Versicherungsverträge vorzeitig kündigen
Viele Versicherte kennen das Problem. Man ist zwar rundum versichert, aber nicht mehr mit allen Versicherungen zufrieden. Hat man den Kündigungstermin verpasst oder sich auf einen Vertrag mit langer Laufzeit eingelassen, kann die Kündigung zum Problem werden.
Bei langer Laufzeit ist zwar eine ordentliche Kündigung möglich, aber erst zum Ende der Vertragslaufzeit. Ist die Restlaufzeit noch sehr lang, ist das keine befriedigende Lösung für den Verbraucher. Unter bestimmten Voraussetzungen ist allerdings eine Kündigung außerordentlich, also fristlos oder mit einer gewissen Auslaufrist möglich.
Möglichkeiten das Sonderkündigungsrecht für sich in Anspruch zu nehmen besteht bei:
- Eintritt des Schadensfalls
- Beitragserhöhung bei unverändertem Leistungsumfang bzw. eine Leistungsminderung bei unverändertem Prämienaufkommen
- Risikofortfall (das Kfz wurde verkauft; die Wohnung wird aufgelöst)
Bei langfristigen Verträgen wird es ansonsten für den Verbraucher schwer aus dem Vertrag zu kommen. Der Kunde kann den Versicherer bitten, ihn aus Kulanz aus dem Vertrag zu entlassen. Meist ist das jedoch erfolglos. Eine weitere Möglichkeit ist, sich an das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen (BaFin) zuwenden, mit der Bitte vermittelnd tätig zu werden. In vielen Fällen gibt die Versicherung dann aus Kulanz nach. Auch besteht die Chance für den Kunden (beim Nachweis der Unzumutbarkeit diesen Vertrag weiterzuführen) den Vertrag fristlos zu kündigen. Allerdings bestehen hierfür erhebliche Anforderungen.
Kündigt der Versicherte einen Vertrag und die Versicherungsgesellschaft ist mit der Kündigung nicht einverstanden, so muss die Gesellschaft die Kündigung innerhalb von zwei Wochen zurückweisen. Geschieht dies nicht, gilt die Kündigung als angenommen, selbst wenn die Anforderungen für eine fristlose Kündigung nicht vorliegen.