AWD geht an die Swiss Life
„Ihr unabhängiger Finanzoptimierer“ heißt es bei der AWD. Damit könnte es bald vorbei sein. Denn das 1988 gegründete Unternehmen, dessen rund 6400 Berater 1,9 Millionen Kunden in ganz Europa in Sachen Altersvorsorge, Geldanlage und Versicherungen betreuen, soll von der Versicherung Swiss Life übernommen werden. Als Kaufpreis werden eine bis 1,2 Milliarden Euro genannt. Für die Aktionäre der AWD Holding AG soll es 30 Euro je Aktie geben.
Vom AWD-Vorstand um die Familie Maschmeyer gibt es grünes Licht für die Transaktion. Die Familie hält 30 Prozent der Aktien und wird 20 Prozent an die Swiss Life übertragen. Das Versicherungsunternehmen erhofft sich von dem Deal einen besseren Zugang gen Zentral- und Osteuropa. Auch in Österreich, Deutschland und der Schweiz soll der Kundenstamm auf diesem Weg vergrößert werden. „Damit haben wir einen starken Partner für unsere Wachstumsziele“, heißt es von Seiten des AWD. Der Allgemeine Wirtschaftsdienst möchte nicht nur in Europa die Nummer eins sein, sondern weltweit an die Spitze rücken.
Die Übernahme steht allerdings im krassen Gegensatz zu einer Äußerung des AWD-Chefs, wonach der größte Vorteil für die Kunden darin liege, dass kein Finanz- oder Versicherungsunternehmen mehrheitlich beteiligt sei. Inwieweit die Beratung später noch unabhängig von Konzerninteressen ist, wird sich zeigen. Experten vom Bankhaus Merck Finck sagen jedenfalls, dass sie als Kunde stutzig würden. Die Landesbank Baden-Württemberg vermutet hinter dem Schritt, dass der AWD doch mehr Probleme habe – nicht nur in Großbritannien – als bekannt sei.
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Andre on 12/04 at 10:34 PM
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Winter-Tipps für den Haus- und Grundbesitzer
Jeder Haus- und Grundbesitzer hat seine Pflichten. Im Winter gehört das Schneeräumen und das Streuen dazu. Sofern Mieter diesen Dienst übernehmen, muss auch die Erledigung überwacht werden. Aber die Pflichten belaufen sich nicht nur auf den Gehweg. Auch für die Dächer muss der Haus- und Grundbesitzer Sorge tragen. In manchen Gebieten ist deshalb ein Schneefanggitter vorgeschrieben, dass regelmäßig, vor Einbruch der kalten Jahreszeit, auf Sicherheit überprüft werden muss.
In schneereichen Regionen, in denen auch eine erhöhte Dachlawinengefahr besteht, sollten deutlich und jederzeit lesbar Warnhinweise aufgestellt werden. Selbst Dachrinnen sind vor der Winterzeit zu überprüfen. Bei Bedarf muss gereinigt und repariert werden, denn undichte und überlaufende Dachrinnen können zu gefährlichen Eisbildungen auf den Gehwegen führen.
Eiszapfen an Dächern sollten bei eventueller Gefahr auch entfernt werden, denn fallen sie herunter, kann es zu schweren Personen- und Sachschäden kommen.
Aber auch im Haus sind Vorkehrungen nötig. Thermostateinstellungen von Heizkörpern sollten sich mindestens auf der Frostsicherung (*) befinden. Eine höhere Einstellung ist empfehlenswert. Generell ist ein kurzes intensives Lüften zu befürworten. Längeres Lüften verursacht nicht nur erhöhte Heizkosten, sondern kann auch dazu führen, dass Behälter (z.B. Toilettenspülkästen) oder Leistungen einfrieren.
In leer stehenden Gebäuden müssen wasserführende Leistungen entleert werden und im Zweifel sind sie auch zu isolieren (Dachbereich). Es versteht sich, dass auch Außenwasserhähne entleert und abgestellt sein sollten.
Brunnenanlagen oder Pumpen sind ebenfalls gegen Frost zu sichern. Der Abbau ist in dem Fall die sicherste Variante.
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Sabine on 12/04 at 03:52 AM
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