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Freitag, Oktober 12, 2007

R&V Vorsorgedarlehen FIX & Flex mit Wohngebäudeversicherung

Wer ein Eigenheim besitzt sollte auch eine Wohngebäudeversicherung besitzen, denn die Wohngebäudeversicherung schützt vor Feuer, Hagel, Sturm und Leitungswasser. Bei dem Produkt des Vorsorgedarlehns FIX & FLEX der R&V ist dieser Versicherungsschutz jetzt ohne zusätzliche Kosten eingeschlossen. Zwei Jahre lang und für alle Häuser mit einem Gebäudealter bis zu 12 Jahren greift die Wohngebäudeversicherung im FIX & FLEX.

Aber nicht nur dieser zusätzliche Einschluss macht das Paket der R&V Vorsorgedarlehen FIX & Flex zu einem einzigartigen Hausbau-Darlehen, sondern auch die integrierte Absicherung bei Arbeitslosigkeit. Bei betriebsbedingtem Jobverlust wird zwölf Monate lang die volle Zinslast plus ein Prozent Tilgung abgefangen. Zehn Jahre ist die Arbeitslosenversicherung kostenfrei eingeschlossen. Nach Ablauf ist es für den Bauherren möglich die Arbeitslosenversicherung für noch einmal 10 Jahre zu verlängern und das ab einem einmaligen Beitrag von 100 Euro.

Kostenfreie Sondertilgungen einmal im Jahr und bis zu 20 Jahren sind weitere nennenswerte Vorteile des R&V Vorsorgedarlehen FIX & Flex. Flexibel kann der Eigenheimbesitzer bis zu viermal während der Festschreibungszeit kostenfrei den Tilgungsanteil und dadurch auch die Höhe der Rate verändern. Selbst die Möglichkeit bereits zurückgezahlte Beträge wieder ausgezahlt zu bekommen (zu dem bei Darlehensabschluss festgeschriebenen Zinssatz) besteht. Das R&V Vorsorgedarlehen FIX & Flex ist bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken erhältlich.

Posted by Sabine on 10/12 at 07:05 PM
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Wissenslücken um Riester-Rente kosten Sparer viel Geld

Der Begriff „Riester-Rente“ ist den meisten bekannt. 9,1 Millionen Verträge wurden bereits abgeschlossen. Ende dieses Jahres werden es rund zehn Millionen Policen sein. Wie die Riester-Förderung genau aussieht, wie hoch sie ist und was man selbst leisten muss, um in den Genuss zu kommen, wissen allerdings die wenigsten. Hier besteht noch erheblicher Informationsbedarf, lautet das Ergebnis der Studie des Forschungszentrums Generationenverträge, das sich für die Versicherungsgesellschaft „neue leben“ bei 2000 Kunden umhörte.

Das größte Problem, das sich aus der Unwissenheit ergibt: Viele verschenken bares Geld, weil sie zu geringe Beiträge zahlen und damit nicht förderwürdig sind. Andere stellen überhaupt keinen Antrag, um die Fördersumme zu erhalten. 2004 war es jeder Dritte. Nach zwei Jahren sind die Ansprüche verfallen. 200 Millionen blieben so auf den Konten des Bundesfinanzministeriums. Sollte für 2005 noch kein Antrag auf Riester-Förderung gestellt worden sein, muss das bis spätestens Dezember dieses Jahres nachgeholt werden. Schließlich geht es aktuell um 114 Euro als Grundzulage für den Versicherten plus Geld für den Ehepartner und jedes Kind.

Als Ursache dafür, dass viele die Förderung einfach „verschenken“, wurde das Antragsverfahren ausgemacht. Es war wohl zu kompliziert und musste Jahr für Jahr wiederholt werden. Seit 2005 gibt es den Dauerzulagenantrag. Das Formular mit insgesamt vier Seiten wird einmal ausgefüllt und gilt dann für die gesamte Laufzeit. Weitergeleitet wird es von der Bank oder der Versicherung an die zuständige Behörde.

Posted by Andre on 10/12 at 05:28 PM
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