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Montag, November 05, 2007

Versicherungsschutz im Winter mit Sommerreifen?

Auch in diesem Jahr stellen sich immer noch viele Autofahrer die Frage nach der Winterreifenpflicht.  Laut dem Gesetzgeber gilt seit Mai 2006 in Deutschland die neue Winterreifenverordnung. Die alte Vorschrift der Straßenverkehrsordnung (StVO) hatte zuvor den Charakter eines Appells, die Änderung des Gesetzgebers von § 2 Absatz 3 beinhaltet nunmehr eine konkrete Verhaltensvorschrift. Eine allgemeine Pflicht Winterreifen zu benutzen besteht zwar nicht aber wörtlich heißt es:

„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlagen“.

Bei Nichtachtung muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro gerechnet werden. Ist man mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt, werden 40 Euro gezahlt werden müssen und zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Winterreifen ebenso wie Ganzjahresreifen (M+S oder Reifen mit Schneeflockensymbol) mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm gelten als geeignet. Wobei nur das Schneeflockensymbol den aktuellen Standard garantiert. Hingegen wird das ältere M+S Symbol oft von Billiganbietern falsch verwendet, da es nicht geschützt ist.

Versicherungstechnisch kann bei einem Unfall davon ausgegangen werden, dass die Haftpflichtversicherung auf jeden Fall zahlt, auch wenn sich Sommerreifen am Fahrzeug befinden. Als Unfallgeschädigter muss man davon ausgehen, dass es zu einer Mithaftung kommt, die sich vermutlich auf eine mögliche Schadensersatzleistung auswirkt. In der Vollkasko- Versicherung ist sogar der komplette Versicherungsschutz in Gefahr, wenn bei winterlichen Straßenverhältnissen mit der falschen Bereifung gefahren wird. Selbst Winterreifen ohne ausreichendes Profil können den Versicherungsschutz gefährden. Sicherlich kommt es immer auf den Einzelfall an, hat allerdings die falsche Bereifung bei dem Unfall eine Rolle gespielt, kann es zum Vorwurf der groben Fahrlässigkeit kommen und die Versicherungsgesellschaft muss nicht in Leistung treten.

Es gibt sie also nicht. die Winterreifenpflicht, rein formal gesehen, aber das Risiko ohne Winterreifen von der Versicherung in die Pflicht genommen zu werden und vor allem auch die eigene Sicherheit (und die der anderen Verkehrsteilnehmer) sollten einem den Reifen-Wechsel wert sein.

Posted by Gerald on 11/05 at 01:57 PM
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Riester-Rente: Bürokratie hindert viele am gezielten Sparen

Eine Frage hat die Allianz-Versicherung nicht losgelassen: Warum schließen Kunden eine Versicherung ab, wenn sie später die Vorteile nicht nutzen, aufgrund derer die Unterschrift auf dem Vertrag zustande kam? Die Rede ist von der Riester-Rente. Sie geht weg wie die berühmten warmen Semmeln. Aber die Zulagen möchte anscheinend keiner haben. Die Allianz fasste sich ein Herz und fragte bei 30.000 Kunden nach. Die Antwort verblüfft keineswegs: Das Formular ist vielen zu kompliziert.

Bürokratie – eines der größten Hemmnisse dieser Zeit – macht es also auch Bürgern schwer, die sich gezielt für ein Produkt entschieden, um im Alter finanziell sorglos gestellt zu sein. Alleine für das Jahr 2005 sind 1,9 Millionen Anträge noch nicht gestellt. Bleibt es dabei, landen bis zu 350 Millionen Euro in den Kassen des Staates. Der einfachste Weg, den zweiseitigen Schrieb auszufüllen, wäre der Weg zur Bank oder zum Versicherungsvertreter, um sich dort fachlichen Beistand zu holen. Doch es sollte auch ohne Hilfe klappen. Name, Adresse, Finanzamt, Steuernummer und Sozialversicherungsnummer bilden die Grundlage. Sind Kinder in der Familie, fehlen noch die Familienkasse und die Kindergeldnummer – wobei hier wieder einmal auffällt, dass der Bürger eigentlich nur aus Nummern besteht. Der Antrag geht an den Anbieter, der ihn an die Zulagenstelle weiterleitet.

Abgesehen von den bürokratischen Hürden gibt es einen zweiten Grund, warum viele Anträge leer bleiben. Die Kunden gehen davon aus, dass sie mit der Steuerersparnis schon sehr gut fahren. Das ist ein Irrglaube. Denn die Zulagen werden auf jeden Fall abgezogen, ob sie nun bezahlt werden oder nicht. Von daher sollte man sich die Mühe machen und sich mit den Papieren auseinandersetzen. Immerhin ist es nur noch ein Formular und nicht jedes Jahr ein neues. Hilfe gibt es übrigens auch von der Zulagenstelle.

Posted by Andre on 11/05 at 01:51 PM
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