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Freitag, November 23, 2007

Mietvertrag darf nicht vorschreiben, welche Versicherung der Mieter haben muss

Vermieter mögen viele Rechte haben. Eines aber dürfen sie ihren Mietern nicht vorschreiben: Welche Versicherungen abgeschlossen werden müssen, damit man die Wohnung bzw. das Haus auch bekommt. Das hindert einige Hausbesitzer allerdings nicht daran, es dennoch mit Klauseln im Mietvertrag zu versuchen, in denen die Hausrat- und eine Haftpflichtversicherungen verlangt werden.

„Unwirksam“, lautet der knappe Kommentar des Deutschen Mieterbundes (DMB) zu derlei Formulierungen. Sie hätten nichts in einem Mietvertrag verloren, zumal der Mieter nicht abschätzen könne, welche zusätzlichen Kosten zur Miete aufgrund der Versicherungen auf ihn zukommen. Halten müsse sich an solche Klauseln kein Mieter. Allerdings sagt der Mieterbund auch, dass eine Haftpflichtversicherung grundsätzlich in jedem Haushalt vorhanden sein sollte.

Hinter der Forderung der Vermieter vermuten die Experten die Angst, im Schadensfall die Kosten aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Beispielsweise dann, wenn zum Mietumfang gehörende Möbel beschädigt werden. Dieses Szenario wäre noch harmlos. Schlimmer wäre es, wenn durch einen Wasserschaden auch andere Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen würden. Das alles wären Fälle für die Haftpflichtversicherung. Sie wird auch vom Mieterbund als existenziell wichtig bewertet. Bei der Hausratversicherung hingegen müsse jeder selbst wissen, ob er sein Hab und Gut schützen möchte.

Posted by Andre on 11/23 at 02:02 PM
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