Benachteiligungs-Haftpflichtversicherung bei der Württembergischen
Die Württembergische Versicherung bietet seit kurzer Zeit ein neues Produkt, die Benachteiligungs-Haftpflichtversicherung, an. Dieser neue Versicherungsschutz soll vor Kosten schützen, die sich aus der Nichteinhaltung des seit August 2006 existierenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz entwickeln können. Mit dem AGG sollen Personen vor Benachteiligung wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Identität und der Weltanschauung geschützt werden.
Für die Abwehr sich aus dem AGG entwickelnden Streitigkeiten ist der Abschluss der Benachteiligungs-Haftpflichtversicherung ein interessantes Produkt.
Die Benachteiligungs-Haftpflichtversicherung zahlt bei gerichtlicher und außergerichtlicher Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufgrund von Benachteiligungen aus Arbeitsverhältnissen oder Massengeschäften. Versichert sind Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorstands oder der Geschäftführung des Versicherungsnehmers. Selbst bei vorvertraglicher Benachteiligung, wenn diese dem Versicherungsnehmer oder anderen mitversicherten Personen nicht bekannt waren, besteht Versicherungsschutz. Für Schäden im Ausland gilt eine weltweite Deckung allerdings mit der Ausnahme der USA, Kanada und Staaten in denen das Common-Law* gilt. Sollten die Ansprüche vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden, besteht auch für Benachteiligungen in diesen Ländern Deckungsschutz. Eine Selbstbeteiligung von 1000 Euro ist Bestandteil der Police. Die Selbstbeteiligung wird aber nur im Falle begründeter Ansprüche erhoben. Nach Beendigung des Vertrages wird eine dreijährige Nachmeldefrist gewährt.
Da offensichtlich das AGG noch nicht wirklich wahrgenommen wird, kam es bis jetzt zu relativ wenigen Schadenersatzanspruchsmeldungen. Aber wie bei allen Versicherungsprodukten ist eine rechtzeitige Vorsorge immer der richtige und sichere Weg.
* Das Common Law ist das in den angelsächsischen Ländern teilweise fortgeltende Recht, dass sich nicht auf Gesetze, sondern auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit (Präzedenzfälle) stützt und auch entsprechend weitergebildet wird.