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Freitag, Oktober 05, 2007

Auf das Kleingedruckte achten

Versicherungsbedingungen erweisen sich für die meisten Kunden als unverständlich und werden im Leistungsfall schnell zum Stolperdraht. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gehört die so genannte „abstrakte Verweisung“ zu den Punkten im Kleingedruckten, auf die man sehr genau schauen sollte. Ansonsten kommt es für den Fall, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, noch dicker und die Versicherung darf guten Gewissens die Zahlung verweigern.

Die Erfahrung, die ein Straßenbaumeister jetzt machen musste, kann man sich durch gezielte Beratung und das Studium der Bedingungen ersparen. Der Mann wurde durch einen Skiunfall berufsunfähig und meldete den Vorgang seiner Versicherung. Die erinnerte ihn an ein Jahre zurückliegendes Studium zum Bauingenieur und die abstrakte Verweisung, die der Police zu entnehmen sei. Statt der Rente erhielt der Selbständige die Aufforderung, er möge mit dem durch das Studium erlernten Beruf seine Brötchen verdienen.

Die Klage des Mannes gegen diesen Bescheid endete vor dem Bundesgerichtshof. Sein Einspruch, er sei nicht mehr auf dem Laufenden und könne besonders im Bereich der EDV den aktuellen Anforderungen nicht gerecht werden, interessierte in diesem Fall nicht. Die Versicherungsbedingungen seien eindeutig, so die Richter. Wenn der Kunde gesundheitlich in der Lage sei, in einem Vergleichsberuf tätig zu werden, dürfe sich die Versicherung bei einer abstrakten Verweisung weigern, eine Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. (BGH, AZ: IV ZR 232/03 – Urteil vom 7. Februar 2007)

Posted by Andre on 10/05 at 12:54 PM
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ELVIA Reiseversicherung – neue Reiseschutzprodukte ab November 2007

Die ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft Deutschland blickt auf 50 Jahre Kompetenz und Zuverlässigkeit. Auf Grund dieser langen Erfahrungen findet eine ständige bedarfs- und kundengerechte Produktentwicklung statt. Ab November bietet die ELVIA für die immer vielfältig werdenden Urlaubsformen maßgeschneiderte Versicherungslösungen an. Zu den Produktneuerungen gehört beispielweise:

Der Reiseschutz für City-Flieger
Mit dem neuen Cityflug-Vollschutz können sich Familien wie auch Einzelreisende für Kurzreisen bis zu fünf Tagen gegen Reiserücktritt, Reiseabbruch und Umbuchungen versichern. Im Paket enthalten ist außerdem eine Reise-Notruf Versicherung und eine Reisegepäck-Versicherung. Zusätzlich ist ferner der Einschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung möglich. Ab 18 Euro ist dieser Schutz abschließbar.

Erweiterter Familienschutz
Das neue Reise-Rücktrittskosten Produkt bietet eine preisgünstige Familienvariante an. Mitreisende Kinder sind in diesem Versicherungspaket bis zu 21 Jahren kostenlos mitversichert.

Der Jahres-Rücktrittskosten Vollschutz
Der ELVIA Jahres-Rücktrittskosten Vollschutz schließt eine Reisrücktrittskosten- und -abbruch Versicherung ein und bietet ebenso den Schutz bei Umbuchung. Dieses Paket abzuschließen lohnt sich schon ab zwei Reisen pro Jahr und gilt für eine unbegrenzte Anzahl von Reisen, einerlei ob es sich um den Jahresurlaub oder den Kurztrip handelt.

Posted by Sabine on 10/05 at 01:46 AM
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