Riester-Rente gewinnt 2008 noch mehr an Attraktivität
Die Riester-Rente wird ab 2008 als noch heller leuchtender Stern am Versicherungsfirmament einiges an Attraktivität gewinnen. Die private Altersvorsorge nach Riester erreicht dann die höchste Förderstufe. Die staatlichen Zuschüsse steigen, ebenso der Betrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann. Zudem erhalten junge Familie für ihren in 2008 oder später geborenen Nachwuchs 300 Euro Kinderzulage.
Fast zehn Millionen Versicherungskunden riestern bereits, um im Alter nicht allein auf die mickrige gesetzliche Rente angewiesen zu sein. Die Zahl wird noch steigen. Denn im kommenden Jahr liegt die Grundzulage bei 154 Euro und damit 40 Euro über dem, was bislang gezahlt wurde. Je Kind steigt der Zuschuss von 138 auf 185 Euro. Eingezahlt werden müssen in den Riester-Vertrag demnächst mindestens vier Prozent vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommen. Dann gibt es auch die vollen Förderbeträge. Maximal sind 2100 Euro im Jahr gestattet.
Weitergehende Wünsche an die Riester-Rente gibt es auch. So fordert der Sozialverband VdK, dass die private Rente nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird. Die aktuelle Regelung sorge, so der VdK, für Belastungen und Einbußen. Denn bei Rentnern und Erwerbsunfähigen würden die Leistungen der Riester-Rente in die Berechnung der Grundsicherung (im Schnitt 710 Euro) einfließen. Die Politik lehnt dies ab, da die Grundsicherung als Sozialhilfe betrachtet werden müsse.
Nassau Versicherungen – Erpress- und Lösegeld-Versicherung
In Verbindung mit der Spezialrisikoversicherung Entführung & Lösegeld bietet die Nassau Versicherung ihren Kunden jetzt einen neuen Service an.
Die Informationsplattform des WAIS (Worldwide Advisory Intelligence Service) können nun ebenfalls die Kunden der Nassau Versicherungen kostenfrei nutzen. Auf dieser Plattform können sich die Kunden über wichtige Aspekte zu Krisengebieten informieren. Zuvor war der Nutzung nur möglich, wenn eine zusätzliche Gebühr von 5.000 $ bezahlt wurde. Ein Kriterium muss allerdings auch für de kostenfrei Nutzung erfüllt sein. Die Prämie der einzelnen Police muss 3.800 € übersteigen.
Eine weiter Neuerung gibt es in der Produktschutzversicherung. Mit einem absolut neuen Baustein wird der Versicherungsschutz für Produktversicherungen auf Verkaufsverbote ausgeweitet, die bereits wegen abstrakter Gesundheitsgefahr ausgesprochen werden. Neu ist, dass das bei Grenzwertüberschreitungen ohne konkret drohenden Personenschaden gilt.
Für die Deckung ist ein behördliches Verkaufverbot ausreichend. Voraussetzung ist, dass es sich auf Lebensmittel bezieht, die zum Verzehr für den Menschen ungeeignet sind. In der Sonderklausel Q wird auf eine konkrete Gesundheitsgefährdung durch die Produkte verzichtet. Verzichtet wird desgleichen auch auf eine gesetzliche Rückrufpflicht als Deckungsauslöser. Der Einschluss dieser Klausel wird mit einem Sublimit von bis zu einer Millionen Euro im Rahmen der Hauptdeckungssumme angeboten.
Im Schadensfall wird der Ersatz für Vernichtungskosten, der entgangene Nettogewinn sowie Krisenberater und Krisenkommunikationskosten übernommen.