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Freitag, November 30, 2007

Auch bei Versicherungspapieren ist Ordnung das halbe Leben

Versicherungspapiere schlummern oft Jahre oder Jahrzehnte in Aktenordnern und Schnellheftern vor sich hin. Schließlich werden sie nur in Ausnahmesituationen benötigt, und die treten nun mal nicht täglich auf. Um in einem solchen Fall schnell auf die entsprechende Police zurückgreifen zu können, ist Ordnung gefragt und sind einige Regeln zu beachten, die Zeit sparen und Ärger vermeiden.

Alle Papiere sollten sauber abgeheftet werden und nicht einfach in Klarsichtfolie in der Schublade landen. Das gilt für den Antrag, die Dokumente, die während der Beratung erstellt wurden oder für die Versicherung von Bedeutung sind – etwa Auskünfte zur Gesundheit –, und natürlich die Police samt eventueller Änderungsschreiben. Mit Trennblättern können die einzelnen Versicherungen ordentlich archiviert werden. Den Ordner zu beschriften, kann auch nicht schaden. Beispiel: Im Todesfall müssten Angehörige sonst lange suchen, welche Versicherungen vorhanden sind. Bei einer Lebensversicherung wäre das fatal. Denn hier ist schnelles Handeln erforderlich. Sinnvoll ist es, eine Vertrauensperson oder einen Verwandten zu informieren und dort die wichtigsten Papiere in Kopie zu hinterlegen.

Dieser Schritt ist auch bei der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ratsam. Liegt erst einmal alles in Schutt und Asche – was niemandem zu wünschen ist –, sind auch die Versicherungsunterlagen weg und der Nachweis über den genauen Schaden nur schwer zu erbringen. Eine Auflistung der Wertgegenstände mit Fotos und Kaufbelegen sollte daher auf jeden Fall zusammen mit der Police in kopierter Form außerhalb des Hauses oder der Wohnung hinterlegt werden. Anders sieht es bei Reiseversicherungen aus, beispielsweise die Auslandsreisekrankenversicherung: Hier kommen die Papiere zum Gepäck und in Kopie zu Verwandten.

Posted by Andre on 11/30 at 04:31 PM
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Donnerstag, November 29, 2007

Würfeluhren ticken jetzt für die Wiener Städtische

Der Wiener Städtischen Versicherung hat die Stunde geschlagen – und das gleich 75 Mal. Der Konzern nimmt sich eines der Wahrzeichen Wiens an, das an allen wichtigen Plätzen und Straßen zu bewundern ist: der Würfeluhren. Die Renovierung, die sonst von den Bezirken hätte finanziert werden müssen, bezahlt jetzt die Versicherung. Sie hat sich damit einen recht exklusiven Werbeträger gesichert.

75 Wiener Würfeluhren gibt es. Sie gehören inzwischen schon zum Stadtbild und sind beliebtes Fotomotiv. Nur leider ist die Technik in den Kuben etwas veraltet. 550.000 Euro zahlt die Wiener Städtische jetzt dafür, dass die Uhren auf ein GPS-Signal umgestellt werden, somit auf den technisch neuesten Stand kommen und ein neues Design erhalten. Die Stadt, insbesondere Bürgermeister Dr. Michael Häupl, freut sich über die für sie recht kostengünstige Variante.

Die Uhren in Würfelform werden bis einschließlich März 2008 erneuert. Für drei von ihnen wird gleichzeitig nach einem neuen Standort gesucht. Auf jedem der Zifferblätter steht jetzt in großen schwarzen Lettern Wiener Städtische, begleitet vom roten Logo des Unternehmens und einem kleinen Schriftzug „Vienna Insurance Group“. Der Vertrag zwischen Konzern und Stadt läuft über zehn Jahre. In dieser Zeit bezahlt die Versicherung zusätzlich 733,33 Euro jährlich je Uhr.

Posted by Andre on 11/29 at 01:16 PM
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Erneuerbare Energie steht bei der Gothaer hoch im Kurs

Strom kommt aus der Steckdose. Dass es nicht ganz so einfach ist, weiß man spätestens nach den Diskussionen um die weitere Nutzung der Atomkraft und die Förderung regenerativer Energien. Gerade letztere Form der Stromgewinnung ist seit einigen Jahren in Form von Windrädern und Photovoltaik-Anlagen auf dem Vormarsch. Der Gothaer-Versicherungskonzern hat den Boom früh erkannt und rechtzeitig geschaltet. Nun lautet das Ziel, europaweit Nummer eins in der Absicherung erneuerbarer Energie zu werden.

In Deutschland ist die Gothaer bereits führend beim Schutz von Windenergieanlagen. Von den 19.000 Rädern, die sich überall in der Bundesrepublik drehen und Strom produzieren, sind 6.000, damit rund 30 Prozent, bei der Gothaer versichert. Diese Position hat sich die Versicherung mit Know-how erarbeitet. Schon seit 15 Jahren, erklärt Klaus-Christoph Reichert, zuständig für die Industrie und Firmenkunden, engagiere sich das Unternehmen im Bereich der regenerativen Energie und habe sich so einen Vorsprung aufbauen können.

Das Wissen soll nun in ganz Europa für neue Kunden sorgen. Aktuell hat die Versicherung 1.000 Windräder in Italien, Frankreich und Spanien unter ihren Fittichen. Diese Zahl soll deutlich ausgebaut werden, um auch in Europa die Rolle als Marktführer einnehmen zu können. Biogas, Sonnenenergie, Biokraftstoffe und Geothermie sind weitere Felder, die von der Gothaer zukünftig stärker beackert werden sollen.

Posted by Andre on 11/29 at 01:15 PM
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Dienstag, November 27, 2007

Versicherungsverträge vorzeitig kündigen

Viele Versicherte kennen das Problem. Man ist zwar rundum versichert, aber nicht mehr mit allen Versicherungen zufrieden. Hat man den Kündigungstermin verpasst oder sich auf einen Vertrag mit langer Laufzeit eingelassen, kann die Kündigung zum Problem werden.

Bei langer Laufzeit ist zwar eine ordentliche Kündigung möglich, aber erst zum Ende der Vertragslaufzeit. Ist die Restlaufzeit noch sehr lang, ist das keine befriedigende Lösung für den Verbraucher. Unter bestimmten Voraussetzungen ist allerdings eine Kündigung außerordentlich, also fristlos oder mit einer gewissen Auslaufrist möglich.

Möglichkeiten das Sonderkündigungsrecht für sich in Anspruch zu nehmen besteht bei:

  • Eintritt des Schadensfalls
  • Beitragserhöhung bei unverändertem Leistungsumfang bzw. eine Leistungsminderung bei unverändertem Prämienaufkommen
  • Risikofortfall (das Kfz wurde verkauft; die Wohnung wird aufgelöst)

Bei langfristigen Verträgen wird es ansonsten für den Verbraucher schwer aus dem Vertrag zu kommen. Der Kunde kann den Versicherer bitten, ihn aus Kulanz aus dem Vertrag zu entlassen. Meist ist das jedoch erfolglos. Eine weitere Möglichkeit ist, sich an das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zuwenden, mit der Bitte vermittelnd tätig zu werden. In vielen Fällen gibt die Versicherung dann aus Kulanz nach. Auch besteht die Chance für den Kunden (beim Nachweis der Unzumutbarkeit diesen Vertrag weiterzuführen) den Vertrag fristlos zu kündigen. Allerdings bestehen hierfür erhebliche Anforderungen.

Kündigt der Versicherte einen Vertrag und die Versicherungsgesellschaft ist mit der Kündigung nicht einverstanden, so muss die Gesellschaft die Kündigung innerhalb von zwei Wochen zurückweisen. Geschieht dies nicht, gilt die Kündigung als angenommen, selbst wenn die Anforderungen für eine fristlose Kündigung nicht vorliegen.

Posted by Sabine on 11/27 at 04:02 PM
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Rundum-Sorglos-Paket für die Reise

Quick & Easy-Reiseschutz nennt sich das neue Angebot von der Europäischen Reiseversicherung. Mit der Police, die ab dem 3. Dezember vertrieben wird, erhalten Urlauber eine Reiseabbruch-, Reiserücktritts- und Reisegepäckversicherung, den Verspätungs-Schutz sowie eine Reisekrankenversicherung inklusive Notfall-Hilfe. Ein Selbstbehalt ist bei diesem Paket nicht vorgesehen.

Der Preis für den Quick & Easy-Reiseschutz richtet sich nach der Versicherungssumme. Drei Varianten bietet die Europäische an, von L bis XXL. Im günstigsten Fall kann sich eine Einzelperson für rund 44 Euro absichern. Geht es weit hinaus in die Welt liegt die Police bei 55 Euro. Familien – zwei Erwachsene und mindestens ein Kind – zahlen zwischen 77 Euro für eine Reise innerhalb Europas und 99 Euro, wenn das Urlaubsziel jenseits der EU-Grenzen liegt.

Versicherbar sind mit dem neuen Paket Reisen bis zu einer Dauer von 42 Tagen. Der Schutz gilt dann für alle Verkehrsmittel, ob eigener Pkw, Bahn oder Flugzeug. Mit Quick & Easy ergänzt das Unternehmen, das sich seit über 100 Jahren dem Reiseschutz verschrieben hat, seine Palette. Kunden haben nun die Wahl, ob sie sich für ein Jahr, eine einzelne Reise, mit oder ohne Selbstbeteiligung versichern wollen.

Posted by Andre on 11/27 at 03:54 PM
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Montag, November 26, 2007

Augen auf beim Riestern

Eines wird sich nie ändern: Boomt ein Produkt, versucht jeder, sich ein Stückchen vom Kuchen zu sichern, und seien es nur die Krümel. Im Versicherungswesen ist die Riester-Rente derzeit das Sahnestückchen auf der Kaffeetafel. In diesem Bereich der privaten Altersvorsorge tummeln sich entsprechend viele Angebote. Bei einigen geht im Laufe der Jahre so viel Geld verloren, dass nicht einmal mehr das eingezahlte Kapital samt staatlicher Zulage garantiert wird. Für Verbraucher heißt das: Gut, wenn sie verglichen haben.

Für Laien ist es sicherlich keine leichte Aufgabe, das optimale Produkt zu finden. Viele verlassen sich ganz auf das Wort ihres Beraters bei der Bank oder Versicherung. Dass auch sie verdienen wollen, versteht sich. Deshalb wird in der Regel die Riesterrente empfohlen, bei der die höchste Provision gezahlt wird. Und das ist nicht immer die Altersvorsorge, die nach 30 oder mehr Jahren auch das meiste bringt. Nur wer die garantierten Beträge vergleicht, kommt später auch auf einen grünen Zweig. Denn sie variieren laut einer Umfrage von Focus von 55.000 bis 83.000 Euro bei 59.000 Euro, die vom Kunden und vom Staat eingezahlt wurden.

Ein weiteres Problem, mit dem Interessenten zu kämpfen haben: Sie erhalten nicht immer das, was sie eigentlich wollen. Der Grund liegt wie so oft in der Provision. Statt Fonds A wird dann Fonds B als bessere Variante aus dem Hut gezaubert. Davon sollte man sich nicht blenden lassen, auch nicht von ungenauen oder schwammigen Erklärungen zum Beitrag, der eingezahlt werden muss. Aktuell gilt ein Höchstbetrag von 1461 Euro, der sich steuerlich geltend machten lässt. Doch die Versicherungen meinen es auch gut mit ihren Kunden. Einige melden sich inzwischen telefonisch, sollte die staatliche Förderung nicht beantragt worden sein. Dass dieser Anruf als billige Werbemasche aufgefasst wird, sollte allerdings zu denken geben.

Posted by Andre on 11/26 at 08:57 PM
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Freitag, November 23, 2007

Mietvertrag darf nicht vorschreiben, welche Versicherung der Mieter haben muss

Vermieter mögen viele Rechte haben. Eines aber dürfen sie ihren Mietern nicht vorschreiben: Welche Versicherungen abgeschlossen werden müssen, damit man die Wohnung bzw. das Haus auch bekommt. Das hindert einige Hausbesitzer allerdings nicht daran, es dennoch mit Klauseln im Mietvertrag zu versuchen, in denen die Hausrat- und eine Haftpflichtversicherungen verlangt werden.

„Unwirksam“, lautet der knappe Kommentar des Deutschen Mieterbundes (DMB) zu derlei Formulierungen. Sie hätten nichts in einem Mietvertrag verloren, zumal der Mieter nicht abschätzen könne, welche zusätzlichen Kosten zur Miete aufgrund der Versicherungen auf ihn zukommen. Halten müsse sich an solche Klauseln kein Mieter. Allerdings sagt der Mieterbund auch, dass eine Haftpflichtversicherung grundsätzlich in jedem Haushalt vorhanden sein sollte.

Hinter der Forderung der Vermieter vermuten die Experten die Angst, im Schadensfall die Kosten aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Beispielsweise dann, wenn zum Mietumfang gehörende Möbel beschädigt werden. Dieses Szenario wäre noch harmlos. Schlimmer wäre es, wenn durch einen Wasserschaden auch andere Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen würden. Das alles wären Fälle für die Haftpflichtversicherung. Sie wird auch vom Mieterbund als existenziell wichtig bewertet. Bei der Hausratversicherung hingegen müsse jeder selbst wissen, ob er sein Hab und Gut schützen möchte.

Posted by Andre on 11/23 at 02:02 PM
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Donnerstag, November 22, 2007

Lebensversicherer schöpfen Hoffnung und werden leistungsfähiger

Glimmt ein kleiner Hoffnungsschimmer für die Lebensversicherung? Das Stiefkind der Versicherungsbranche – allein in diesem Jahr bis September ein Minus von neun Prozent bei den Abschlüssen – könnte von den aktuellen Entwicklungen wie der Abgeltungssteuer und der Beteiligung an den stillen Reserven der Konzerne profitieren. Interessant ist sie vor allem für Kunden, die auf Sicherheit bauen und sich dafür auch mit einer geringeren Rendite zufrieden geben würden.

Getan hat sich einiges auf dem Markt für Lebensversicherungen. Die Unternehmen versuchen, den Negativtrend aufzuhalten und umzukehren. Sie sind leistungsfähiger und leistungsbereiter geworden, bescheinigt auch Jörg Finsinger von der Universität Wien. Er untersucht seit nunmehr elf Jahren im Auftrag des Magazins „WirtschaftsWoche“ die Entwicklung bei den Lebensversicherern. 75 Angebote nahm er sich jetzt vor und konnte gleich 14 Mal die Bestnote verteilen, zwei Mal mehr als 2006. Mit ein Grund dafür sind die Bemühungen um niedrigere Verwaltungs- und Abschlusskosten, die sich bisher sehr deutlich auf den Gewinn ausgewirkt haben. Derzeit liegt die Rendite nach Einschätzung von Finsinger bei 3,5 bis 5,2 Prozent. Zu den Gewinnern des diesjährigen Rankings gehören die DEVK, die PB Versicherung und die Hannoversche Leben. Einen Stern abgeben musste Asstel.

Die besten Chancen auf Zuwachs im Neukundengeschäft dürfen sich nach Expertenmeinung die fondsgebundenen Lebensversicherungen machen. Sie versprechen eine höhere Rendite als die klassische Lebensversicherung. Leider gibt es keine Garantie auf den Gewinn und müssen Kunden bis zum Ende der Laufzeit hoffen. Ein weiterer Nachteil sind die Kosten, die bei einer Laufzeit von 30 Jahren rund zehn Prozent ausmachen. Das wirkt sich sehr deutlich auf das Endergebnis aus. Ohne ein weiteres, stabiles Standbein für die Altersvorsorge ist die Lebensversicherung auf Fondsbasis daher nur bedingt zu empfehlen.

Posted by Andre on 11/22 at 11:41 PM
LebensversicherungKommentar(e) (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Eile oder Weile – zwei Gerichtsurteile

Im Schadensfall müssen sich Versicherungskunden normalerweise sputen und die Versicherung in Kenntnis setzen. Je länger sie warten, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass es von der Versicherung kein Geld gibt. Auf der anderen Seite sollten Versicherungsnehmer auch Geduld haben. Dann, wenn sie einen Schaden erlitten haben und auf einen Ausgleich warten. Hier zwei Urteile, in denen es um Eile und Weile in Versicherungsfragen geht.

Der Fall „Eile“: Für den Urlaub eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen, ist durchaus sinnvoll, gerade, wenn es um sehr viel Geht. Sollte man nun kurz vor Antritt der Reise erfahren, dass eine Operation unumgänglich ist und vor dem Urlaub durchgeführt werden muss, ist der Kunde verpflichtet, sich sofort mit der Versicherung in Verbindung zu setzen. Das entschied das Landgericht Kassel (AZ: 6 S 249/06). Als Begründung für ihr Urteil nannten die Richter den grundsätzlich ungewissen Ausgang der Operation und die nicht abschätzbare Dauer der Behandlung. Wer sich nicht meldet, kann später durchaus leer ausgehen.

Der Fall „Weile“: Es hat gekracht, das Auto ist kaputt und man wartet auf das Geld von der gegnerischen Versicherung. Einem Unfallopfer ging es nicht schnell genug. Bereits knapp dreieinhalb Wochen nach dem Crash lag der Versicherung eine Klage vor. Der Mann wollte seinen Schaden sofort ersetzt haben. Hätte er lieber ein wenig Geduld walten lassen. Die Versicherung zahlte recht zügig den erste Teil der 15.000 Euro und wenig später auch den Rest. Die Klage wurde zurückgezogen, es blieben aber Gerichtskosten von 4.000 Euro. Das Landgericht teilte sie auf beide Parteien auf. Nach der Beschwerde vor dem Oberlandgericht durch die Versicherung darf der Kläger jetzt alles zahlen. Vier bis sechs Wochen müsse man schon warten, bis der Schadensfall geprüft ist. (AZ: I-1 W 23/07).

Posted by Andre on 11/22 at 08:51 PM
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Dienstag, November 20, 2007

Diese Woche ist mit Warnstreiks bei den Versicherern zu rechnen

Die Zeichen in der Versicherungsbranche deuten auf Streik. Schon vergangenen Freitag legten Mitarbeiter von Provinzial, Allianz und Württembergischer die Stifte beiseite. Für diese Woche ruft ver.di zu Warnstreiks in Düsseldorf, Köln, Stuttgart und Hamburg auf. Hintergrund: Die Arbeitgeber haben sich seit Ende August, als der Tarifvertrag auslief, nicht zu einem Gehaltsangebot durchringen können.

220.000 Beschäftige zählt die Versicherungswirtschaft. Für sie fordert die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ein Plus von 6,5 Prozent beim Gehalt. Des Weiteren soll ein Altersteilzeit-Tarifvertrag mit Rechtsanspruch vereinbart, der Anspruch auf Weiterbildung fest verankert und 1000 neue Lehrstellen geschaffen werden. Die Arbeitgeber halten sich derzeit noch zurück. Ver.di spricht von einer Blockadehaltung.

Uwe Foullong, Verhandlungsführer der Gewerkschaft, erwartet, dass die Unternehmen ihre Mitarbeiter angemessen an den hervorragenden Ergebnissen beteiligen. Ob er damit Erfolg hat, wird die dritte Verhandlungsrunde zeigen. Sie startet am Freitag in Hamburg.

Posted by Andre on 11/20 at 02:01 PM
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Montag, November 19, 2007

HDI- Neues innovatives Hausratprodukt

Der HDI- Gerling hat zum 1.10.2007 eine Neuerung der Hausratversicherung auf den Markt gebracht, welche die vorhandene besonders hohe Produktqualität ergänzt. Erfahrungen haben gezeigt, dass komplizierte Versicherungsprodukte nicht der Kundenzufriedenheit und der Kundenfreundlichkeit dienen. Das neue Produkt soll dem entgegen wirken.

Bei diesem Versicherungspaket („Wohnflächenbasis“) entfällt, entsprechend dem existierenden Wohnflächentarif in der Wohngebäudeversicherung, die Ermittlung einer Versicherungssumme. Ausgangspunkt für die Beitragsberechnung bildet die Wohnflächengröße des zu versichernden Haushalts in Quadratmetern.

Gegenüber dem bisherigen „Versicherungssummen-Modell“ sind besondere Einschlüsse als Vorteil zu nennen:

  • Obligatorischer Unterversicherungsverzicht bei zutreffend ermittelter Wohnflächengröße
  • Entschädigung des versicherten Hausrates zum Neuwert ohne Summenbegrenzung bis zu einer Höchstentschädigungsgrenze von 250.000 Euro
  • Verbesserte Entschädigungsgrenzen gegenüber einer vergleichbaren Hausratdeckung auf Versicherungssummenbasis (Vergleichsansatz: 700 € VSU je qm-Wohnfläche)
  • Überspannungsschäden bereits in der Classic- Deckung mitversichert
  • Optionale Einschlussmöglichkeit Glasbruchschäden

Um sich genauer über das neue Produkt zu informieren steht die Hotline der Sachversicherungen Tel.-Nr. 0180 3 322133 (9 Cent/Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom; abweichende Preise aus Mobilfunknetzen sind möglich) von Montag – Freitag von 8.00 – 17.00 Uhr zur Verfügung. Eine E-Mail kann an die Adresse beratung[at]gerling.de gesandt werden.

Posted by Sabine on 11/19 at 06:52 PM
HausratversicherungKommentar(e) (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Ohne Winterreifen im Schadensfall keine Anspruchnahme der Versicherung möglich

Seit geraumer Zeit gilt auf Deutschlands Strassen, dass derjenige, der keine Winterreifen - das heißt keine den Witterungsverhältnissen angemessene Reifen auf dem Auto hat - in Schwierigkeiten mit der Polizei und auch mit der Versicherung kommen kann. Seit letztem Jahr ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Fahrzeuge mit der passenden Bereifung auszustatten sind. Ist dies nicht der Fall, so ist es der ausführenden Behörde, wie etwa der Polizei oder dem Ordnungsamt, erlaubt, dieses Vergehen mit einem Knöllchen zu ahnden. Kommt es zu einem Unfall muss die Versicherung den Schaden des Versicherten nicht mehr übernehmen.

Als angemessene Bereifung werden in der kalten Jahreszeit regelmäßig Winterreifen angesehen. Diese erkennt man an dem Symbol M+S auf den Reifen. Die Mindestprofiltiefe sollte 4 mm betragen. Wer trotz Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs ist, sollte sich immer bewusst sein, dass dies mit großem Ärger verbunden sein kann. Den Versicherungsschutz verliert man normalerweise trotzdem nicht, auch wenn man bei kaltem Wetter mit Sommerreifen unterwegs ist. Eine Ausnahme davon stellt die grobe Fahrlässigkeit dar, durch die der Versicherungsschutz auch verloren gehen kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ohne Winterreifen ins Hochgebirge gefahren wird und es dort zu einem Unfall kommt. Im Grundsatz rät der ADAC das Aufziehen von Winterreifen zwischen Oktober und Ostern. Das steigert die eigene Sicherheit im Straßenverkehr und auch die der anderen Verkehrsteilnehmer. Es geschehen weniger Staus durch liegengebliebene Autos und auch bei Schnee ist ein zügigeres Vorankommen als mit unangemessenen Reifen möglich.

Die besten Möglichkeiten die richtigen Reifen und Felgen für das eigene Fahrzeug zu finden, bieten sich im Vergleich und mit einer kompetenten Beratung. In Kooperation mit der Reifenindustrie hat das Internetportal winterreifen.net Webseiten erstellt, auf denen man sich vor dem Kauf über das bestehende Angebot informieren kann.

Posted by Sabine on 11/19 at 06:21 PM
Recht & OrdnungVersicherungenKommentar(e) (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Spezialversicherungen für das Brusthaar, den Po und die Beine

Erst kürzlich hat der Rekord-Hürdenläufer Liu Xiang seinen Körper versichern lassen, um sich ganz in Ruhe auf die olympischen Spiele vorbereiten zu können. Knapp 15 Millionen Franken gibt es, wenn er sich schwer verletzen sollte oder in einen Unfall verwickelt wird. Damit liegt der Chinese noch deutlich unter dem Schnitt dessen, was andere Stars in ihre Unversehrtheit investieren. Gerüchten zufolge lautet die Police für den Hintern von Jennifer Lopez auf eine Milliarde Dollar.

Den Anfang machte in den 40er Jahren die Schauspielerin Betty Grable. 20th Century Fox schloss eine Versicherung jenseits der Millionen für die Beine der Dame ab. Seither scheint es gang und gäbe zu sein, die Beine, die Stimme oder die Hände zu versichern. Sie sind schließlich das wichtigste Kapital von Künstlern. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung der normalen Art wird es für die Damen und Herren wohl kaum geben. Sie wenden sich an Lloyd´s in London. Hier wird auch Unmögliches möglich gemacht – zumindest fast immer, ein Furzkünstler ginge leer aus.

Mathematiker und Analysten sind damit beschäftigt, die Risiken und Prämien zu bestimmen und den Versicherungsschutz notfalls auf mehrere Schultern zu laden. Welche Unternehmen sich der Künstler und Sportler annehmen, darüber wird auch bei Lloyd´s Stillschweigen bewahrt. Sicher ist nur, dass es nicht mit zwei Seiten Versicherungsbedingungen getan ist, wenn die Schenkel oder Pobacken für einen siebenstelligen Betrag versichert werden. Das Kleingedruckte verbietet dann beispielsweise den Bungeesprung. Schließlich wollen auch die Versicherungen Sicherheit. Dann muss für eine Brusthaarpolice auch schon mal eine Jury von Spezialisten über den Zustand der Zotteln entscheiden. 

Posted by Andre on 11/19 at 06:09 PM
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Sonntag, November 18, 2007

Neuerungen in der Standard und EXPET Produktlinie der DMB Rechtsschutz

Der DMB Rechtsschutz hat zum Jahr 2008 in der Standard und EXPERT Produktlinie einige Verbesserungen und Neuerungen eingeführt. Besonders drei Highlights sind zu erwähnen, hierbei ist bemerkenswert, dass die Beiträge tatsächlich unverändert bleiben.

Die drei Highlight sind:

1. Schadensfreiheits- Beratungsbonus nach drei schadensfreien Jahren
Sofern ein Kunden innerhalb von drei Versicherungsjahren keine Leistung in Anspruch genommen hat, so hat er über die kostenlose telefonische Erstberatung hinaus die Möglichkeit einer persönlichen Rechtsberatung bei einem Anwalt seiner Wahl. Dabei übernimmt die DMB einmalig die Beratungskosten bis zu einer Höhe von max. 250 €. Für die gemeldete Angelegenheit darf noch keine Leistungspflicht bestehen. Die Anrechnung der Selbstbeteiligung erfolgt nicht.

2. Automatische Leistungsaktivierung (AuLa)
Bei Antragsstellung kann der Kunde entscheiden ob zukünftige Leistungsverbesserungen und Anpassungen automatisch für ihn gelten. Deckungslücken wären damit vermieden. Der Kunde erhält zur Hauptfälligkeit alle wichtigen Informationen zum verbesserten und angepassten Umfang. Sollte eine Anpassung nicht gewünscht sein, so kann er innerhalb eines Monats nach Erhalt der Police widersprechen. Dann gelten weiterhin die bisherigen Leistungen und Prämien.

3. Spezial Straf-Rechtsschutz für Nichtselbständige (SSR)
Mit dem Spezial Straf-Rechtsschutz für Nichtselbständige bietet die DMB Versicherungsschutz, wenn einem Versicherten die Verletzung von Strafrechtsvorschriften, die sowohl als auch fahrlässig strafbar sind, vorgeworfen wird. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht Versicherungsschutz, soweit es sich um kein Verbrechen handelt. Solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt, besteht ebenso Versicherungsschutz.

Posted by Sabine on 11/18 at 11:12 PM
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Samstag, November 17, 2007

Hausbesitzer, die Herbststürme kommen!

In den Jahren 2000-2005 wurden laut Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) durch Stürme an Wohngebäuden und Hausrat, Schäden in Höhe von durchschnittlich 730 Mio. Euro pro Jahr verursacht.

Da statistisch gesehen der Spätherbst, die Zeit mit den meisten und intensivsten Stürmen ist, ist es jetzt an der Zeit die Versicherungsbedingungen zu prüfen.

Kostspielig sind Sturmschäden meist, denn Keller werden überflutet, Hagel zerstört die Verglasung oder entwurzelte Bäume beschädigen die Fassade. Größtenteils kommen die Versicherer aber erst ab Windstärke 8 für die entstandenen Schäden eines Unwetters auf. Durch meteorologische Aufzeichnungen können die am Schadensort herrschenden Windgeschwindigkeiten nachgewiesen werden. Ist Windstärke 8 nicht nachweisbar, muss der Haus- und Wohnungsbesitzer für die Schäden selber aufkommen.

Wer großen Wert auf einen umfassenden Versicherungsschutz legt, ist beim Spezialversicherer Hiscox gut aufgehoben. Hiscox biete den Kunden maßgeschneiderte Lösungen an, die unter anderem sich durch eine Allgefahrendeckung auszeichnen. Das bedeutet, dass Hiscox die Kosten für Sturmschäden unabhängig von der Windstärke übernimmt.

Doch nicht nur der richtige Versicherungsschutz ist wichtig. Auch der Haus- und Wohnungsbesitzer selber sollte seinen Beitrag leisten. Ein wetterfestes zu Hause hilft Schäden zu vermeiden. Dazu einige Hinweise:

  • Kamine und Dächer sollten auf lose Ziegel, schlecht befestigte Bleche und Anbauteile kontrolliert werden.
  • Unbefestigte Teile sollte man vollständig entfernen.
  • Zäune und Mauern sollten auf feste Verankerungen überprüft werden.
  • Bei morschen oder älteren Bäume die in der Nähe von Gebäuden stehen hilft eventuell nur das Fällen.
  • Alles was zu öffnen möglich wäre, sollte zu dieser Jahreszeit geschlossen bleiben. Vor allem beim Verlassen der Wohnung oder des Hauses.
  • Im Freien befindlichen Gegenstände sind sicherheitshalber im Keller zu verstauen oder gut zu verankern.
  • Fahrzeuge sollen, wenn möglich, nicht in der Nähe von größeren Bäumen stehen.

Posted by Sabine on 11/17 at 11:17 PM
GebäudeversicherungKommentar(e) (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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