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Sonntag, Dezember 16, 2007

Mannheimer Versicherung – die HOSTIMA Police

Die HOSTIMA- Multi-Risk-Police bietet einen “Rund um Schutz” für Hoteliers, Gästehäuser und Pensionen. In nur einer Police bietet die HOSTIMA Multi-Risk Police einen umfassenden Schutz für Investitionen (Gebäude, Betriebseinrichtung, technischen Anlagen, Geräte und Warenvorräte) sowie Erträge gegen das Risiko der Betriebsunterbrechung.

Es können Gefahren versichert werden, die in der Vergangenheit überhaupt nicht oder nur über mehrere Einzelpolicen versicherbar waren. Das besondere Merkmal dabei ist, dass nun auch der Versicherungsschutz von unbekannten Gefahren möglich ist.

Selbstverständlich ist es weiterhin möglich über die bewährten Einzelbausteine der HOSTIMA einen individuellen und maßgeschneiderten Versicherungsschutz zusammenzustellen.

Einzelbausteine sind unter anderem:

HOSTIMA- Gebäudeversicherung
Schütz vor Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Über die spezielle Pauschaldeklaration sind viele wichtige Deckungserweiterungen eingeschlossen. Zum Beispiel Aufräumungs- Abbruch und Feuerlöschkosten, Überspannungsschutz und eine Mitverlustversicherung für vermietete oder selbstgenutzte Räume.

HOSTIMA- Inventarversicherung
Hierüber kann ein umfassender Schutz für die Betriebseinrichtung und die Warenvorräte gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl/ Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel beantragt werden.

HOSTIMA- Elektronikversicherung
Diese Versicherung gilt für technische Hilfen wie PC’s, Telefonanlagen, Faxgeräte, Kopierer und die Unterhaltungselektronik. Diese Gegenstände sind nahezu gegen alle Gefahren versichert. (Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Sabotage, Überspannung, Feuchtigkeit)

HOSTIMA- Betriebsunterbrechungsversicherung
Diese Police ersetzt nach einem versicherten Sachschaden (z.B. Brand/ Leitungswasser/ Sturm) die fortlaufenden Kosten (Löhne, Gehälter Pacht, Finanzierungskosten etc.) aber auch den entgangenen Gewinn.

HOSTIMA- Betriebsschließungsversicherung
Schützt vor finanziellen Folgen einer behördlich angeordneten Betriebsschließung, einer Verfügung zur Warenvernichtung oder vor Tätigkeitsverbot.

Posted by Sabine on 12/16 at 08:28 PM
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Kooperation zwischen ACE und Domcura

Die Domcura AG und der Spezialversicherer ACE haben vor nicht all zu langer Zeit einen Kooperationsvertrag unterschrieben. Von nun an wird Resale Protect, die ACE Real Estate Wertschutzversicherung, zum optionalen Bestandteil der Immobilienverträge, die von Domcura Vertriebspartnern an ihre Endkunden vermittelt werden, gemacht.

Über das Produkt der ACE Resale Protect-Versicherung erhalten die Immobilienkäufer ein „Plus“ an Sicherheit. Der Versicherungsschutz kommt dann zum Tragen, wenn Immobilienbesitzer durch Ehescheidung, berufliche Versetzung, Mehrlingsgeburt, oder Unfalltod zum Notverkauf gezwungen werden und es dadurch vermutlich zu einem „unter Wert“-Verkauf kommt. Tritt dieser Fall ein, so gleicht ACE den entstandenen Verlust bis zu einer Höhe von 10 % der ursprünglichen Kaufpreissumme, maximal 35.000 € aus. Bis zu fünf Jahren nach Kaufdatum der Immobilie kann der Versicherungsschutz in Anspruch genommen werden.

Die Domcura AG arbeitet mit cirka 30 großen Vertriebspartner zusammen. Derzeit sind rund 400.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten über die Domcura AG versichert. Ferner kooperiert die Domcura in standardisierten Produkten mit ungefähr 5.000 unabhängigen Finanzdienstleistern. So das die Möglichkeit besteht, fast jeden gewünschten Versicherungsschutz über die Domcura AG zu erhalten.

Posted by Sabine on 12/16 at 08:21 PM
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Unfall bei der Weihnachtsfeier, wer ist wann versichert?

Die Weihnachtszeit ist da und in vielen Betrieben finden Weihnachtsfeiern statt. Geschieht ein Unfall, sind grundsätzlich erst einmal alle Betriebsangehörigen versichert. Auch besteht Versicherungsschutz auf dem Weg zur Feier und auf dem Nachhauseweg. Hingegen entfällt der Versicherungsschutz, wenn der Unfall durch den Genuss von Alkohol verursacht wurde.

Über die gesetzliche Unfallversicherung sind Betriebsanghörige dann versichert, wenn Weihnachtsfeiern außerhalb der Arbeitszeit (auch Sonntags) vom Unternehmen veranstaltet werden und dadurch der Zusammenhang von Betriebsgemeinschaften gefördert wird.

Nicht versichert ist der Beschäftigte dann, wenn eine Feier außerhalb der Arbeitszeit und von den Beschäftigten selbst organisiert ist. Auch bei Billigung durch das Unternehmen besteht der Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Sobald der vom Unternehmen autorisierte Vertreter die Feier auflöst, endet gleichfalls der Versicherungsschutz. Ebenfalls besteht kein Versicherungsschutz für diejenigen, die sich einzeln oder in Gruppen von der ursprünglichen Weihnachtsfeier entfernen und an einem anderen Ort alleine weiterfeiern.

Versicherungsrechtlich werden die Wege von und zur Feier, wie Arbeitswege behandelt. Der Arbeitsweg beginnt mit dem Verlassen des Gebäudes, in dem der Bürger wohnt und endet mit dem betreten der Örtlichkeit, in der die Feier stattfindet. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht außerdem für Fahrgemeinschaften, die gemeinsam zur Feier und wieder zurück fahren.

Eine gewisse Sicherheit besteht also über die gesetzliche Unfallversicherung, trotzdem sollte es einen Gedanken wert sein, auch über einen privaten Unfallschutz nachzudenken, denn die gesetzliche Unfallversicherung deckt längst nicht alle Risiken ab.

Posted by Sabine on 12/16 at 08:10 PM
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