Der sogenannte Beleihungsauslauf bei der Immobilienfinanzierung
Aus der Umfrage des Baugeldvermittlers Hypothekendiscount „Baugeld- Studie 2007“ konnte ermittelt werden, dass trotz des enormen Einflusses des Beleihungsauslaufes auf die Höhe der Zinskonditionen und somit auch auf die Kreditkosten nur die Hälfte aller Kreditnehmer den Begriff kennt. Beleihungsauslauf, das heißt zuerst einmal, dass der Darlehensgeber unter anderem mit Hilfe von Vergleichswerten den Verkehrswert der zu beleihenden Immobilie kalkuliert. Der Richtwert dabei ist, dass vom Kaufpreis ein zehnprozentiger Sicherheitsabschlag abgezogen wird. Der so ermittelte Verkehrswert wird dann vom Geldinstitut ins Verhältnis zu dem vom Darlehensnehmer benötigten Fremdkapital gesetzt.
Der so berechnete Wert ist der in Prozent ausgedrückte Beleihungsauslauf. Wenn der Wert geringer ist, sind die Kreditkosten günstiger. Wenn eine Bank eine 100.000 EURO kostende Immobilie auf einen Verkehrswert von 90.000 EURO taxiert und wenn der Darlehensnehmer 20.000 EURO Eigenkapital mitbringt, ist ein Kredit von 80.000 EURO. Somit beläuft sich der Beleihungsauslauf auf 88,8 Prozent. Dieser Wert richtet sich nach den gemessenen 80.000 EURO an den errechneten 90.000 EURO Verkehrswert. Um den Kredit günstiger zu machen und einen Beleihungsauslauf von 60 Prozent zu erreichen, hätte der Kreditnehmer die Kreditsumme von 80.000 EURO auf 54.000 EURO senken müssen, indem er den Eigenkapitaleinsatz von 20.000 EURO auf 46.000 EURO erhöht.
Eine Beleihungsauslaufumfrage ergab, dass 24 Prozent von 567 Befragten nicht wussten, wie sich der Beleihungsauslauf auf deren Baufinanzierung auswirkt. 16 Prozent dachten, ein höherer Beleihungsauslauf mache den Kredit günstiger. 5,6 Prozent vermuteten, dass ein hoher Beleihungsauslauf die Tilgung erhöht. Nur 51,1 Prozent wussten, dass ein hoher Beleihungsauslauf den Kredit verteuert. Der Hypothekendiscount empfiehlt Darlehensnehmern allgemein sich vor Kreditaufnahme ausführlich über die Konditionen zu informieren. Gebührenfreie Rechner geben Unterstützung dabei, Informationen bezüglich des Themas Immobilienfinanzierung anzuhäufen und diese vorab zu berechnen. Dadurch können Darlehensnehmer in kürzester Zeit herausfinden, wie der Beleihungsauslauf die Höhe der Zinskonditionen beeinflusst.
Reform der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist nur eines der Sorgenkinder der Bundesregierung. Statt den Spross auf die „stille Treppe“ zu schicken, diskutierten die „Väter und Mütter“ gestern eifrig im Bundeskabinett und übersprangen damit eine erste Hürde, die eine leichte Besserung verspricht. Jetzt ist es am Bundesrat und dem Bundestag, die gestern beschlossene Reform auf den Weg zu bringen.
Wie wichtig dieser Schritt ist, belegen die Zahlen. Aktuell sind rund sechs Millionen Menschen direkt und indirekt von Pflege und Pflegebedürftigkeit betroffen. Mit in Blick in die Zukunft verdoppelt sich die Zahl auf zwölf Millionen. Da ist die von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt gewünschte gesellschaftliche Debatte zum Thema Pflege fast schon ein Muss. Insgesamt kann die Ministerin recht zufrieden. Ihr Vorstoß, Angehörigen zehn Tage bezahlten Urlaub zu gestatten, kam allerdings nicht sehr weit. Die Ausgaben dafür ließen sich nur schwer abschätzen. Die veranschlagten 90 Millionen Euro reichen laut Union bei weitem nicht aus.
Andere Ideen wurden hingegen mehrheitlich in den Stiel gestoßen:
- Um die ärztliche Versorgung in Heimen zu verbessern und unnötige Einweisungen in ein Krankenhaus während der Nacht sowie an den Wochenenden zu vermeiden, sollen die in den Pflegeheimen beschäftigen Ärzte die Kassenzulassung erhalten. Finanziert wird diese Maßnahme über die vertragsärztliche Gesamtvergütung.
- In einem Turnus von drei Jahren sollen Pflegeeinrichtungen überprüft werden, einerseits um Transparenz zu schaffen, andererseits, um Qualität zu gewährleisten.
- Um die gesetzliche Pflegeversicherung finanzieren zu können, wird der Beitragssatz um 0,25 Prozent angehoben. Als Ausgleich sind Entlastungen bei der Arbeitslosenversicherung vorgesehen.
- Demenzkranke, die keiner Pflegestufe zugeordnet sind, erhalten einen höheren Betreuungsbetrag. Er steigt von 460 auf 2400 Euro jährlich.
- Die Sachleistungsbeträge für die ambulante Pflege werden dynamisiert, sprich Schritt für Schritt angehoben.
- Case-Manager sollen in Pflegestützpunkten als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um Angehörige und Pflegebedürftige zu beraten und zu unterstützen – bis hin zur Beschaffung von Leistungen. 45.000 Euro je Stützpunkt – einer je 20.000 Einwohner – werden veranschlagt.
- Leistungen können demnächst von mehreren Pflegebedürftigen gemeinsam in Anspruch genommen werden. Die Ersparnis dient zusätzlichen Leistungen.
- Die Pflegesätze werden angehoben.
- Angehörige, die selbst pflegen, können sich für sechs Monate freistellen lassen, sind versichert, erhalten in der Zeit allerdings kein Gehalt.
- Statt der zehn Tage bezahlten Urlaubs, sollen Angehörige zehn Tage unbezahlten Urlaub nehmen können.
Da die gesetzliche Pflegeversicherung selbst mit den Verbesserungen und Neuerungen noch lange nicht das „Gelbe vom Ei“ ist, sollte man sich zusätzlich Gedanken über eine private Zusatzversicherung machen.