Versicherungen für Tiere
Lösten einst die „101 Dalmatiner“ einen Boom aus, war es in diesem Jahr der Film „Ratatoullie“ mit einer possierlichen, kochbegabten Ratte. Plötzlich steht das Nagetier auf vielen Wunschzetteln und lässt Mütter wie Väter erschaudern. Einfacher fällt es ihnen, den Weihnachtswunsch zu erfüllen, wenn es um ein Hündchen oder ein Kätzchen geht. Doch gerade lebende Geschenke sollten gut überlegt sein. Denn zum Kaufpreis kommen nicht nur beim Hund noch die laufenden Kosten, unter anderem für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Sie ist nicht für alle Rassen verpflichtend, wird aufgrund der Möglichkeit, dass auch ein niedlicher und wohlerzogener Hund mal zuschnappen kann, allerdings von allen Experten empfohlen. Verletzt das Tier jemanden, zerkratzt es den teuren Eichenschrank des Nachbarn oder löst einen folgenschweren Verkehrsunfall aus, ist der Halter mit seinem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen in der Pflicht. Deshalb rentiert sich die Prämie für eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung. Gar keine Wahl haben Besitzer von so genannten „Kampfhunden“ oder auch Listenhunden. Sie müssen eine Versicherung nachweisen. Beißt der Hund allerdings den Halter, geht dieser leer aus.
Gedanken um den Versicherungsschutz sollten sich auch die Eltern machen, deren Mädchen oder Jungen auf dem Wunschzettel ein Pony bzw. ein Pferd vermerkt haben. Auch hier gilt die Haftungspflicht für alle Schäden. Zu beachten ist dabei, sollten auch andere das Pferd reiten dürfen, dass in der Police ein Fremdreiterrisiko vermerkt ist. Sonst kann es sein, dass die gute Freundin nach einem Sturz vom Pferd keinen Cent von der Versicherung erhält.