Partnerseiten
Impressum
Kontakt
Sitemap
AGB

Dienstag, Oktober 16, 2007

Laub vor der eigenen Haustür kehren

Die Bäume entledigen sich langsam ihres rot-goldenen Kleides und sorgen bei Spaziergängen für ein angenehmes Rascheln. In den Gärten wird eifrig geharkt und auf den Bürgersteigen hoffentlich regelmäßig gefegt, denn wir haben Herbst. Und vom nassen Laub geht genauso viel Gefahr aus wie von Schnee und Eis. Haben sich erst einmal mehrere Lagen Blätter auf dem Boden gesammelt, werden sie durch Regen wie Schmierseife und haben schon mehrmals für ungewollte Rutschpartien gesorgt. Enden sie im Krankenhaus, drohen Schadenersatzklagen.

Die Verkehrssicherungspflicht gilt nicht nur im Winter, wenn es darum geht, mit Schneeschieber und Streugut für begehbare Wege zu sorgen. Sie muss auch im Herbst eingehalten werden. Das heißt: Nach Möglichkeit regelmäßig den Besen aus dem Keller holen und vor der eigenen Haustüre kehren. Sollte dennoch etwas passieren, ist es gut, wenn man über den nötigen Versicherungsschutz verfügt.

Bei selbst bewohnten Eigenheimen oder der Eigentumswohnung ist die private Haftpflichtversicherung zuständig. Das gilt auch, wenn Mieter den vertraglich vereinbarten Aufgaben nicht nachkommen und das Laub einfach liegen lassen. Eine Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung ist nötig, wenn man im Besitz von Mehrfamilienhäusern ist. Eine Versicherung befreit nicht von der Pflicht, die Gehwege sauber zu halten. Ein paar Minuten Arbeit an der frischen Luft sind gut für die Gesundheit und bewahren vor Ärger.

Posted by Andre on 10/16 at 08:21 PM
VersicherungenKommentar(e) (0) • Trackbacks (0) • Permalink
Page 1 of 1 pages