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Mittwoch, Dezember 05, 2007

Ohne Unterschrift geht nichts

Versicherungsformulare sind nicht unbedingt die kundenfreundlichsten Dokumente. Eines haben sie allerdings alle gemeinsam: Ein Feld für die Unterschrift. Und das sollte tunlichst immer ausgefüllt werden. Selbst wenn alle anderen Felder von Hand beschriftet wurden, erlangt das Papier erst dann Gültigkeit, wenn eine Unterschrift vorhanden ist. Diese Erfahrung durfte jetzt eine Witwe machen, deren Mann trotz Hinweis der Versicherung den Änderungsantrag für seine Lebensversicherung nicht unterzeichnete.

Geplant war, statt der Kinder die Frau als Begünstigte einzutragen. Eine einfache Änderung, die keinen größeren Aufwand verlangt. Der Mann brachte das Formular sogar selbst zur Versicherung. Ein paar Tage danach wurde er darauf aufmerksam gemacht, dass seine Unterschrift fehlt. Der Mann reagierte nicht. Zwei Jahre später verstarb er und die Witwe wollte an das Geld. Keine Chance, sagte die Versicherung, worauf die Frau klagte, weil schließlich das Adressfeld handschriftlich ausgefüllt gewesen sei – mit wenig Erfolg.

Das Landgericht Essen bestätigte, dass nicht die Frau, sondern die Kinder Anspruch auf die Versicherungssumme hätten, weil die Schriftform aufgrund der fehlenden Signatur des Mannes nicht gewahrt worden sei. Namen und Adresse von Hand einzutragen entspreche nicht einer Unterschrift. Selbst wenn der Mann mit einem anderen Namen gezeichnet hätte, wäre die Änderung gültig gewesen, sofern seine Identität eindeutig aus den Papieren hervorgehe. Die Unterschrift erfülle eine räumlich abschließende und bestätigende Funktion. (Landgericht Essen, Aktenzeichen 1 O 270/06 vom 13. November 2007)

Posted by Andre on 12/05 at 03:54 PM
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5. Dezember - Tag des Ehrenamtes

Die Bereitschaft zu freiwilligem Engagement ist hohe Anerkennung wert und die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagement wächst von Jahr zu Jahr. Zum internationalen “Tag des Ehrenamtes“ wies der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) auf die Notwendigkeit hin, die ehrenamtlichen Tätigen eine umfassende Absicherung der Tätigkeit gegen Unfall- und Haftungsrisiken zu bieten.

In Deutschland sind mehr als 21 Millionen Bürger ehrenamtlich tätig. Viele der ehrenamtlich Tätigen denken nicht bei ihrem Einsatz darüber nach ob und wie sie versichert sind. Aber genau das kann zum Problem werden. Denn was passiert wenn der freiwillig Tätige im Ehrenamt einen Unfall erleidet? Oder er fügt jemanden einen Schaden zu? Wer muss für den Schaden aufkommen?

In der Broschüre „Sicherheit im Ehrenamt – Gut gesichert Gutes tun“ der deutschen Versicherer werden Unfall- und Haftungsrisiken im Ehrenamt beschrieben und wichtige Fragen des Versicherungsschutzes im Ehrenamt geklärt. Die Broschüre kann hilfreich bei der Klärung sein, in welchem Umfang Versicherungsschutz über die Einrichtung, den Verein oder die Initiative geboten wird. Aber auch wo privater Versicherungsschutz die Risiken der Helfer abdeckt.

Informationen bietet die Broschüre aber nicht nur für den einzelnen ehrenamtlich Tätigen sondern auch für den Träger der ehrenamtlichen Tätigkeit, beispielsweise für junge Vereine in der Gründungsphase. Die Broschüre steht im Internet unter www.gdv.de zum Download bereit. Ebenso ist es möglich die Broschüre kostenlos beim Informationszentrum “Zukunft klipp und klar“ der deutschen Versicherer (Tel.-Nr. 0800/0742 43 75) zu bestellen.

Posted by Sabine on 12/05 at 10:06 AM
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Lebensversicherungen - jede Zweite wird vor Ablauf gekündigt

Es gibt ungefähr 97 Millionen Lebensversicherungsverträge in Deutschland, davon allerdings wird jeder zweite Vertrag vor dem regulären Ablauf gekündigt. Versicherungsexperten wie auch Versicherer raten aber von einer Kündigung ab, denn gerade in den ersten Jahren kommt es zu einer sehr geringen Rückerstattung.

Die Alternativen zur Kündigung bei Zahlungsschwierigkeiten sollte als erstes die Beitragsfreistellung sein. Bei viele Versicherungsunternehmen können die Beiträge gestundet werden. Eine Aufschiebung der Zahlung für ein halbes Jahr ist durchaus üblich. Bei Arbeitslosigkeit ist auch ein Jahr Aufschub möglich. Bei einer wieder Aufnahme der Zahlung müssen allerdings die Beiträge verzinst nachgezahlt werden.

Ein Policendarlehen aufzunehmen ist für die Kunden interessant, die dringend Geld benötigen. Diese Darlehen wird zwar auch verzinst muss aber nicht vor Versicherungsablauf zurückgezahlt werden, sondern wird mit der Ablaufleistung verrechnet. Einziger Nachteil, für diese Darlehen besteht kein Rechtsanspruch.

Die letzte Alternative ist der Weiterverkauf der Police. Unter Umständen kann dabei der Verkäufer einen der bis fünf Prozent höheren Rückkaufswert erzielen als bei der vertraglichen Kündigung. Grundsätzlich muss der Verkäufer die vertragführende Versicherungsgesellschaft um eine Genehmigung zur Veräußerung bitten. Ist die Gesellschaft damit nicht einverstanden, muss der Versicherte dies akzeptieren.

Generell sollte jeder der seinen Vertrag auflösen oder verkaufen will genau nachrechnen ob sich dieser Schritt lohnt, denn gerade in der letzten Vertragsphase geht in der Regel die Renditekurve nach oben.

Posted by Sabine on 12/05 at 03:21 AM
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