Dienstag, November 06, 2007
Wenn das Frittenfett die Hausratversicherung kostet
Die Vorzüge von heißem Fett kannten schon die Burgherren im Mittelalter. Sie ließen Angreifer, die sich an den Mauern zu schaffen machten, mit siedendem Öl übergießen. Heute blubbert das Fett in Töpfen und Friteusen vor sich hin, um aus labberigen Kartoffelstäbchen knusprige Fritten zu zaubern. Die Gefahr, die von der goldgelben Flüssigkeit ausgeht, sollte man allerdings auch in moderner Zeit nicht unterschätzen. Wer fahrlässig handelt und den Topf unbeaufsichtigt lässt, verliert den Schutz durch die Hausratversicherung.
Mit dem Ziel, sich ein paar Pommes Frites zu gönnen, hatte ein Mann Fett in einem Topf heiß werden lassen, sich aber nicht weiter darum gekümmert. Wenig später stand die Küche in Flammen. Die Hausratversicherung weigerte sich, den Schaden zu übernehmen, und bekam vom Landgericht Karlsruhe (AZ: 6 O 177/07) jetzt die Bestätigung, richtig gehandelt zu haben. Der Fritten-Freund geht leer aus.
Ein Topf, in dem Fett erhitzt werde, stelle eine enorm hohe Brandgefahr dar, begründeten die Richter ihr Urteil. Der Mann hätte sich nicht vom Herd entfernen dürfen. Ob die Küchentüre nun offen stand und er sich nur wenige Meter entfernt aufhielt, sei nicht von Bedeutung. Das Gericht wertete das Handeln als grobe Fahrlässigkeit. Als Tipp hätten sie ihm noch mit auf den Weg geben können, dass eine Friteuse den gleichen Zweck erfüllt und ein wenig sicherer ist.
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Andre on 11/06 at 03:03 PM
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Concordia Cross Compliance Rechtsschutz
Die Gewährung von staatlichen Fördermitteln (Direktzahlungen) werden seit 2005 an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz geknüpft. Cross Compliance ist für Landwirte und landwirtschaftliche Betriebe ein neues und ernst zu nehmendes Risiko, denn Verstöße gegen die Bewirtschaftungsauflagen können zu gravierenden Kürzungen oder Rückzahlungen von Direktzahlungen führen.
Aufgrund unterschiedlicher Auslegungen bzw. Anwendungen sind Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert. Juristischer Beistand kann teuer werden und aus diesem Grunde ist der Landwirtschafts- und Verkehrrechtschutz der Concordia jetzt durch den Cross Comliance Rechtsschutz erweiterbar. Mit diesem Zusatz möchte die Concordia das Durchsetzungsvermögen ihrer Kunden aus der Landwirtschaft gewährleisten und stärken.
Versicherungsschutz besteht für den Versicherten im Zusammenhang mit Verfahren, die Kürzungen von landwirtschaftlichen Direktzahlungen im Sinne von Artikel 2 d) EG- Verordnung Nr. 1782/2003 wegen eines tatsächlichen oder behaupteten Verstoßes gegen Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz betreffen. Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf die Kosten der Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Verwaltungsgerichten der ersten Instanz.
Über den Concordia Cross Compliance- Rechtschutz (CCR) sind auferlegte Verfahrenskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, gedeckt. Deckung besteht auch für die gesetzliche Vergütung des eigenen Rechtsanwaltes einschließlich dessen Reisekosten zum zuständigen Gericht, aber auch Kosten der Gegenseite, wenn sie dem Versicherten auferlegt werden.
Genauere Hinweise diesbezüglich sind den Sonderbedingungen des CCR zu entnehmen. Empfehlenswert ist eine persönliche Beratung, da meist im Gespräch noch neue Fragen entstehen und dann auch gleich geklärt werden können.
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Sabine on 11/06 at 02:58 AM
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Montag, November 05, 2007
Versicherungsschutz im Winter mit Sommerreifen?
Auch in diesem Jahr stellen sich immer noch viele Autofahrer die Frage nach der Winterreifenpflicht. Laut dem Gesetzgeber gilt seit Mai 2006 in Deutschland die neue Winterreifenverordnung. Die alte Vorschrift der Straßenverkehrsordnung (StVO) hatte zuvor den Charakter eines Appells, die Änderung des Gesetzgebers von § 2 Absatz 3 beinhaltet nunmehr eine konkrete Verhaltensvorschrift. Eine allgemeine Pflicht Winterreifen zu benutzen besteht zwar nicht aber wörtlich heißt es:
„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlagen“.
Bei Nichtachtung muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro gerechnet werden. Ist man mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt, werden 40 Euro gezahlt werden müssen und zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Winterreifen ebenso wie Ganzjahresreifen (M+S oder Reifen mit Schneeflockensymbol) mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm gelten als geeignet. Wobei nur das Schneeflockensymbol den aktuellen Standard garantiert. Hingegen wird das ältere M+S Symbol oft von Billiganbietern falsch verwendet, da es nicht geschützt ist.
Versicherungstechnisch kann bei einem Unfall davon ausgegangen werden, dass die Haftpflichtversicherung auf jeden Fall zahlt, auch wenn sich Sommerreifen am Fahrzeug befinden. Als Unfallgeschädigter muss man davon ausgehen, dass es zu einer Mithaftung kommt, die sich vermutlich auf eine mögliche Schadensersatzleistung auswirkt. In der Vollkasko- Versicherung ist sogar der komplette Versicherungsschutz in Gefahr, wenn bei winterlichen Straßenverhältnissen mit der falschen Bereifung gefahren wird. Selbst Winterreifen ohne ausreichendes Profil können den Versicherungsschutz gefährden. Sicherlich kommt es immer auf den Einzelfall an, hat allerdings die falsche Bereifung bei dem Unfall eine Rolle gespielt, kann es zum Vorwurf der groben Fahrlässigkeit kommen und die Versicherungsgesellschaft muss nicht in Leistung treten.
Es gibt sie also nicht. die Winterreifenpflicht, rein formal gesehen, aber das Risiko ohne Winterreifen von der Versicherung in die Pflicht genommen zu werden und vor allem auch die eigene Sicherheit (und die der anderen Verkehrsteilnehmer) sollten einem den Reifen-Wechsel wert sein.
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Gerald on 11/05 at 12:57 PM
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Riester-Rente: Bürokratie hindert viele am gezielten Sparen
Eine Frage hat die Allianz-Versicherung nicht losgelassen: Warum schließen Kunden eine Versicherung ab, wenn sie später die Vorteile nicht nutzen, aufgrund derer die Unterschrift auf dem Vertrag zustande kam? Die Rede ist von der Riester-Rente. Sie geht weg wie die berühmten warmen Semmeln. Aber die Zulagen möchte anscheinend keiner haben. Die Allianz fasste sich ein Herz und fragte bei 30.000 Kunden nach. Die Antwort verblüfft keineswegs: Das Formular ist vielen zu kompliziert.
Bürokratie – eines der größten Hemmnisse dieser Zeit – macht es also auch Bürgern schwer, die sich gezielt für ein Produkt entschieden, um im Alter finanziell sorglos gestellt zu sein. Alleine für das Jahr 2005 sind 1,9 Millionen Anträge noch nicht gestellt. Bleibt es dabei, landen bis zu 350 Millionen Euro in den Kassen des Staates. Der einfachste Weg, den zweiseitigen Schrieb auszufüllen, wäre der Weg zur Bank oder zum Versicherungsvertreter, um sich dort fachlichen Beistand zu holen. Doch es sollte auch ohne Hilfe klappen. Name, Adresse, Finanzamt, Steuernummer und Sozialversicherungsnummer bilden die Grundlage. Sind Kinder in der Familie, fehlen noch die Familienkasse und die Kindergeldnummer – wobei hier wieder einmal auffällt, dass der Bürger eigentlich nur aus Nummern besteht. Der Antrag geht an den Anbieter, der ihn an die Zulagenstelle weiterleitet.
Abgesehen von den bürokratischen Hürden gibt es einen zweiten Grund, warum viele Anträge leer bleiben. Die Kunden gehen davon aus, dass sie mit der Steuerersparnis schon sehr gut fahren. Das ist ein Irrglaube. Denn die Zulagen werden auf jeden Fall abgezogen, ob sie nun bezahlt werden oder nicht. Von daher sollte man sich die Mühe machen und sich mit den Papieren auseinandersetzen. Immerhin ist es nur noch ein Formular und nicht jedes Jahr ein neues. Hilfe gibt es übrigens auch von der Zulagenstelle.
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Andre on 11/05 at 12:51 PM
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Freitag, November 02, 2007
Versicherungsschutz geht vor Vermögensaufbau
Versichern heißt, sich gegen jedwedes Risiko und die Folgen zu schützen. Für junge Familien sollte diese Art der Vorsorge an ganz oben auf der Liste stehen. Erst, wenn die Risikoabsicherung komplett ist, folgt im zweiten Schritt die finanzielle Vorsorge für das Alter, sprich der Vermögensaufbau. Dazu raten Verbraucherschützer und geben gleichzeitig Tipps, welche Versicherungen sinnvoll sind.
Der optimale Versicherungsschutz fußt demnach auf dem GAU-Prinzip, das vom „größten anzunehmenden Unfall“ ausgeht. Das sind, unabhängig davon, ob junge Familie oder Single, die Bereiche Krankheit respektive Gesundheit, Haftpflicht, Tod und Invalidität. Das heißt, neben der Krankenversicherung gehört die private Haftpflichtversicherung auf jeden Fall mit in den Versicherungsordner. Die Haftpflichtversicherung, die oftmals gar nicht besteht, bietet den wichtigsten Schutz. Für die finanzielle Absicherung der Familie im Todesfall setzt die Verbraucherzentrale bei Familien und Alleinerziehenden auf eine Risikolebensversicherung. Im Unterschied zur Kapitallebensversicherung wird hier nicht angelegt und versichert, sondern steht einzig der Versicherungsschutz im Vordergrund. Das macht die Police erheblich günstiger. Als weitere Basics werden die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Unfallversicherung besonders für Kinder genannt.
Auf eine Aussteuer- oder Ausbildungsversicherung hingegen sollte man besser verzichten. Denn sie koppeln die Absicherung an einen Sparplan, der nur eine mäßige Rendite verspricht. Für diese Zwecke gebe es weitaus bessere Sparformen, mit denen vorgesorgt werden könne. Bei jungen Familien sind es drei Varianten, die von den Experten befürwortet werden. Einerseits ist es das Tagesgeldkonto, andererseits sind es Investmentfonds, die auf lange Sicht die besten Zinsgewinne versprechen. Nicht außer Acht gelassen werden darf die Riester-Rente, da sie staatlich gefördert wird.
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Andre on 11/02 at 03:03 PM
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Donnerstag, November 01, 2007
Öltank - Das Risiko jedes Hausbesitzers
Auch heute noch werden viele Häuser mit Öl beheizt. Die Sicherheitsstandards der Öltanks ist sicherlich sehr hoch und doch ist ein Öltank mit einem besonderen Risiko behaftet. Nach dem aktuellen Wasserhaushaltsgesetz ist jeder Besitzer eines Öltanks (auch ohne eigenes Verschulden) grundsätzlich für Schäden in unbegrenzter Höhe haftbar zu machen. Bei einem Fassungsvermögen von oft mehreren tausend Litern kann es schnell zu Schäden in beachtlicher Höhe kommen. Selbst wenn der Hausbesitzer regelmäßig seinen Öltank überprüft, ist er vor solchen Schäden nicht sicher und wenn erst einmal Öl ins Erdreich oder ins Grundwasser sickert, wird das nicht nur ein kostspieliger, sondern auch ein umweltgefährdender Schaden. Oft muss auf behördliche Anordnung das verseuchte Erdreich abgetragen und als Sondermüll entsorgt werden.
Im Finanztest (Heft 10/2007) raten die Experten, Hausbesitzern unbedingt zum Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflicht. Die Versicherungsbeiträge errechnen sich dabei aus der Art des Tanks (unter- und oberirdische Behälter; Keller- und Erdtanks) sowie dem Fassungsvermögen des jeweiligen Tanks. Eine Versicherungssumme von 3 Millionen Euro pauschal für Sach- und Personenschäden wird empfohlen.
Von den 30 getesteten Versicherungen bescheinigt Finanztest der AXA eines der günstigsten Angebote zu sein.
Die AXA Versicherung bietet für diesen Bereich zwei Varianten mit optimalem Schutz an. Den komfortablen Schutz der „Gewässerschadenhaftpflicht“ und zu günstigeren Konditionen den “ Gewässerschadenhaftpflicht alternativ“.
Mit dem Abschluss der Gewässerschadenhaftpflicht werden die finanziellen Folgen von Schäden, die durch den Öltank entstehen, von der Gesellschaft übernommen. Dazu gehört bei der AXA, die Prüfung der Haftungsfragen, die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen und die Abwehr von unberechtigten sowie zu hohen Schadensersatzansprüchen.
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Sabine on 11/01 at 04:51 PM
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Neue Wohngebäudeversicherung der VHV
Zum 01.01.2008 hat die VHV ihre Wohngebäudeversicherung umfassend mit vielen Leistungsverbesserungen erweitert. Es wird nicht nur die Erfüllung der GDV- Mindeststandards in allen drei Produktlinien BASIS, KLASSIK und EXKLUSIV garantiert, sondern auch stabile Beiträge ungeachtet der Leistungserweiterungen.
Zu den ab Januar 2008 greifenden Leistungserweiterungen gehören:
1.Garantiert wird, dass der neuen Wohngebäudeversicherung die Bedingungen (VGB 2008) in keinem Punkt schlechter sind, als die vom GDV* empfohlenen Musterbedingungswerke.
2.In allen drei Produktlinien (BASIS, KLASSIK und EXKLUSIV) werden Fußbodenheißungen, Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen, Erdwärmekollektoren und Erdwärmesonden beitragsfrei mitversichert.
3.Zusätzlich wird im EXKLUSIV- Tarif erweiterter Versicherungsschutz für folgende Produkte angeboten:
Mietausfall für gewerblich genutzte Räume
Mietausfall bei Auszug des Mieters infolge eines Schadens
Mietausfall bei Nachweis der unterbliebenen Vermietung infolge eines Schadens
Datenrettungskosten
Nachträglich vom Mieter eingebrachte Sachen
Durch die Leistungserweiterungen und die Leistungsverbesserungen ist die VHV- Wohngebäudeversicherungen ein interessantes und attraktives Produkt, dass die GDV-Mindeststandards garantiert, die auch ausdrücklich durch die VHV unterstützt und befürwortet werden.
*GDV- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
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Sabine on 11/01 at 04:36 PM
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