Versicherungsschutz im Winter mit Sommerreifen?
Auch in diesem Jahr stellen sich immer noch viele Autofahrer die Frage nach der Winterreifenpflicht. Laut dem Gesetzgeber gilt seit Mai 2006 in Deutschland die neue Winterreifenverordnung. Die alte Vorschrift der Straßenverkehrsordnung (StVO) hatte zuvor den Charakter eines Appells, die Änderung des Gesetzgebers von § 2 Absatz 3 beinhaltet nunmehr eine konkrete Verhaltensvorschrift. Eine allgemeine Pflicht Winterreifen zu benutzen besteht zwar nicht aber wörtlich heißt es:
„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlagen“.
Bei Nichtachtung muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro gerechnet werden. Ist man mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt, werden 40 Euro gezahlt werden müssen und zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Winterreifen ebenso wie Ganzjahresreifen (M+S oder Reifen mit Schneeflockensymbol) mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm gelten als geeignet. Wobei nur das Schneeflockensymbol den aktuellen Standard garantiert. Hingegen wird das ältere M+S Symbol oft von Billiganbietern falsch verwendet, da es nicht geschützt ist.
Versicherungstechnisch kann bei einem Unfall davon ausgegangen werden, dass die Haftpflichtversicherung auf jeden Fall zahlt, auch wenn sich Sommerreifen am Fahrzeug befinden. Als Unfallgeschädigter muss man davon ausgehen, dass es zu einer Mithaftung kommt, die sich vermutlich auf eine mögliche Schadensersatzleistung auswirkt. In der Vollkasko- Versicherung ist sogar der komplette Versicherungsschutz in Gefahr, wenn bei winterlichen Straßenverhältnissen mit der falschen Bereifung gefahren wird. Selbst Winterreifen ohne ausreichendes Profil können den Versicherungsschutz gefährden. Sicherlich kommt es immer auf den Einzelfall an, hat allerdings die falsche Bereifung bei dem Unfall eine Rolle gespielt, kann es zum Vorwurf der groben Fahrlässigkeit kommen und die Versicherungsgesellschaft muss nicht in Leistung treten.
Es gibt sie also nicht. die Winterreifenpflicht, rein formal gesehen, aber das Risiko ohne Winterreifen von der Versicherung in die Pflicht genommen zu werden und vor allem auch die eigene Sicherheit (und die der anderen Verkehrsteilnehmer) sollten einem den Reifen-Wechsel wert sein.