Neues Versicherungsvertragsrecht
Im Juni 2007 wurden die Weichen für ein neues Versicherungs-Vertragsrecht gelegt. Ab 1. Januar 2008 soll es in Kraft treten und vor allem den Verbraucher besser schützen. Grade im Lebensversicherungsbereich wurde der Verbraucherschutz ganz besonders verbessert. Die wichtigsten Neuerungen sind:
- Demnächst ist es möglich alle Versicherungsverträge unabhängig vom Vertriebsweg und ohne Angabe von Gründen, innerhalb von zwei Wochen zu widersprechen. Bei Lebensversicherungen gelten sogar 30 Tage.
- Der Versicherungsnehmer muss künftig die Prämie nur noch bis zur Beendigung des Vertrages zahlen. Das heißt wird der Vertrag im Laufe des Versicherungsjahres gekündigt oder durch Rücktritt beendet, muss auch nur bis zu diesem Zeitpunkt die Prämie bezahlt werden.
- Bei Lebensversicherungen wird der Rückkaufswert nach dem Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft berechnet.
- Für Lebensversicherungen gilt außerdem eine verlängerte Zeit der Abschlusskosten. Momentan wurde diese Kosten über die ersten Zwei Jahre verteilt, ab Januar 2008 werden es fünf Jahre werden, so dass der Rückkaufswert auch in den ersten Jahren höher ausfallen wird.
- Als Regelfall im Gesetz verankert wird nun auch der Anspruch auf Überschussbeteiligung. Zugleich wird der Versicherungsnehmer erstmals Anspruch auf prozentual festgelegte Beteiligungen an vorhandenen stillen Reserven erhalten.
- Bei privaten Krankenversicherungen und bei der Lebensversicherung muss, ab Inkrafttreten, vor dem Vertragsabschluss die Abschluss- und Vertriebskosten dargestellt werden.
Bund der Versicherten fordert Pflichtversicherungsschutz
Der Bund der Versicherten fordert seit Jahren einen Pflichtversicherungsschutz zur Regulierung von Schäden aus Unwetterkatastrophen. In den letzten Jahren traten immer mehr Unwetter mit zum Teil verheerenden Folgen auf. Die letzte Katastrophe war das Hochwasser an der Leine und Weser (29.-30. 09.2007). Die Geschäftführerin der BdV, Frau Lilo Blunck, forderte die Bundesregierung nachdrücklich auf, endlich Vorraussetzungen für eine Pflichtversicherung zur Regulierung von Schäden aus solchen Katastrophen zu schaffen.
Bisher weist die Bundesregierung immer daraufhin, dass eine solche Versicherung europaweit nicht durchsetzbar wäre. Der Bund der Versicherten fordert jedoch dann einen Alleingang. “Wenn es grenzüberschreitend nicht geht, dann muss Deutschland eben mit einem Modell vorangehen. Das hat sich doch in der Vergangenheit bewährt“ so Frau Lilo Blunck.
Die Situation für Betroffene ist heute eher miserabel. Viele Verbraucher haben über den klassischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungsschutz keine Deckung für Schäden aus Naturereignissen. Schäden aus Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutschen, Erdsenkungen, Schneedruck und Lawinen sind nur über den Einschluss einer Elementarversicherung versicherbar. Die Schwierigkeit ist jedoch die, dass Kunden die in Risikogebieten wohnen, eine Elementarversicherung überhaupt nicht abschließen können, da die Versicherungsgesellschaften dieses Risiko nicht zeichnen werden. Über das Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) wird die jeweilige Gefährdungsklasse ermittelt und im Zuge dessen die Elementarversicherung eingeschlossen oder abgelehnt.
Unwetter und andere wetterbedingten Katastrophen werden immer öfter auftreten und aus diesem Grunde besteht im Bezug auf einen möglichen Pflichtversicherungsschutz Handlungsbedarf.