Ab 1.Oktober – Neuer R+V-Cross Compliance-Rechtsschutz für Landwirte
Die Einführung der cross-compliance-Richtlinien im Jahr 2005 brachte für die Landwirte neue Risiken mit sich. Sofern gegen Cross Compliance-Vorlagen verstoßen wird, muss der Landwirt mit Kürzung der Fördermittel und im schlimmsten Fall mit der kompletten Rückzahlung rechnen. Viele der deutschen Landwirte sind jedoch auf die staatlichen Fördermittel angewiesen. Die Kürzung der Direktzahlungen oder auch die Rückzahlung kann schnell zur existenziellen Bedrohung für den landwirtschaftlichen Betrieb führen.
Die insgesamt 19 EU-Vorschriften werden streng kontrolliert und die Einforderungen der Ansprüche können schnell zu einer Überforderung der landwirtschaftlichen Betrieben führen.
Die R&V Versicherung, einer der größten landwirtschaftlichen Versicherer Deutschlands, hat deshalb schnell reagiert und einen entsprechenden Zusatzbaustein zum Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz geschaffen. Mit dem neuen R+V- Cross Compliance-Rechtsschutz können sich Landwirte gegen eventuelle Sanktionen wehren. Das neue Produkt bietet außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsschutz in allen Instanzen bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von einer Million Euro. Eine geringe Selbstbeteiligung und sehr günstige Beiträge machen diese Rechtsschutzversicherung außerordentlich interessant.
Christiane Bak, Expertin der R+V Rechtsschutzversicherung, empfiehlt hauptsächlich kleinen und mittleren Betrieben, sich rechtzeitig um eine Absicherung zu kümmern. “Wenn der Briefträger den Sanktionsbescheid ins Haus bringt, ist es zu spät. Denn dann ist der Schadensfall bereits eingetreten.”
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Sabine on 10/04 at 04:03 PM
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Medizinschränke - eine Überprüfung ist lebenswichtig
Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) ist der Veranstalter der Aktion „Notfall Medizinschrank – Machen Sie den Check in Ihrer Apotheke“.
In der Woche vom 8. bis 13. Oktober 2007 überprüfen viele Apotheken die Arzneimittelvorräte der Kunden. Ziel ist es im Sinne der Verbraucher, eine einmalige jährliche Routine-Kontrolle des Medizinschranks selbstverständlich werden zu lassen.
Apotheker, Mediziner und Krankenkassen wissen schon lange um das existierende Übel. Viele Medikamente sind überaltert, die Einnahme-Hinweise fehlen, oft wissen die Patienten nicht einmal mehr wozu / wogegen das entsprechende Medikament genommen werden sollte. Ganz zu schweigen von der falschen Entsorgung.
In der Aktionswoche wollen nun die Apothekenteams den Verbrauchern bei der Kontrolle ihrer Medizinschränke behilflich sein. Der mitgebrachte Inhalt wird sortiert, Unbrauchbares entsorgt, Fehlendes empfohlen. Die Empfehlungen richten sich natürlich nach der jeweiligen individuellen Lebenssituation. Aber nicht nur auf das Haltbarkeitsdatum wird geachtet. Die Apothekenmitarbeiter werden sich auch bei Bedarf die Zeit nehmen und Erklärungen zu Einnahmehinweisen der Arzneimittel geben, Aufbrauchsfristen erläutern und auch mögliche Wechselwirkungen der einzelnen Medikamente prüfen.
Mit der Aktionswoche soll beim Kunden ein Umdenken bewirkt und das Bewusstsein geschärft werden. Denn im Notfall sollen alle entscheidenden Arzneimittel griffbereit und einsatzfähig sein.
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Sabine on 10/04 at 03:43 PM
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Grundfähigkeitsversicherung - Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung ist ein neues Produkt. Mit der Grundfähigkeitsversicherung kann im Falle des Verlustes bestimmter Fähigkeiten eine monatliche Rentenzahlung vereinbart werden. Der Leistungsfall kann in Folge einer Krankheit, alterungsbedingtem Verschleiß oder eines Unfalls eintreten.
Die Grundfähigkeit ist unabhängig von einer Berufsunfähigkeit. Der Versicherte kann ganz oder teilweise wieder einen Beruf ausüben, ohne den Anspruch auf seine Rente zu verlieren, solange er weiter im Sinne des Fähigkeitenkataloges beeinträchtigt ist.
Der Vorteil der Grundfähigkeitsversicherung sind die wesentlich einfacheren Annahmemöglichkeiten und ein durchaus größerer versicherbarer Personenkreis. Außerdem sind die Leistungsdefinitionen einfacher und verständlicher. Gegenüber einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Beitrag für die Grundfähigkeitsversicherung bedeutend geringer. Wie auch bei anderen Policen ist es möglich den Versicherungsschutz je nach persönlichen Bedürfnissen abzuschließen.
Ein weiterer interessanter Aspekt und auch ein entscheidender Unterschied zur Berufsunfähigkeits-Versicherung, ist die Möglichkeit der Annahme wenn Krankheiten bereits bestehen oder bei gefährdeten Berufen und risikoreichen Sportarten. Hier einige Beispiele:
| Grundfähigkeits-VS | Berufsunfähigkeit-VS | |
| normale Annahme | Ablehnung | Erkrankungen der Wirbelsäule |
| bis 50 % Zuschlag | Ablehnung | Depressionen, Erschöpfungszustand |
| bis 50 % Zuschlag | Ablehnung | Chronisch obstruktive Bronchitis |
| versicherbar | Ablehnung | Börsenmakler, Musiker, Möbelpacker, Arbeitslose, professionelle Sportler, Reinigungspersonal |
| Gefahrenklasse A | Klasse 3 + 4 | Krankenschwester, Kellner, Koch, Bäcker, pädagogische Berufe |
Der unübersichtliche Versicherungsmarkt kommt vor allem Vermittlern zugute
41 Prozent der Versicherungskunden setzen auf einen Vermittler, wenn sie einen neuen Vertrag abschließen oder einen Wechsel in Betracht ziehen. Diese von der psychonomics AG im Rahmen der Studien „Kundenmonitor Assekuranz 2007“ ermittelte Zahl unterstreicht die Bedeutung einer professionellen und persönlichen Beratung in allen Versicherungsfragen. Vor vier Jahren lag die Rate bei 36 Prozent. Laut Expertenmeinung ist diese Entwicklung auf das immer umfangreicher und damit unübersichtlicher werdende Angebot auf dem Versicherungsmarkt zurückzuführen.
Von sich aus können nur noch 20 Prozent sagen, ob eine Police erforderlich ist oder nicht (2003: 33 Prozent). Hier sind in erster Linie Versicherungsberater gefragt. Doch auch Verwandte und Bekannte werden immer häufiger als Informationsquelle in Anspruch genommen. Der Anteil liegt aktuell bei 30 Prozent. Medienberichte geben zu 13 Prozent den Ausschlag für einen Anbieter oder eine Versicherung. Das Internet hilft in 18 Prozent der Fälle, eine Entscheidung zu treffen, und hat seinen Anteil damit verdoppelt.
Wechselbereitschaft besteht vor allem bei der Kfz-Versicherung. Fast 50 Prozent der Bestandskunden überlegen, einen anderen Anbieter zu wählen. Auf den Rängen der Versicherungen mit der höchsten Wechselquote folgen die Wohngebäudeversicherung, die private Haftpflichtversicherung, die Unfallversicherung und die Hausratversicherung. Hat man sich erst einmal entschieden, sind 95 Prozent mit dem Schritt zufrieden. 75 Prozent sind überzeugt, sich gründlich informiert zu haben. Allerdings wird nur sehr wenig verglichen. Im Durchschnitt werden maximal 2,2 Angebote eingeholt.