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Montag, Dezember 10, 2007

Wohngebäude-Versicherungswechsel mit Realgläubigern

Die im Grundbuch mit einer Hypothek eingetragenen Gläubiger werden oft als „Realgläubiger“ bezeichnet. Im Zusammenhang mit der Wohngebäudeversicherung bestehen gesetzliche Schutzvorschriften zu Gunsten der Realgläubiger. Sofern ein Wohngebäudevertrag beim Vorversicherer gekündigt werden soll und es existieren ein oder mehrere Realgläubiger, müssen diese dem Versicherungswechsel zustimmen (§ 106 VVG). Die Zustimmung muss schriftlich erfolgen, allerdings darf die Zustimmung auch nicht ohne ausreichenden Grund verweigert werden. Eine Hausbank darf daher nicht darauf pochen bei einem teuren Versicherungsunternehmen versichert zu bleiben, nur weil beispielsweise die Bank mit dem Versicherer zusammenarbeitet.

Der eigentliche Grund der hinter dem Passus im Paragraph 106 VVG steht ist, dass das Haus zum Schutz der Gläubiger immer versichert sein muss.

Um bei einem eventuellen Wechsel der Wohngebäude-Versicherung Ärger zu vermeiden, ist es sinnvoll die Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen. Oft sind Gläubiger noch eingetragen, die aber schon lange kein Geld mehr zu bekommen haben. In diesem Fall sollte der Eintag im Grundbuch schnellstmöglich berichtigt werden.

Posted by Sabine on 12/10 at 06:12 PM
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Verkürzte Wartezeiten bei neuem Tarif der Neuen Rechtschutz

Seit 01. Oktober 2007 bietet die NRV in ihrem neuen Tarif NRV 2007 Plus bemerkenswerte Produktverbesserungen an. Die interessanteste Verbesserung ist mit Abstand die Verkürzung der Wartezeiten auf zwei Monate.

Im Gebiet der Rechtsschutzversicherungen gibt es viele Versicherungsbereiche in den es keine Wartenzeit mehr gibt aber eben auch immer noch Bereiche, in denen der Kunde zwar versichert ist aber noch keine Schutz genießt, da er entsprechende Wartezeiten hat. Als Beispiel kann man hier den Arbeitsrechtsschutz nennen. Eine dreimonatige Wartezeit ist üblich.

Die Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG hat im Arbeitrechtschutz nun aber die Wartezeiten auf zwei Monate reduziert. Ein Neuerung, die sich nicht dem Markt anpasst, denn dort es eher der Trend zu verzeichnen, die Wartezeiten auf sechs Monate zu erhöhen.

Der grundsätzlich Wartezeitenverzicht bei Wechsel eines Kunden mit einem direkten Anschlussvertrag ist auch weiterhin Bestandteil des Tarifs. Der Wartezeitenverzicht gilt auch für Bereiche, die der Kunde in seinem neuen Antrag bei der NRV zusätzlich versichern möchte.

Zu den weiteren attraktiven Verbesserungen im Tarif NRV 2007 Plus gehört beispielsweise:

  • die Mitversicherung von Enkeln und Tageskindern oder auch Studentenwohnungen
  • Einschluss des Sozialgerichts- Rechtsschutz in Verkehrssachen
    (Über dieses Paket kann der Versicherte seine Interessen und Ansprüche geben über dem Sozialträger durchsetzen, die aufgrund erheblicher Verletzungen infolge eines Verkehrsunfalls entstanden sind - Beruf- oder Erwerbsunfähigkeit - )
  • Erweiterung im privaten Bereich um den Verwaltungs-Rechtsschutz
    (der Verwaltungsrechtsschutz ist ein sehr wichtiger Rechtschutz, denn er wird benötigt wenn Eltern Streitigkeiten mit dem Kindergarten, der Schule oder der Universität haben)

Die verkürzten Wartezeiten und der Einschluss des Verwaltungsrechtsschutzes im privaten Bereich macht den neuen Tarif der Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG zu einer attraktiven Wahl.

Posted by Sabine on 12/10 at 06:03 PM
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