Advanced Search

November 2007
S M T W T F S
       1 2 3
4 5 6 7 8 9 10
11 12 13 14 15 16 17
18 19 20 21 22 23 24
25 26 27 28 29 30  

Syndication


Partnerseiten
Impressum
Kontakt
Sitemap
AGB

Mittwoch, November 14, 2007

Wenn der Lebensversicherung die Luft ausgeht

Die Altersvorsorge bedarf vor alle eines: Geduld. Verträge über private Renten- und Lebensversicherungen laufen nun einmal ein paar Jahre und enden in der Regel erst mit dem Rentenalter. Wer zwischendurch schlapp macht, bekommt die Quittung dafür. Von den eingezahlten Beiträgen bleibt meist nicht viel übrig, weil Kosten und Gebühren gerade in den ersten Jahren einen Großteil auffressen. Bei einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg ergab sich ein Minus von durchschnittlich 3362 Euro.

Bei einer Millionen Verträgen, die jährlich vorzeitig gekündigt werden, macht das einen Verlust von über 3,3 Milliarden Euro. Die Verbraucherschützer machen die hohen, meist versteckten Anfangskosten für diese Situation verantwortlich. Das schreckt die meisten Kunden allerdings nicht davor ab, eine Lebens-oder Rentenversicherung abzuschließen. Sie kündigen auch nicht einfach so ohne Grund einen Vertrag. Oft sind es finanzielle Probleme durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Scheidung, die zu diesem Schritt bewegen. Generell lässt sich feststellen, dass mit der Länge der Laufzeit auch die Kündigungswahrscheinlichkeit steigt. 75 Prozent der 30-Jahres-Verträge, 50 Prozent der 20-Jahres-Verträge und immerhin noch 30 Prozent der Zwölf-Jahres-Verträge enden vorzeitig.

Viele Kunden, die bislang leer ausgingen oder nur mit ein paar Euro abgespeist wurden, haben dank einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom Oktober 2005 die Chance, zumindest einen Mindestrückkaufwert zu erhalten. Strafgebühren sind seither auch nicht mehr zulässig, zumindest bei Verträgen aus der Zeit von 1995 bis 2001. Später unterschriebene Policen haben keine Chance. Daran wollen die Verbraucherzentralen jetzt kräftig rütteln und haben vier der großen Versicherungsunternehmen abgemahnt. Ein Vorgehen, das vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft nicht nachvollzogen werden kann. „Jeder weiß, dass die Verträge langfristig angelegt sind“, heißt es vom GDV. Vielleicht wäre es teilweise sinnvoller, sich darüber zu informieren, ob die Lebensversicherung verkauft werden kann.

Posted by Andre on 11/14 at 04:17 PM
Lebensversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Burn-Out-Syndrom kann berufsunfähig machen

Viele psychische und physische Erkrankungen kommen als Auslöser für eine Berufsunfähigkeit in Betracht. In den meisten Fällen handelt es sich um Herz-Kreislauferkrankungen, Rückenprobleme oder auch Allergien, die es unmöglich machen, den Beruf weiter auszuüben. Um in einem solchen Fall finanziell abgesichert zu sein, gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung. Dass sich Versicherer je nach Krankheitsbild auch quer stellen können, musste ein Manager feststellen. Er litt am Burn-Out-Syndrom und sah sich nicht mehr in der Lage, den Stress länger auszuhalten.

20 Jahre lang hatte der Mann Vollpower gearbeitet, immer in Bewegung, immer im Stress. Die Frage, die sich der Versicherung stellte: Ist Burn-out eine Krankheit, die berufsunfähig machen kann? Das Landgericht München I sah dies als gegeben an. Das reicht allerdings nicht aus, um im Schadensfall wirklich Leistungen von der Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Hier gelten einige Regeln, die sich auch auf andere Krankheiten übertragen lassen.

Es muss ein medizinisches Gutachten vorliegen, dem zu entnehmen ist, dass ausschließlich das Burn-Out-Syndrom Ursache für die Berufsunfähigkeit ist und keine andere Erkrankung mitspielt. Litt der Betroffene schon vorher unter Stress und fühlte sich ausgebrannt, sollte er die Versicherung bei Vertragsabschluss darüber informieren. Bei einer Annahme ist man dann auf der sicheren Seite. Verschweigt man sein Leiden, muss nachgewiesen werden, dass man erst später erkrankte. Hilfreich ist eine vorherige Untersuchung auf Burn-out, da es sonst sehr schwer nachweisbar ist, ab wann das Syndrom eingetreten ist.

Posted by Andre on 11/14 at 01:38 AM
Versicherungen • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
Page 1 of 1 pages

Name:

Email: (optional)

URL: (optional)

Smileys

Persönliche Daten merken

Bei Folge-Kommentaren benachrichtigen?