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Dienstag, November 27, 2007

Versicherungsverträge vorzeitig kündigen

Viele Versicherte kennen das Problem. Man ist zwar rundum versichert, aber nicht mehr mit allen Versicherungen zufrieden. Hat man den Kündigungstermin verpasst oder sich auf einen Vertrag mit langer Laufzeit eingelassen, kann die Kündigung zum Problem werden.

Bei langer Laufzeit ist zwar eine ordentliche Kündigung möglich, aber erst zum Ende der Vertragslaufzeit. Ist die Restlaufzeit noch sehr lang, ist das keine befriedigende Lösung für den Verbraucher. Unter bestimmten Voraussetzungen ist allerdings eine Kündigung außerordentlich, also fristlos oder mit einer gewissen Auslaufrist möglich.

Möglichkeiten das Sonderkündigungsrecht für sich in Anspruch zu nehmen besteht bei:

  • Eintritt des Schadensfalls
  • Beitragserhöhung bei unverändertem Leistungsumfang bzw. eine Leistungsminderung bei unverändertem Prämienaufkommen
  • Risikofortfall (das Kfz wurde verkauft; die Wohnung wird aufgelöst)

Bei langfristigen Verträgen wird es ansonsten für den Verbraucher schwer aus dem Vertrag zu kommen. Der Kunde kann den Versicherer bitten, ihn aus Kulanz aus dem Vertrag zu entlassen. Meist ist das jedoch erfolglos. Eine weitere Möglichkeit ist, sich an das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zuwenden, mit der Bitte vermittelnd tätig zu werden. In vielen Fällen gibt die Versicherung dann aus Kulanz nach. Auch besteht die Chance für den Kunden (beim Nachweis der Unzumutbarkeit diesen Vertrag weiterzuführen) den Vertrag fristlos zu kündigen. Allerdings bestehen hierfür erhebliche Anforderungen.

Kündigt der Versicherte einen Vertrag und die Versicherungsgesellschaft ist mit der Kündigung nicht einverstanden, so muss die Gesellschaft die Kündigung innerhalb von zwei Wochen zurückweisen. Geschieht dies nicht, gilt die Kündigung als angenommen, selbst wenn die Anforderungen für eine fristlose Kündigung nicht vorliegen.

Posted by Sabine on 11/27 at 04:02 PM
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Rundum-Sorglos-Paket für die Reise

Quick & Easy-Reiseschutz nennt sich das neue Angebot von der Europäischen Reiseversicherung. Mit der Police, die ab dem 3. Dezember vertrieben wird, erhalten Urlauber eine Reiseabbruch-, Reiserücktritts- und Reisegepäckversicherung, den Verspätungs-Schutz sowie eine Reisekrankenversicherung inklusive Notfall-Hilfe. Ein Selbstbehalt ist bei diesem Paket nicht vorgesehen.

Der Preis für den Quick & Easy-Reiseschutz richtet sich nach der Versicherungssumme. Drei Varianten bietet die Europäische an, von L bis XXL. Im günstigsten Fall kann sich eine Einzelperson für rund 44 Euro absichern. Geht es weit hinaus in die Welt liegt die Police bei 55 Euro. Familien – zwei Erwachsene und mindestens ein Kind – zahlen zwischen 77 Euro für eine Reise innerhalb Europas und 99 Euro, wenn das Urlaubsziel jenseits der EU-Grenzen liegt.

Versicherbar sind mit dem neuen Paket Reisen bis zu einer Dauer von 42 Tagen. Der Schutz gilt dann für alle Verkehrsmittel, ob eigener Pkw, Bahn oder Flugzeug. Mit Quick & Easy ergänzt das Unternehmen, das sich seit über 100 Jahren dem Reiseschutz verschrieben hat, seine Palette. Kunden haben nun die Wahl, ob sie sich für ein Jahr, eine einzelne Reise, mit oder ohne Selbstbeteiligung versichern wollen.

Posted by Andre on 11/27 at 03:54 PM
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