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Donnerstag, November 01, 2007

Öltank - Das Risiko jedes Hausbesitzers

Auch heute noch werden viele Häuser mit Öl beheizt. Die Sicherheitsstandards der Öltanks ist sicherlich sehr hoch und doch ist ein Öltank mit einem besonderen Risiko behaftet. Nach dem aktuellen Wasserhaushaltsgesetz ist jeder Besitzer eines Öltanks (auch ohne eigenes Verschulden) grundsätzlich für Schäden in unbegrenzter Höhe haftbar zu machen. Bei einem Fassungsvermögen von oft mehreren tausend Litern kann es schnell zu Schäden in beachtlicher Höhe kommen. Selbst wenn der Hausbesitzer regelmäßig seinen Öltank überprüft, ist er vor solchen Schäden nicht sicher und wenn erst einmal Öl ins Erdreich oder ins Grundwasser sickert, wird das nicht nur ein kostspieliger, sondern auch ein umweltgefährdender Schaden. Oft muss auf behördliche Anordnung das verseuchte Erdreich abgetragen und als Sondermüll entsorgt werden.

Im Finanztest (Heft 10/2007) raten die Experten, Hausbesitzern unbedingt zum Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflicht. Die Versicherungsbeiträge errechnen sich dabei aus der Art des Tanks (unter- und oberirdische Behälter; Keller- und Erdtanks) sowie dem Fassungsvermögen des jeweiligen Tanks. Eine Versicherungssumme von 3 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden wird empfohlen.

Von den 30 getesteten Versicherungen bescheinigt Finanztest der AXA eines der günstigsten Angebote zu sein.

Die AXA Versicherung bietet für diesen Bereich zwei Varianten mit optimalem Schutz an. Den komfortablen Schutz der „Gewässerschadenhaftpflicht“ und zu günstigeren Konditionen den “ Gewässerschadenhaftpflicht alternativ“.

Mit dem Abschluss der Gewässerschadenhaftpflicht werden die finanziellen Folgen von Schäden, die durch den Öltank entstehen, von der Gesellschaft übernommen. Dazu gehört bei der AXA, die Prüfung der Haftungsfragen, die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen und die Abwehr von unberechtigten sowie zu hohen Schadensersatzansprüchen.

Posted by Sabine on 11/01 at 05:51 PM
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Neue Wohngebäudeversicherung der VHV

Zum 01.01.2008 hat die VHV ihre Wohngebäudeversicherung umfassend mit vielen Leistungsverbesserungen erweitert. Es wird nicht nur die Erfüllung der GDV- Mindeststandards in allen drei Produktlinien BASIS, KLASSIK und EXKLUSIV garantiert, sondern auch stabile Beiträge ungeachtet der Leistungserweiterungen.

Zu den ab Januar 2008 greifenden Leistungserweiterungen gehören:

1.Garantiert wird, dass der neuen Wohngebäudeversicherung die Bedingungen (VGB 2008) in keinem Punkt schlechter sind, als die vom GDV* empfohlenen Musterbedingungswerke.

2.In allen drei Produktlinien (BASIS, KLASSIK und EXKLUSIV) werden Fußbodenheißungen, Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen, Erdwärmekollektoren und Erdwärmesonden beitragsfrei mitversichert.

3.Zusätzlich wird im EXKLUSIV- Tarif erweiterter Versicherungsschutz für folgende Produkte angeboten:
Mietausfall für gewerblich genutzte Räume
Mietausfall bei Auszug des Mieters infolge eines Schadens
Mietausfall bei Nachweis der unterbliebenen Vermietung infolge eines Schadens
Datenrettungskosten
Nachträglich vom Mieter eingebrachte Sachen

Durch die Leistungserweiterungen und die Leistungsverbesserungen ist die VHV- Wohngebäudeversicherungen ein interessantes und attraktives Produkt, dass die GDV-Mindeststandards garantiert, die auch ausdrücklich durch die VHV unterstützt und befürwortet werden.

*GDV- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Posted by Sabine on 11/01 at 05:36 PM
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