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Montag, Oktober 29, 2007

Versicherungen müssen ab 2008 konkreter nach der Gesundheit fragen

Versicherungskunden dürfen sich zukünftig auf wesentlich umfangreichere Fragebögen zur Berufsunfähigkeitsversicherung einstellen. Sie haben damit zwar mehr Arbeit, ziehen daraus ab dem 1. Januar 2008 aber Vorteile. Durch die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sind die Versicherer gezwungen die Fragen im Rahmen der Gesundheitsprüfung präziser als bisher zu formulieren. Kunden müssen nur noch zu solchen Erkrankungen Auskunft geben, die konkret in Textform erfragt wurden. Darüber hinaus sind sie nicht mehr verpflichtet, ihre Versicherung über mögliche Krankheiten aufzuklären.

Besonders im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt den Kunden die Reform entgegen. Falsche und unvollständige Angaben zum Gesundheitszustand, ob bewusst oder unwissentlich aufgrund unverständlicher Fragen, haben in der Vergangenheit in fünf Prozent der Fälle für Streit gesorgt. 70 Prozent davon landeten vor Gericht. Das soll jetzt verhindert werden, indem die Versicherungen konkret fragen müssen. Auch, wenn es Veränderungen gibt, ist nicht mehr der Kunde in der Pflicht, nachzumelden, sondern muss der Versicherer von sich aus nachfragen.

Die Konsequenzen aus der VVG-Novelle lassen sich derzeit noch nicht abschätzen. Sicher ist, dass es mehr Gesundheitsfragen geben wird, mit denen sich die Unternehmen absichern und den Gang vor Gericht vermeiden wollen. Allerdings dürften auch die dicksten Formulare nicht in der Lage sein ein komplexes Thema wie die Gesundheit eins zu eins abzudecken. Experten aus den Reihen der Anwälte und Verbraucherschützer gehen deshalb davon aus, dass es anfangs vermehrt zu Problemen und damit Streit kommen wird.

Posted by Andre on 10/29 at 05:37 PM
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