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Montag, November 19, 2007

HDI- Neues innovatives Hausratprodukt

Der HDI- Gerling hat zum 1.10.2007 eine Neuerung der Hausratversicherung auf den Markt gebracht, welche die vorhandene besonders hohe Produktqualität ergänzt. Erfahrungen haben gezeigt, dass komplizierte Versicherungsprodukte nicht der Kundenzufriedenheit und der Kundenfreundlichkeit dienen. Das neue Produkt soll dem entgegen wirken.

Bei diesem Versicherungspaket („Wohnflächenbasis“) entfällt, entsprechend dem existierenden Wohnflächentarif in der Wohngebäudeversicherung, die Ermittlung einer Versicherungssumme. Ausgangspunkt für die Beitragsberechnung bildet die Wohnflächengröße des zu versichernden Haushalts in Quadratmetern.

Gegenüber dem bisherigen „Versicherungssummen-Modell“ sind besondere Einschlüsse als Vorteil zu nennen:

  • Obligatorischer Unterversicherungsverzicht bei zutreffend ermittelter Wohnflächengröße
  • Entschädigung des versicherten Hausrates zum Neuwert ohne Summenbegrenzung bis zu einer Höchstentschädigungsgrenze von 250.000 Euro
  • Verbesserte Entschädigungsgrenzen gegenüber einer vergleichbaren Hausratdeckung auf Versicherungssummenbasis (Vergleichsansatz: 700 € VSU je qm-Wohnfläche)
  • Überspannungsschäden bereits in der Classic- Deckung mitversichert
  • Optionale Einschlussmöglichkeit Glasbruchschäden

Um sich genauer über das neue Produkt zu informieren steht die Hotline der Sachversicherungen Tel.-Nr. 0180 3 322133 (9 Cent/Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom; abweichende Preise aus Mobilfunknetzen sind möglich) von Montag – Freitag von 8.00 – 17.00 Uhr zur Verfügung. Eine E-Mail kann an die Adresse beratung[at]gerling.de gesandt werden.

Posted by Sabine on 11/19 at 06:52 PM
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Ohne Winterreifen im Schadensfall keine Anspruchnahme der Versicherung möglich

Seit geraumer Zeit gilt auf Deutschlands Strassen, dass derjenige, der keine Winterreifen - das heißt keine den Witterungsverhältnissen angemessene Reifen auf dem Auto hat - in Schwierigkeiten mit der Polizei und auch mit der Versicherung kommen kann. Seit letztem Jahr ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Fahrzeuge mit der passenden Bereifung auszustatten sind. Ist dies nicht der Fall, so ist es der ausführenden Behörde, wie etwa der Polizei oder dem Ordnungsamt, erlaubt, dieses Vergehen mit einem Knöllchen zu ahnden. Kommt es zu einem Unfall muss die Versicherung den Schaden des Versicherten nicht mehr übernehmen.

Als angemessene Bereifung werden in der kalten Jahreszeit regelmäßig Winterreifen angesehen. Diese erkennt man an dem Symbol M+S auf den Reifen. Die Mindestprofiltiefe sollte 4 mm betragen. Wer trotz Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs ist, sollte sich immer bewusst sein, dass dies mit großem Ärger verbunden sein kann. Den Versicherungsschutz verliert man normalerweise trotzdem nicht, auch wenn man bei kaltem Wetter mit Sommerreifen unterwegs ist. Eine Ausnahme davon stellt die grobe Fahrlässigkeit dar, durch die der Versicherungsschutz auch verloren gehen kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ohne Winterreifen ins Hochgebirge gefahren wird und es dort zu einem Unfall kommt. Im Grundsatz rät der ADAC das Aufziehen von Winterreifen zwischen Oktober und Ostern. Das steigert die eigene Sicherheit im Straßenverkehr und auch die der anderen Verkehrsteilnehmer. Es geschehen weniger Staus durch liegengebliebene Autos und auch bei Schnee ist ein zügigeres Vorankommen als mit unangemessenen Reifen möglich.

Die besten Möglichkeiten die richtigen Reifen und Felgen für das eigene Fahrzeug zu finden, bieten sich im Vergleich und mit einer kompetenten Beratung. In Kooperation mit der Reifenindustrie hat das Internetportal winterreifen.net Webseiten erstellt, auf denen man sich vor dem Kauf über das bestehende Angebot informieren kann.

Posted by Sabine on 11/19 at 06:21 PM
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Spezialversicherungen für das Brusthaar, den Po und die Beine

Erst kürzlich hat der Rekord-Hürdenläufer Liu Xiang seinen Körper versichern lassen, um sich ganz in Ruhe auf die olympischen Spiele vorbereiten zu können. Knapp 15 Millionen Franken gibt es, wenn er sich schwer verletzen sollte oder in einen Unfall verwickelt wird. Damit liegt der Chinese noch deutlich unter dem Schnitt dessen, was andere Stars in ihre Unversehrtheit investieren. Gerüchten zufolge lautet die Police für den Hintern von Jennifer Lopez auf eine Milliarde Dollar.

Den Anfang machte in den 40er Jahren die Schauspielerin Betty Grable. 20th Century Fox schloss eine Versicherung jenseits der Millionen für die Beine der Dame ab. Seither scheint es gang und gäbe zu sein, die Beine, die Stimme oder die Hände zu versichern. Sie sind schließlich das wichtigste Kapital von Künstlern. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung der normalen Art wird es für die Damen und Herren wohl kaum geben. Sie wenden sich an Lloyd´s in London. Hier wird auch Unmögliches möglich gemacht – zumindest fast immer, ein Furzkünstler ginge leer aus.

Mathematiker und Analysten sind damit beschäftigt, die Risiken und Prämien zu bestimmen und den Versicherungsschutz notfalls auf mehrere Schultern zu laden. Welche Unternehmen sich der Künstler und Sportler annehmen, darüber wird auch bei Lloyd´s Stillschweigen bewahrt. Sicher ist nur, dass es nicht mit zwei Seiten Versicherungsbedingungen getan ist, wenn die Schenkel oder Pobacken für einen siebenstelligen Betrag versichert werden. Das Kleingedruckte verbietet dann beispielsweise den Bungeesprung. Schließlich wollen auch die Versicherungen Sicherheit. Dann muss für eine Brusthaarpolice auch schon mal eine Jury von Spezialisten über den Zustand der Zotteln entscheiden. 

Posted by Andre on 11/19 at 06:09 PM
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