Wenn der Lebensversicherung die Luft ausgeht
Die Altersvorsorge bedarf vor alle eines: Geduld. Verträge über private Renten- und Lebensversicherungen laufen nun einmal ein paar Jahre und enden in der Regel erst mit dem Rentenalter. Wer zwischendurch schlapp macht, bekommt die Quittung dafür. Von den eingezahlten Beiträgen bleibt meist nicht viel übrig, weil Kosten und Gebühren gerade in den ersten Jahren einen Großteil auffressen. Bei einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg ergab sich ein Minus von durchschnittlich 3362 Euro.
Bei einer Millionen Verträgen, die jährlich vorzeitig gekündigt werden, macht das einen Verlust von über 3,3 Milliarden Euro. Die Verbraucherschützer machen die hohen, meist versteckten Anfangskosten für diese Situation verantwortlich. Das schreckt die meisten Kunden allerdings nicht davor ab, eine Lebens-oder Rentenversicherung abzuschließen. Sie kündigen auch nicht einfach so ohne Grund einen Vertrag. Oft sind es finanzielle Probleme durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheidung, die zu diesem Schritt bewegen. Generell lässt sich feststellen, dass mit der Länge der Laufzeit auch die Kündigungswahrscheinlichkeit steigt. 75 Prozent der 30-Jahres-Verträge, 50 Prozent der 20-Jahres-Verträge und immerhin noch 30 Prozent der Zwölf-Jahres-Verträge enden vorzeitig.
Viele Kunden, die bislang leer ausgingen oder nur mit ein paar Euro abgespeist wurden, haben dank einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom Oktober 2005 die Chance, zumindest einen Mindestrückkaufwert zu erhalten. Strafgebühren sind seither auch nicht mehr zulässig, zumindest bei Verträgen aus der Zeit von 1995 bis 2001. Später unterschriebene Policen haben keine Chance. Daran wollen die Verbraucherzentralen jetzt kräftig rütteln und haben vier der großen Versicherungsunternehmen abgemahnt. Ein Vorgehen, das vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft nicht nachvollzogen werden kann. „Jeder weiß, dass die Verträge langfristig angelegt sind“, heißt es vom GDV. Vielleicht wäre es teilweise sinnvoller, sich darüber zu informieren, ob die Lebensversicherung verkauft werden kann.
Lebensversicherung • Kommentar(e) (0) • Trackbacks (0) • Permalink