV-Bildschirme flimmert, offeriert für 3,95 Euro im Monat Schutz für das Mobiltelefon. Die Versicherung übernimmt Schäden durch Diebstahl, Vandalismus oder Feuchtigkeit bis zu einer Höhe von 400 Euro. Sollte sich das Gerät noch reparieren lassen, kommt es in die Werkstatt. Anderenfalls erhält der Kunde ein neues Handy, entweder das gleiche oder aber das Nachfolgermodell.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate und ist damit kundenfreundlicher als bei anderen Anbietern, die auf 24 Monate setzen und damit die Laufzeit an die des Mobilfunkvertrages koppeln. Fraglich ist allerdings, ob sich eine Handyversicherung grundsätzlich lohnt. Hilfreich wäre ein Anruf bei der Hausratversicherung, ob das Gerät in den eigenen vier Wänden mitversichert ist. Bleibt das Risiko, dass jemand das Handy unterwegs stiehlt. Um das zu vermeiden, gibt es reichlich Sicherheitstipps der Polizei.
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Andre on 10/25 at 04:13 PM
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Mittwoch, Oktober 24, 2007
D&O Versicherungen mit steigendem Bekanntheitsgrad
„Directors and Officers Liability Insurance“ bekannt als D&O-Policen sind Manager-Haftpflichtversicherungen. Es ist noch nicht all zu lange her, da war die Manager-Haftpflichtversicherung eher ein sehr selten abgeschlossenes oder nachgefragtes Produkt und wenn, dann lag das Interesse an diesem Produkt vor allem bei Vorständen von Großunternehmer. Der deutsche Markt wandelt sich jedoch und damit ist das Produkt der D&O-Police auch keine Ausnahmeerscheinung mehr. Nicht nur immer mehr mittelständische Unternehmen und ehrenamtliche Vorstände von Vereinen und Stiftungen sondern auch das Mittelmanagement fragen gezielt danach und immer häufiger kommt es zum Abschluss.
Mit der D&O-Versicherung kann der Versicherungsnehmer sich dahingehend absichern, dass er bei grober Fahrlässigkeit, die bis zur Insolvenz führen kann, nicht mit seinem Privatvermögen haften muss. Vorsätzliche Gesetzesverstöße sowie unternehmerische Fehlentscheidungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Versicherungsschutz besteht nicht nur gegen Ansprüche von Dritten, der sogenannten Außenhaftung, sondern auch für die Innenhaftung, bei der Organe der Gesellschaften Schadensersatz geltend machen. Aus den Handlungsvollmachten des zu Versichernden wird das individuelle Risiko ermittelt und dementsprechend die Versicherungssumme festgelegt.
Durch die sich wandelnden Sichtweisen der deutschen Unternehmen wächst schrittweise der Markt der D&O-Versicherungen. Die Angebote werden vielfältiger, die Versicherer, die diese Produkte anbieten, vermehren sich und die Beitragsprämien sind deutlich gesunken. Aber auch hier gilt es, sich mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen, denn besonders in dem, was sie nicht versichern, unterscheiden sich die Angebote der Gesellschaften erheblich.
Sparen für die private Vorsorge
Steigende Lebenshaltungskosten halten die Deutschen nicht davon ab, ihrem Sparschwein Gutes zu tun. Jeder zehnte Euro landete im vergangenen Jahr auf der „hohen Kante“. Insgesamt sparten die Bundesbürger 2006 rund 159 Milliarden Euro. Pro Kopf macht das im Schnitt 1931 Euro, ergab eine Untersuchung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. Sie belegt auch, dass die private Altersvorsorge inzwischen ernst genommen wird und einen deutlichen Sprung nach oben machte.
43 Prozent sparten im Sommer 2006 für das Alter. Innerhalb von zwölf Monaten stieg die Quote um zehn Prozent. Daran hat das einstige Sorgenkind, die Riester-Rente, einen erheblichen Anteil. Wurde sie 2005 von nur 14 Prozent der Sparer bevorzugt, sind es inzwischen 27 Prozent. Diese Zahlen sollten jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass jeder Vierte überhaupt keine Vorsorge betreibt. Häufig ist ein zu geringes Einkommen das Übel. Nach Altersklassen sortiert, liegen die 30- bis 49jährigen ganz vorne, wenn es um die Vorsorge etwa in Form einer privaten Rentenversicherung geht.
Geld, das nicht als Extrabonbon zur staatlichen Rente angelegt wird, investiert die Mehrheit in (vermeintlich) sicheren Anlagen. Immer noch auf Platz eins ist die Lebensversicherung. 62 Prozent haben einen entsprechenden Vertrag in der Schublade. Dabei gilt sie unter Verbraucherschützern aufgrund der Kombination aus Versicherung und Geldanlage als wenig sinnvoll. Das wird erst langsam erkannt, denn der Trend ist rückläufig. Auf den Rängen der beliebtesten Sparformen folgen der Bausparvertrag und das gute alte Sparbuch mit jeweils 54 Prozent.
Wohngebäudeversicherung
Schäden, die durch unterschiedliche Unwetter, Feuer und Leitungswasser entstehen können, haben meist erhebliche finanzielle Konsequenzen. Um im Schadensfall vor den Folgen wie zum Beispiel Reparaturarbeiten bis hin zum Verlust des Hauses ausreichend abgesichert zu sein, ist eine (Wohn)-Gebäudeversicherung für Haus- bzw. Wohnungseigentümer unumgänglich.
Das eigene Zuhause ist einigen Risiken ausgesetzt. Beispielsweise ist es möglich, dass während eines Gewitters ein Blitz in das Wohnhaus einschlägt und so das Dach beschädigt oder ein starker Sturm das Dach des Hauses abdeckt. Tritt solch ein Fall ein, kann es oft kostspielig werden. Die Wohngebaeudeversicherung bewahrt den Hausbesitzer vor derartigen finanziellen Folgen, die durch Gefahren wie
- Sturm/Hagel,
- Leitungswasser,
- Brand, Blitzschlag oder
- Rohrbruch
an dem Wohnhaus entstehen können.
Wird die Wohngebäudeversicherung für eine Dauer von über fünf Jahren abgeschlossen, kommt es zu einer beitragsfreien Mitversicherung der Feuer-Rohbauversicherung. Diese schützt ein noch unfertiges Haus während der Bauphase, bis es bezugsfähig ist, das heißt höchstens 18 Monate nach Fertigstellung des Hauses.
Falls es vom Kunden erwünscht wird, können ebenfalls weitere Elementarschäden gegen einen Mehrbeitrag mitversichert werden, um bei Naturkatastrophen, wie beispielweise Erdbeben oder Überschwemmungen, versichert zu sein. Allerdings muss der Kunde dafür eine gesonderte Prüfung zur Versicherbarkeit des Risikoortes hinnehmen.
Sollte es zu einem Schadensfall kommen, hat der Kunde Anspruch auf die folgenden Leistungen- wobei die Leistungen von Versicherung zu Versicherung variieren. Bei einem Totalschaden, wie zum Beispiel durch Brand, wird der ortsübliche Neubauwert des Wohnhauses ersetzt und ermöglicht damit den Wiederaufbau. Bei einem Teilschaden, wie zum Beispiel durch Sturm oder Leitungswasser, werden die notwendigen Reparaturkosten übernommen.
Überdies werden die im Zusammenhang mit einem Schaden entstandenen versicherten Kosten, wie beispielsweise Aufräumungskosten ersetzt.
Dienstag, Oktober 23, 2007
D.A.S. Single-Rechtschutz - Partner der Viktoria
Der Single-Rechtsschutz der D.A.S. ist eine umfassende Rechtsschutzversicherung. Der Single-Rechtsschutz bietet einen Rundum-Schutz für den Privat-, Berufs- und Verkehrsbereich. Der Vorteil: Der Beitrag ist beim Single-Tarif wesentlich günstiger. Selbstverständlich sind die Kinder alleinerziehender Single mitversichert. Voraussetzung für den Abschluss eines Single-Rechtsschutz ist, dass sie alleinstehend sind und nicht in häuslicher Gemeinschaft mit einem mit Erstwohnsitz bei ihnen gemeldeten, ehe- oder nichtehelichen Lebenspartner wohnen.
Versichert ist im Privatbereich bzw. Berufsbereich für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten unter anderem:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits- Rechtsschutz (auch als Arbeitgeber von Hauspersonal, bei Beamten für dienst- und versorgungsrechtliche Ansprüche)
- Sozial -Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Verwaltungsgerichten
- erweiterte Telefonberatung
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (auch für Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden)
- Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten
- Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz
- Straf- Rechtsschutz (auch beim Vorwurf bestimmter Vorsatzstraftaten rückwirkender RS, wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wird)
- Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz
- Beratungs- Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht für das erste Beratungsgespräch
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
Versicherte Leistungsarten im Verkehrsbereich sind:
- Schadenersatz- Rechtsschutz (als Fahrer fremder Fahrzeuge nicht für Ansprüche wegen Beschädigung des benutzten Fahrzeuges)
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (nicht als Fahrer fremder Fahrzeuge, Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer; auch für Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden)
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- erweiterte Telefonberatung
Selbstverständlich ist der Immobilien- Rechtsschutz zusätzlich auswählbar. Außerdem ist es möglich, sofern sich die Familiensituation ändert, den neuen Partner sechs Monate lang rückwirkend und ohne Wartezeiten in den Versicherungsschutz einzuschließen. Ein weiterer interessanter Aspekt besteht darin, den bewährten Vorsorge-Rechtsschutz für 12 Euro (netto) extra einschließen zu können.
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Gerald on 10/23 at 07:18 PM
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Fortis baut mit Öko-Riester-Rente auf Umweltbewusstsein
Vorsorge in zweierlei Hinsicht verspricht die Fortis Deutschland Lebensversicherung AG mit ihrer Öko-Riester-Rente. Auf der einen Seite steht die Police für die private Altersvorsorge. Auf der anderen Seite nimmt sich das Unternehmen des Umweltschutzes an und investiert die Beiträge ausschließlich in Fonds, die auf Nachhaltigkeit setzen. Ökonomie und Ökologie gehen auf diese Weise ineinander über, so Vertriebsvorstand Lutz Kühne.
Für Kunden sei die fondsgebundene Versicherung deshalb so attraktiv, weil auf Umwelt und Umweltschutz ausgerichtete Papiere schon länger ein überdurchschnittliches Wachstum verzeichnen. Damit alle Anlagetypen, vom sicherheitsbewusst über konservativ bis hin zu aufgeschlossen, berücksichtigt werden, hat Fortis entsprechend unterschiedliche Fonds im Angebot, aus denen gewählt werden kann. Unabhängig davon, wie sich die Papiere entwickeln, bleiben die Beiträge und staatlichen Zulagen den Riester-Bestimmungen folgend garantiert.
Abgesehen von der rentablen Anlage für die Zukunft möchte das Unternehmen auch an das Umweltbewusstsein appellieren. Investments in Ökologie gebe es viele, allerdings eher wenige Versicherungen, die auch auf gesellschaftliche Verantwortung bauen. Der Fortis L Fund Equity Environmental Sustainability World beispielsweise sorge mit jedem Euro dafür, dass Umweltschäden in Höhe von 0,16 Euro vermieden würden. „Damit verringert jeder seinen eigenen ökologischen Fußabdruck“, so Kühne.