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Donnerstag, Dezember 13, 2007

Onlinevergleich von Baugeld-Angeboten

Meistens setzen Hausbanken ihren Kunden erst sehr kurz vor Ablauf des bestehenden Darlehens über ihr Verlängerungsangebot in Kenntnis, so dass die Kunden meist in Zugzwang geraten und nicht mehr genügend Zeit haben, um die angebotenen Konditionen mit Alternativen bzw. günstigeren Angeboten zu vergleichen. Das Problem kann aber einfach behoben werden mit dem passenden Onlinerechner. Dieser ermittelt die aktuellen Konditionen und zeigt, wie viel ein Bankenwechsel eventuell kosten könnte. Die Ersparnismöglichkeiten sind dabei äußerst hoch. Schon ein Zinsvorteil von 0.5 Prozent kann mehrere Tausend EURO Ersparnisse bringen. Das Zinsbindungsende eines Darlehens ist der optimale Zeitpunkt, um die Bedingungen des Abschlusskredites zu überprüfen und neue Konditionen auszuhandeln. Um das zu erreichen, ist es ein unabhängiger Angebotsvergleich nötig.

Eine unverbindliche Abhilfe verschafft der Angebotsvergleichsrechner auf www.interhyp.de/rechner, der auf die Produkte und Konditionen von mehr als 50 unterschiedlichen Finanzinstituten zugreifen kann. Der Benutzer hat nur die eigenen Eckdaten des vorliegenden Angebots einzugeben und erhält schnell den aktuellen Bestzins und die möglichen Ersparnisse angezeigt. Auch andere unabhängige Wirtschaftsdienstleister wie www.biallo.de haben Online-Rechner in Disposition.

Der Anbieterwechsel bei Ablauf der Zinsfestschreibung ist weniger kompliziert als gedacht. Beispielsweise ist bei einer Grundschuldabtretung mit Gebühren von 200 bis 400 EURO bei einer Grundschuld von 100.000 EURO zu rechnen. Um sich über die anfallenden Kosten bei Grundbuchveränderungen bewusst zu werden, ist dort online einen Notar- und Grundbuch-Kostenrechner verfügbar. Einige Banken übernehmen diese Wechselkosten auch für ihre Kunden. Jeder Interessent sollte sich auf jeden Fall beraten lassen, bevor es zur Vertragsunterzeichnung kommt, da jede Finanzierung so individuell wie ihr Darlehensnehmer ist. Schließlich kann durch eine individuell zugeschnittene Finanzierung viel Geld gespart werden.

Die aktuelle Entwicklung der Zinsen und der US-Hypothekenmarkt können sich als nachteilig für diejenigen erweisen, die erst noch eine Finanzierung planen. Auch Eigentümer, bei denen eine sogenannte Anschlussfinanzierung bevorsteht, haben über den weiteren Marktverlauf nachzudenken. Bei Zehn-Jahres-Darlehen, die jetzt auslaufen, bringt der neue Finanzierungsabschnitt mit allen Anbietern Zinserleichterungen für Eigentümer. Immerhin waren die Baugeldzinsen Mitte 1997 um ungefähr 1,5 Prozentpunkte über dem aktuellen Jahresniveau. Erst zwei Jahre später gab es Hypothekendarlehen mit zehnjähriger Zinsbindung schon für jährlich unter fünf Prozent effektiv. Für diejenigen Bauherren, die damals eingestiegen sind, könnte es, falls die Zinsen steigen sollten, bei der Abschlussfinanzierung in zwei Jahren höhere Monatsraten geben. Allerdings haben sie bereits heute die Möglichkeit, sich das aktuelle Zinsniveau schon jetzt für die Abschlussphase zu sichern, das sogenannte Forwarddarlehen.

Diese Kreditform unterscheidet sich nicht sonderlich von einem normalen Hypothekenkredit, der heute schon festgeschrieben wird, wofür der Kunde dann einen kleinen Zinsaufschlag für die Finanzierungsphase akzeptieren muss. Die meisten Anbieter reservieren die Zinskonditionen bis zu drei Jahre im Voraus, einige Anbieter selbst bis zu fünf Jahre vor Ablauf des Altkredites. Jedoch ist das Abschlussdarlehen dann oft so teuer, dass sich nur bei sehr großen Zinsängsten der heutige Abschluss empfiehlt. Zu ähnlichen Konditionen wie ein sofort ausgezahltes Darlehen gibt es die vorgezogene Baugeldreservierung regelmäßig demzufolge nicht. Die Berechnung des Zinszuschlags ergibt sich folgendermaßen: Monatlich wird ein bestimmter Prozentaufschlag mit der Anzahl der bis zum Ablauf der anfänglichen Zinsbindung noch verbleibenden Laufzeitmonate multipliziert. Ist der Forwardaufschlag bei 0,01 Prozentpunkten monatlich und soll es zu der Verlängerung in 20 Monaten kommen, kommt auf den aktuellen Nominalzins ein Aufschlag von 0,2 Prozentpunkten hinzu. Der Umfang der Zinsaufschläge reicht von 0,005 bis zu 0,3 Prozentpunkten monatlich je nach Kreditgeber und Vorlaufzeit. Der insgesamt zu zahlende Effektivzins sollte für den Kunden am wichtigsten sein. Wenn die Zinsen unerwartend konstant geblieben oder sogar gesunken sein sollten, hat der Kunde trotzdem das Darlehen abzunehmen, andernfalls kann die Bank „Nichtabnahmeentschädigung“ klagen, was sehr schnell zu vier- bis fünfstelligen EURO-Beträgen führen kann.

Hinweis in eigener Sache. Auf unserer Partnerseite Abakus24 bieten wir Ihnen u.a. auch die Möglichkeit zu einem individuellen Vergleich ihrer Baufinanzierung an. Auf der Basis Ihrer Angaben wird die Finanzierbarkeit Ihres Vorhabens geprüft und Ihnen ein individuelles Finanzierungsangebot unterbreitet. Lassen Sie sich beraten.

Posted by Sabine on 12/13 at 01:56 PM
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Riester-Rente ab 01.01.2008

Die Zulagen der Förder-Rente erreichen im Jahr 2008 ihren höchsten Stand. Jährlich werden insgesamt bis zu 2100 Euro steuerlich gefördert. Die Grundzulage steigt auf 154 Euro. Die Zulage für Kinder erhöht sich auf 185 Euro. Für Kinder die ab dem 1.1.2008 geboren werden ist eine erhöhte Zulage von 300 Euro geplant. Diese Zulage bedarf aber noch der zweiten Lesung im Bundesrat.

Um die Förderung voll zu erhalten, ist es notwendig, 4 Prozent des Bruttogehaltes des Vorjahres einzuzahlen. Der Mindestbeitrag liegt bei 60 Euro. 60 Euro plus Zulagen ist ein Anfang um für die Altersvorsorge zu planen. Der Mindestbeitrag (+ Zulage) alleine bildete jedoch noch keine ausreichende Grundlage für eine solide Altersvorsorge.

Zusammenfassend die Vorteile der Riesterrente:

  • Die Beiträge werden innerhalb der Höchstgrenze steuerlich anerkannt
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Hohe staatliche Förderungen
  • Lebenslange Rentenzahlung
  • Bis zu 30 Prozent Auszahlung aus dem Kapital
  • Bezug der Förder-Rente auch im Ausland
  • Eine Absicherung des Ehepartners ist möglich
  • Die Förderrente ist Hartz IV sicher

Anspruch auf die Riester- Rente haben zur Zeit folgende Personen (§ 10a EStG), wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen:

  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer,
  • rentenversicherungspflichtige Selbständige (z. B. Handwerker und über Künstlersozialkasse versicherte Künstler),
  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte,
  • Kindererziehende (maximal für die ersten drei Lebensjahre eines jeden Kindes),
  • Bezieher von Arbeitslosengeld (einschließlich berechtigter Bezieher von Arbeitslosengeld, deren Leistungen aufgrund der Anrechnung von Einkommen und/oder Vermögen ruhen),
  • Bezieher von Krankengeld,
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (z. B. bei Pflege von Angehörigen im Haushalt),
  • Wehr- und Zivildienstleistende,
  • geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungs-Beitrag aufgestockt wird,
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese zuvor pflichtversichert waren,
  • Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen
  • eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird,
  • Amtsträger
  • Arbeitslosengeld II-Empfänger sowie
  • die Ehepartner aller Zulagenberechtigten.
  • Posted by Sabine on 12/13 at 01:35 PM
    Altersvorsorge • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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