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Dienstag, November 06, 2007

Wenn das Frittenfett die Hausratversicherung kostet

Die Vorzüge von heißem Fett kannten schon die Burgherren im Mittelalter. Sie ließen Angreifer, die sich an den Mauern zu schaffen machten, mit siedendem Öl übergießen. Heute blubbert das Fett in Töpfen und Friteusen vor sich hin, um aus labberigen Kartoffelstäbchen knusprige Fritten zu zaubern. Die Gefahr, die von der goldgelben Flüssigkeit ausgeht, sollte man allerdings auch in moderner Zeit nicht unterschätzen. Wer fahrlässig handelt und den Topf unbeaufsichtigt lässt, verliert den Schutz durch die Hausratversicherung.

Mit dem Ziel, sich ein paar Pommes Frites zu gönnen, hatte ein Mann Fett in einem Topf heiß werden lassen, sich aber nicht weiter darum gekümmert. Wenig später stand die Küche in Flammen. Die Hausratversicherung weigerte sich, den Schaden zu übernehmen, und bekam vom Landgericht Karlsruhe (AZ: 6 O 177/07) jetzt die Bestätigung, richtig gehandelt zu haben. Der Fritten-Freund geht leer aus.

Ein Topf, in dem Fett erhitzt werde, stelle eine enorm hohe Brandgefahr dar, begründeten die Richter ihr Urteil. Der Mann hätte sich nicht vom Herd entfernen dürfen. Ob die Küchentüre nun offen stand und er sich nur wenige Meter entfernt aufhielt, sei nicht von Bedeutung. Das Gericht wertete das Handeln als grobe Fahrlässigkeit. Als Tipp hätten sie ihm noch mit auf den Weg geben können, dass eine Friteuse den gleichen Zweck erfüllt und ein wenig sicherer ist.

Posted by Andre on 11/06 at 04:03 PM
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Concordia Cross Compliance Rechtsschutz

Die Gewährung von staatlichen Fördermitteln (Direktzahlungen) werden seit 2005 an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz geknüpft. Cross Compliance ist für Landwirte und landwirtschaftliche Betriebe ein neues und ernst zu nehmendes Risiko, denn Verstöße gegen die Bewirtschaftungsauflagen können zu gravierenden Kürzungen oder Rückzahlungen von Direktzahlungen führen.

Aufgrund unterschiedlicher Auslegungen bzw. Anwendungen sind Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert. Juristischer Beistand kann teuer werden und aus diesem Grunde ist der Landwirtschafts- und Verkehrrechtschutz der Concordia jetzt durch den Cross Comliance Rechtsschutz erweiterbar. Mit diesem Zusatz möchte die Concordia das Durchsetzungsvermögen ihrer Kunden aus der Landwirtschaft gewährleisten und stärken.

Versicherungsschutz besteht für den Versicherten im Zusammenhang mit Verfahren, die Kürzungen von landwirtschaftlichen Direktzahlungen im Sinne von Artikel 2 d) EG- Verordnung Nr. 1782/2003 wegen eines tatsächlichen oder behaupteten Verstoßes gegen Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz betreffen. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf die Kosten der Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Verwaltungsgerichten der ersten Instanz.

Über den Concordia Cross Compliance- Rechtschutz (CCR) sind auferlegte Verfahrenskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, gedeckt. Deckung besteht auch für die gesetzliche Vergütung des eigenen Rechtsanwaltes einschließlich dessen Reisekosten zum zuständigen Gericht, aber auch Kosten der Gegenseite, wenn sie dem Versicherten auferlegt werden.

Genauere Hinweise diesbezüglich sind den Sonderbedingungen des CCR zu entnehmen. Empfehlenswert ist eine persönliche Beratung, da meist im Gespräch noch neue Fragen entstehen und dann auch gleich geklärt werden können.

Posted by Sabine on 11/06 at 03:58 AM
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