ARAG - Neues Unfallschutz-Produkt
Die ARAG bietet seit kurzem ein neues Unfallprodukt mit einem attraktiven Leistungsbonus an. In dem neuen Unfallprodukt wird dem Kunden mit zunehmender Vertragsdauer im Leistungsfall eine ebenfalls gewachsene Versicherungssumme in den Leistungsarten Unfallsumme, Unfallrente oder im Todesfall ausgezahlt. Der Vorteil ist, dass sich die vereinbarte Versicherungsleistung beitragsfrei bis zu 15 % erhöhen kann.
Weitere Vorteile zeigen sich bei der zusätzlichen Verbesserung in der finanziellen Absicherung im Leistungsfall. Die ARAG zahlt bereits bei einem Invaliditätsgrad von 50 % die vereinbarte Grundrente. Tritt die Vollinvalidität ein, wird zur lebenslangen Grundrente eine Zusatzrente in doppelter Höher der Grundrente bis zum 67. Lebensjahr gezahlt.
Zu den finanziellen Leistungen des ARAG Unfall-Schutz werden außerdem Beratungs- und Betreuungsleistungen angeboten. An erster Stelle stehen dabei Hilfs- und Pflegemaßnahmen, beispielweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Selbstverständlich stehen die Betreuungsleistungen allen Versicherten, unabhängig vom Alter, zur Verfügung. Eine langjährige Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner ASB (Arbeiter Samariter Bund) kommt diesen Leistungen zu Gute.
Der ARAG Unfall-Schutz übernimmt aber auch die Kosten für die Beratung und Betreuung durch einen begleitenden Betreuer bei der medizinischen, beruflichen oder privaten Rehabilitation zur Bewältigung von Unfallfolgen.
Zu den absoluten und tatsächlich sehr sinnvollen Neuerungen gehört die integrierte juristischen Beratungsleistung. Mit diesem Zusatz kann der Kunde die telefonische Erstberatung und den umfangreichen ARAG Online Rechts-Service in Anspruch nehmen.
Neue Rürup-Rente bei der R&V Versicherung
Seit dem 1. September 2007 wird im genossenschaftlichen Finanzverbund eine neue Rürup-Rente angeboten. Gemeinsam mit der Union Investment wurde diese fondgebundene Rentenversicherung auf den Markt gebracht. Das neue Produkt verknüpft die Ertragschancen einer Kapitalanlage in Fonds mit einer ab Rentenbeginn garantierten lebenslangen Rente.
Bei der VR Rürup-Rente der R&V wählt der Kunde selbst seine Anlagestrategie. Innerhalb der Ansparphase stehen dem Anleger fünf verschiedene Fonds von Union Investment zur Verfügung. Abhängig von dem gewünschten Risiko, kann der Kunde in den Garantiefonds UniGarantTop: Europa, die Mischfonds UniStrategie: Konservativ, UniStrategie: Ausgewogen, UniRak oder den reinen Aktienfonds UniValueFonds: Global A investieren.
Die gewählten Anlagestrategien jederzeit ändern zu können ist eine weitere attraktive Option.
Zu Beginn der Auszahlphase wird das gesamte Fondsguthaben verrentet. Dem Anleger wird von Seiten der R&V Versicherung eine lebenslange Rente garantiert. Eine Hinterbliebenenabsicherung für den Ehepartner und für die Kinder ist auf Wunsch einschließbar. In keinem Fall ist eine gesundheitliche Prüfung notwendig. Im Zuge des Jahressteuergesetztes 2007 ist die Rürup-Rente nun noch attraktiver, da die Beiträge jetzt vom ersten Euro abzugsfähig sind.
Wohngebäudeversicherung – auch Rohrleitungen sind versichert?
Rohrleitungen unter Putz sind nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung versichert. Für jeden Hausbesitzer gibt es aber die Möglichkeit, seine unter Putz verlegten Leitungsrohre über die Leitungswasserversicherung abzusichern. Schäden die durch Leitungsrohre entstehen sind meist mit viel Ärger, viel Arbeit und hohen Kosten verbunden.
Oft sind die Schadensquellen nicht sofort zu finden und ohne einen Fachbetrieb wird der Schaden nicht behoben werden können. Ein Einsatz ohne professionelle Geräte ist meist nicht möglich, da zum Beispiel alleine über Tage die betroffenen Räume getrocknet werden müssen. 10.000 Euro Schadenssumme sind keine Seltenheit und der Hausbesitzer müsste ohne Versicherungsschutz die Schadenssumme aus der „Haushaltskasse“ bezahlt.
Die Wichtigkeit einer Leitungswasserversicherung kann man schon an der Unbeliebtheit bei den Versicherungsgesellschaften erkennen. Diese Sparte macht regelmäßig Verluste. Bei einem Leitungswasserschaden wird der Versicherungsnehmer meist von der Gesellschaft gekündigt, denn viele wissen, dass wenn ein Leitungsrohr erst anfängt Ärger zu machen, es oft nicht bei nur einem Schaden bleibt.
Natürlich haben beide Parteien (Versicherer und Versicherungsnehmer) im Schadensfall ein Kündigungsrecht. Bei einer Kündigung wird es jedoch oft schwer eine neue Versicherung zu finden, denn die Versicherungsgesellschaften fragen immer nach, wer gekündigt hat und ob es Vorschäden gab. Bei Angabe von Vorschäden erfolgt in vielen Fällen die Ablehnung des Antrages.
Sollte der Hausbesitzer trotzdem eine Wohngebäudeversicherung mit Einschluss der Leitungswasserversicherung wünschen, hilft nur hartnäckig bleiben, verschiedene Versicherer anfragen und eventuell mit einer Selbstbeteiligung einverstanden sein.
Auf jeden Fall sollten immer die Vorschäden angegeben werden, denn im Schadensfall ist der Versicherer bei Nichtangabe aus der Leistung.