Sachsen-Anhalt, das Hundegesetz kommt
Sachsen-Anhalts Landtag will in der kommenden Woche das Hundegesetz beschließen. Mit dem Gesetzentwurf von SPD und CDU sollen Gefahren von der Öffentlichkeit abgewehrt werden, die im Zusammenhang mit den Halten und Führen von Hunden bestehen. Eine Rasseliste wird es aber nicht geben.
Alle Hunde müssen nach InKraft-Setzung mit einem Erkennungschip oder einer lesbaren Tätowierung markiert werden. Des weiteren müssen Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen und Ärzte werden verpflichtet, jeden Beißvorfall oder andere vom Hund herbeiführten Verletzungen zu melden.
Wünschenswert wäre es, wenn alle Bundesländer sich auf eine Regelung / ein Gesetz einigen könnten. Das könnte den Hundebesitzern helfen, aber auch bei der Durchsetzbarkeit der entsprechenden Verordnungen wäre eine einheitliche Reglung effizienter.
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