Samstag, Mai 31, 2008
Thrombose im Flugzeug vermeiden - Vorbeugung durch einen Fitnessstuhl
Wer unter einer Thrombose leidet, begibt sich in tödliche Gefahr. Nicht gerade selten endet diese Erkrankung mit dem Tod. Und leider tritt sie öfter auf langen Reisen mit dem Flugzeug auf. Gerade in der Economy Class, der für Otto Normalverbraucher vorgesehenen Klasse, geht es sehr beengt zu. Die engen Sitzmöglichkeiten sorgen leider auch dafür, dass der Passagier seine Beine nicht immer wieder strecken kann. Die abgeknickte Sitzhaltung ist es aber gerade, die zu einer Thrombose führen kann, vor allem auf den Langstreckenflügen.
Dies hat sich einer Unternehmen aus Ulm nicht länger ansehen wollen und deshalb einen Fitnessstuhl für das Flugzeug entworfen und gebaut. Und genau dieser soll nicht etwa nur für die Luxusklasse der fliegenden Untersätze gebaut werden, sondern eben auch für die Economy Class.
Deshalb wurde nun auf der ILA, der Internationalen Luftfahrtausstellung der A-Mobilizer vorgestellt. Wie ein Heimtrainer sieht er aus und lässt sich auch wie dieser umfunktionieren. Mal ein Stepper, mal ein Rückentrainer, eben so, wie man es gerade braucht, und das mit ein paar einfachen und wenigen Handgriffen. Die Übungen, die man damit durchführen kann, werden auf einem Video vorgeführt und erklärt, damit auch der Neuling gleich richtig einsteigen kann mit den Übungen.
Hergestellt wird das Gerät von B&W, einem Ulmer Unternehmen. Für den Entwurf und den Bau des A-Mobilizer haben zwei Maschinenbauer und zwei Physiker, ein Sportwissenschaftler und eine Industriedesignerin zusammengearbeitet und eine Weltneuheit geschaffen. Den Fitnessstuhl für das Flugzeug. Wichtig war dabei auch, dass, wie Hubert Walter von B&W sagt: “Eine 1,50 Meter große, zierliche Asiatin muss darauf genauso üben können wie ein 1,80 Meter großer Westeuropäer, der 150 Kilogramm wiegt”. Die Konstruktion ist übrigens so gemacht, dass auch ungeübte und untrainierte Menschen keine gesundheitlichen Schäden davontragen können. Denn, anders als in einem richtigen Fitnessstudio auf dem Boden gibt es hier ja keine Anleitung und Unterstützung durch einen Trainer.
Der erste Fitnessstuhl, der Prototyp sozusagen, wurde übrigens wieder eingestampft. Walter meinte dazu: “Wir haben einen Fitnessraum in der Firma mit tollen Maschinen, und so haben wir auch erst mal ein richtig schickes Sportgerät gebaut”. Aber das ließ sich eben so nicht für ein Fitnessgerät für das Flugzeug umsetzen, gerade auch bei älteren Menschen, die keine Gewichte stemmen wollen. Bei dem A-Mobilizer geht es hingegen darum, die Glieder sanft zu bewegen, nicht um ein Training, um fit zu werden.
Wann die ersten A-Mobilizer in den Flugzeugen stehen werden, ist noch nicht bekannt. Aber wieso noch nicht längst jemand auf diese Idee gekommen ist, bleibt als Frage im Raum. Sicher eine sehr gute Möglichkeit, gerade für Menschen, die schnell taube Beine beim Sitzen bekommen.
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Christel on 05/31 at 08:49 PM
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Garantiezertifikate - Versicherung in unsicheren Börsenzeiten?
Garantiezertifikate erfreuen sich insbesondere in schwankenden und unsicheren Börsenzeiten besonderer Beliebtheit beim Anleger. Solche Börsen-Zertifikate haben den gravierenden Vorteil, dass sie den Kapitalerhalt garantieren. Allerdings in zumeist unterschiedlichen Ausformungen und Varianten. Auf der einen Seite geben sie die Garantie des Kapitalerhalts, auf der anderen Seite muss dafür ein gewisser Preis bezahlt werden.
Dieser setzt sich so zusammen, dass viele dieser Zertifikate den Anleger nicht in vollem Umfang an einem möglichen Kursanstieg des jeweiligen Index teilnehmen lassen. Oder sie garantieren nur 80 oder 90 Prozent der angelegten Summe. Ausgabeaufschläge sind zumeist auch noch zu betrachten, die die letztendliche Rendite beeinträchtigen.
Der wesentliche Pferdefuß bei diesen Zertifikaten für den „ruhigen Schlaf“ ist der Aspekt, dass die Kapitalgarantie nur zum Laufzeitende des Zertifikates gilt. Will der Anleger vorher sein Kapital zurück haben, ist es ohne weiteres möglich, falls der Index gefallen ist, dass das Zertifikat doch unter den garantierten 100 Prozent liegt. Häufig werden Garantiezertifikate auf größere Indizes, aber auch auf Aktien oder Rohstoffe von Banken herausgegeben bzw. danach an der Börse gehandelt.
Der Anleger hat die Qual der Wahl, denn es gibt sehr unterschiedliche Garantiezertifikate, deren Ausstattung fast an frühere Optionsscheinverhältnisse erinnert. Zu beachten ist die Höhe des Ausgabeaufschlages und unbedingt das Datum der Rückzahlung, damit man sieht wie lange das eigene Kapital festliegt. Dann gibt es Besonderheiten im Bereich der Rückzahlungsmodalitäten. Es kann z.B. eine Grenze eingesetzt werden, bis zu der überhaupt gezahlt wird, also ein sogenannter Cap greift.
Dann stellt sich die Frage wie hoch die eigentliche Beteiligung am Anstieg eines Indizes ist. Und wie sieht z.B. die rechnerische Mindestrendite aus, die der Anleger im wahrscheinlichen Falle hat. Wenn diese Kriterien alle durchleuchtet sind, sehen die meisten Garantiezertifikate nicht mehr unbedingt so gut aus.
Sondern es handelt sich letztendlich um eine miniverzinsliche Anlage, die mit Geldmarktprodukten ebenso zu erreichen ist. Allerdings ist das Schöne an diesen Zertifikaten der garantierte Kapitalerhalt und, sollte die Börse moderat Gas geben, die Rendite, die dann zu erwarten ist. Der wichtigste Punkt zu beachten ist, dass man nicht vorzeitig an sein Geld muss. Denn dann ist die ganze schöne Kapitalgarantie futsch.
(Die Aussagen dieses Beitrags sind keine Anlageempfehlung und ersetzen nicht die Beratung durch einen qualifizierten Anlageberater)
Von Uwe Kraus
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Uwe on 05/31 at 04:49 PM
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Vorsicht bei der Anschlussfinanzierung
Vorgestern hat die Schwäbische Zeitung einen erstklassigen Artikel rund um das Thema Anschlussfinanzierung veröffentlicht. In diesem Artikel wird dem Leser genau aufgezeigt, dass eine Immobilienfinanzierung noch lange nicht als beendet gilt, nachdem der Darlehensvertrag unterschrieben ist. Es wird deutlich gemacht, dass sich die meisten Darlehensnehmer mit dem Thema Anschlussfinanzierung auseinandersetzen müssen. Des Weiteren wird aufgezeigt, welche Punkte im Zusammenhang mit diesem Thema zu beachten sind. Im Folgenden werden die wichtigsten Tipps rund um dieses Thema wiedergegeben.
Zunächst einmal sollte man sich als Darlehensnehmer der Tatsache bewusst sein, dass das Thema Immobilienfinanzierung mit dem Abschluss eines Darlehensvertrags noch lange nicht als beendet gilt. Immerhin befinden sich nur die wenigsten Darlehensnehmer in der Lage, ihr Darlehen innerhalb der Zinsbindung vollständig zu tilgen – die meisten sind darauf angewiesen, eine Anschlussfinanzierung zu vorzunehmen.
Um die Anschlussfinanzierung sollte man sich vergleichsweise früh kümmern. Es ist eindeutig zu spät, wenn man sich erst wenige Wochen vor dem Ablauf der Zinsbindung auf Darlehenssuche begibt. Stattdessen sollte man sich schon erheblich früher über das Zinsniveau und konkrete Finanzierungsmöglichkeiten informieren. So ist es beispielsweise in Zeiten steigender Hypothekenzinsen empfehlenswert, über den Abschluss eines Forwarddarlehens nachzudenken. Hierbei handelt es sich um ein Darlehen, dessen Konditionen bis zu dreieinhalb Jahre vor dem eigentlichen Umschuldungstermin gesichert werden können. Auf diese Weise ist es möglich, einem weiteren Zinsanstieg entgegenzuwirken.
Ein weiterer Grund, der dafür spricht, sich frühzeitig um die Anschlussfinanzierung zu kümmern, ist die Tatsache, dass viele Banken bei der Nennung von Prolongationszinssätzen (hierbei handelt es sich um die Zinssätze, die für eine Verlängerung des bestehenden Darlehens gelten) sehr zurückhaltend sind. Die Banken verfahren absichtlich auf diese Art und Weise, um dem Verbraucher für möglichst lange Zeit im Ungewissen zu lassen – denn sollte ihm ein vergleichsweise hoher Zinssatz zu einem frühen Zeitpunkt genannt werden, fällt es ihm leichter den Darlehensgeber zu wechseln.
Doch meistens stellt der Wechsel des Darlehensgebers die beste Lösung dar, weil sich auf diese Weise eine Menge Geld sparen lässt. Auf welche Weise solch eine Wechsel vorgenommen werden kann, ist im morgigen Beitrag zu lesen.
Freitag, Mai 30, 2008
Infektionsgefahr in Südeuropa akut! Experten raten zu Schutzmaßnahmen
Deutschlands Internisten (BDI) mahnen bei Reisen in den süd- und osteuropäischen Raum zur Vorsicht. Klimaerwärmung und eine hohe Frequenz bei internationalen Reisen und Transporten werden bereits ab jetzt das Risiko erhöhen, auch im Urlaub an einer tropischen Infektion zu erkranken.
Die Erreger sind wie der Mensch in kurzer Zeit von Kontinent zu Kontinent unterwegs, was in warmen oder feucht-warmen Regionen und schließlich auch in gemäßigten Zonen auch den vielen Aren der Stechmücken zum Lebensraum werden kann.
In der Region Ravenna, Italien, gab es in 2007 rund 200 Fälle von Chikungunya-Fieber - eine Viruserkrankung aus Südafrika und Südostasien, die von Mücken übertragen wird und schmerzhafte Gelenke verursacht.
Ein Reisende aus Indien soll das Virus eingeschleppt haben. Sich gegen die Mücke und damit gegen das Virus zu schützen macht nur Sinn mit Netzen oder Salben. Fälle aus der Türkei und aus Russland markierten im gleichen Zeitraum das Krim-Kongo-Fieber, das in Afrika und Asien verbreitet ist und durch Zecken übertragen wird.
Doch auch in klimatisch gemäßigten Regionen der Welt sind Bevölkerung und Reisende durch bestimmte Mücken und in der Folge durch typische Erkrankungen gefährdet. Auch Europa wird damit zum Schadensgebiet für Infektionskrankheiten, die bislang nur in den Tropen und Subtropen verbreitet waren. Epidemien sind jedoch nicht zu befürchten, auch ist noch keine dieser Krankheiten in Europa festgesetzt”, erklärt der Tropenmediziner weiter. Vielmehr als Europa würden die Entwicklungsländer in Zukunft mit diesen Tropenkrankheiten zu kämpfen haben.
Wenn die durch Zecken übertragenen Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) sich nördlich ausbreitet, ist dies dann auch Tatsache. Gegen das Risiko kann man sich durch Impfung schützen. Bei Reisen nach Süditalien, die Türkei oder in die Maghreb-Staaten (afrikanischen Mittelmeerküste) sollte man sich in jedem Fall gegen Hepatitis A impfen lassen und auch auf die Ernährung achten. In diesen Regionen ist das Hepatitis A-Virus, das eine infektiöse Leberentzündung verursacht, teils noch weit verbreitet. Tropenmediziner warnen: Erkrankungen von Touristen in diesen Ländern treten auf, weil nicht an eine Gelbsucht-Impfung gedacht wurde.
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Wolfgang on 05/30 at 02:09 PM
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Volkswagen kooperiert mit Batteriespezialisten
Die Produktion von Hybrid-Fahrzeugen stellt immer noch einen Nischenbereich innerhalb der Automobilindustrie dar. Gerade bei den europäischen Autoherstellern sind größere Fortschritte bei der Entwicklung von Hybrid-Fahrzeugen noch nicht zu erkennen. Verwunderlich ist das nicht, schließlich bedarf es einer Menge Knowhow, um diese Fahrzeuge zu entwickeln – es gibt zahlreiche Herausforderungen, die es derzeit zu meistern gilt.
Die größte Herausforderung bei der Entwicklung von Hybrid-Fahrzeugen besteht immer noch darin, leistungsstarke Batterien bzw. Akkus zu entwickeln. Akkus, die derzeit in den Fahrzeugen von Toyota und Honda eingesetzt werden, entsprechen nicht unbedingt dem aktuellen Stand der Batterieforschung. Derzeit verbauen die Japaner immer noch Nickel-Metallhydrid Akkus - diese verfügen jedoch über keine besonders große Speicherkapazität und gelten zugleich als schwer. Solch ein Akku kann das Gewicht eines Fahrzeugs um mehrere hundert Kilo erhöhen.
Umso erfreulicher ist es, dass Volkswagen vorgestern bekannt gegeben hat, mit dem Batteriespezialisten Sanyo Electric zu kooperieren. Gemeinsam möchten die beiden Unternehmen leistungsstarke Lithium-Ionen Akkus entwickeln, die schon bald in die Fahrzeuge von VW und Audi Einzug finden. Der Vorteil dieser Akku-Technologie liegt klar auf der Hand: Die Reichweiten werden erhöht, es sind höhere Geschwindigkeiten möglich und das Fahrzeuggewicht wird erheblich reduziert – die Gewichtseinsparung soll sich je nach Akkugröße auf 200 bis 300 Kilogramm belaufen.
Wie VW-Chef Martin Winterkorn verlauten ließ, stellt die Kooperation einen wichtigen Schritt für den Autohersteller dar. Zugleich sagte er, dass die ersten Fahrzeuge, die mit den neuen Akkus ausgestattet sind, bereits im Jahr 2010 vom Band laufen könnten.
Allerdings ist Volkswagen nicht der erste Autohersteller, der mit einem Batteriespezialisten kooperiert. Einem Bericht der Financial Times Deutschland zufolge, sollen auch die Hersteller Nissan und Toyota entsprechende Kooperationen eingegangen sein. Nissan kooperiert mit NEC, Toyota arbeitet mit Panasonic an der Entwicklung eines leistungsstarken Akkus. Somit bleibt erst einmal abzuwarten, welches Hybrid-Fahrzeug zuerst über einen Lithium-Ionen Akkus verfügen wird.
Baugeldvermittler liegen im Trend
Die Zeiten, in denen sich angehende Bauherren und Immobilienkäufer ausschließlich an ihre Hausbank gewandt haben, um sich über das Thema Immobilienfinanzierung zu informieren, sind längst vorbei. Stattdessen gehen die Verbraucher dazu über, sich mit mehreren Anbietern in Verbindung zu setzen und deren Konditionen in Erfahrung zu bringen. Ziel dieser Vorgehensweise ist es, eine möglichst günstige und vor allem auch passende Finanzierung zu finden.
Allerdings müssen sich die potentiellen Darlehensnehmer nicht zwingend mit zahlreichen Kreditinstituten in Verbindung setzen. Die so genannten Baugeldvermittler bieten einen unabhängigen Vergleichsservice an und nehmen den Interessenten einen Großteil der Arbeit ab. Der Service der Vermittler ist einfach zu erklären: Der Kunde schildert sein Vorhaben lediglich ein einziges Mal, anschließend begibt sich der Baugeldvermittler auf die Suche nach dem passenden Finanzierungspartner. Weil die Vermittler auf einen großen Pool an Anbietern zurückgreifen können, hat der Kunden letztendlich die Gewissheit, eine günstige Finanzierung zu erhalten.
Inzwischen erkennen immer mehr Verbraucher den Vorteil dieses Services. Expertenschätzungen zufolge werden inzwischen ca. 20 Prozent aller privaten Immobilienfinanzierungen über die Vermittler abgeschlossen. Gleichzeitig gehen die Experten davon aus, dass der Marktanteil der Baugeldvermittler in den kommenden Jahren enorm wachsen wird.
Auf der anderen Seite sollte man als Verbraucher einem Vermittler nicht blind vertrauen. Immerhin ist es so, dass die unabhängigen Darlehensvermittler über eine gewisse Vormachtstellung verfügen und somit Einfluss auf die Zinshöhe der Finanzierungsangebote nehmen können. Aus diesem Grund ist es ratsam, nicht ausschließlich mit einem einzigen Vermittler zusammenarbeiten. Denn sollte ein Vermittler merken, dass er keine Konkurrenz zu befürchten hat, kommt man als Kunde womöglich doch nicht so günstig weg. Teilweise ist sogar festzustellen, dass die Vermittler dieselben Banken empfehlen, auf den einzelnen Angeboten jedoch unterschiedliche Zinssätze ausgewiesen sind. Folglich kann jedem Interessenten nur dazu geraten werden, sich stets mit mehreren Vermittlern in Verbindung zu setzen – dies führt zwar zu einem etwas höheren Arbeitsaufwand, macht sich jedoch finanziell bemerkbar.
In diesem Sinne, machen Sie sich doch einfach mal hier bei uns bezüglich einer günstigen Finanzierung für Hausbau, -kauf oder Umschuldung schlau.
Vor allem Gering- und Normalverdiener nutzen die Riester-Rente
Wer nutzt die Riester-Rente? Das wollte die Linksfraktion im Bundestag wissen und stellte eine entsprechende Anfrage. Die Antwort der Bundesregierung belegt, dass man auf dem richtigen Weg ist und vor allem Geringverdiener dazu animieren konnte, sich für die private Altersvorsorge zu engagieren. Immerhin zwei von drei Riester-Verträgen wurden im Jahr 2006 von Personen abgeschlossen, deren Einkommen als gering oder normal eingestuft wird, sprich maximal 30.000 Euro im Jahr beträgt.
Aufgeschlüsselt nach dem Jahresbruttoeinkommen ergibt sich folgendes Bild:
- bis 10.000 Euro Jahreseinkommen: 19,2 Prozent
- 10.000 bis 20.000 Euro Jahreseinkommen: 23,5 Prozent
- 20.000 bis 30.000 Euro Jahreseinkommen: 22,4 Prozent
- 40.000 bis 50.000 Euro Jahreseinkommen: 8,6 Prozent
- über 50.000 Euro Jahreseinkommen: 9,9 Prozent
In der Mitteilung der Bundespressestelle heißt es hierzu: „Die Bundesregierung sieht sich darin bestätigt, dass die Riester-Förderung auch von Haushalten mit geringem Einkommen genutzt wird.“ Insgesamt wurden nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bislang rund 10,8 Millionen Verträge über eine private Rentenversicherung nach Riester abgeschlossen. Die Tendenz sei weiterhin steigend, heißt es aus Berlin. Allerdings mit leichten Abstrichen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft meldet. Im Vergleich zum Vorjahresquartal ging die Zahl der neu abgeschossenen Riester-Verträge um 5,6 Prozent zurück. 457.400 Mal wurde in diesem Zeitraum eine private Rentenpolice unterschrieben. Als besonders begehrt erweisen sich aktuell die Riester-Fondssparpläne. In den vergangenen zwölf Monaten haben sich 700.000 Kunden für diese Variante entschieden, so der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI).
Neben der privaten zählt die betriebliche Altersvorsorge zu den wichtigsten Säulen, um im Alter finanziell gut gestellt zu sein. Sehr erfreut zeigt man sich seitens der Regierung deshalb auch über die Entwicklung in diesem Bereich, der sich dank der steuerlichen Förderung vor allem in Branchen mit überproportional vielen Geringverdienern ausgebreitet habe. Im Durchschnitt bestehe bei über 50 Prozent der Unternehmen Anspruch auf eine Betriebsrente.
Gerichtliche Schritte gegen das Angebot von Versicherungspolicen im Supermarkt
Die Debatte um den neuerschlossenen Verkaufsmarkt „Supermarkt“ und „Discounter“ für Versicherungspolicen geht weiter. Nicht nur in der Versicherungsbranche ist dieses Angebot sehr umstritten. Vor kurzem musste sich nun auch zum ersten Mal ein deutsches Gericht mit diesem Vertriebskanal für Versicherungen auseinander setzen.
Die Rewe- Gruppe hatte im Jahre 2007 über ihren Discounter Penny Kinderschutzversicherungen der Düsseldorfer ARAG zum Angebot gestellt. Daraufhin klagte der Berliner Arbeitgeberverbund finanzdienstleistende Wirtschaft, der AfW, nun gegen die Einzelhandelgruppe Rewe. Das Landesgericht Wiesbaden beurteilte den Fall so, dass es der Einzelhandelkette nicht erlaubt ist, Versicherungsprodukte zum Verkauf anzubieten, schließlich sei sie nicht in Besitz der erforderlichen Erlaubnis, die im Sinne der Gewerbeordnung nach der Versicherungsvermittlerrichtlinie Pflicht ist.
Diese am 14. Mai verkündete Entscheidung kann als Präzedenzurteil in der Problematik um Versicherungsangebote im Supermarkt gesehen werden. In diesem Sinne kann es ausschlaggebend für andere Vertriebszusammenarbeiten sein, die sich nun auch mit ganz ähnlichen Schwierigkeiten befassen müssen. Beispielsweise könnte das Angebot der Kölner Versicherungsgruppe Asstel, die noch bis Ende des Monats Mai über das Hamburger Handelsunternehmen Tchibo Kinder-Unfallversicherungen anbieten wird, betroffen sein. In Bezug auf das vorliegende Urteil muss allerdings gesagt werden, dass es noch nicht rechtskräftig ist laut Aussagen der vorsitzenden Richterin Carola Dall, da Rewe in Berufung gehen kann. Diese Option wird der Konzern auch bestimmt ausschöpfen wollen.
Donnerstag, Mai 29, 2008
Württembergische und Badische Versicherung mit Bestandsanpassung zum VVG
Versicherungsgesellschaften haben die Versicherungsverträge, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen worden sind, nun auch an das neue Versicherungsvertragsgesetz, dem VVG, anzugleichen. Anstelle einer Bestandumstellung hat die Württembergische und Badische Versicherung-AG (WÜBA) eine Bestandsanpassung beschlossen. Die WÜBA wollte für ihre Kunden und Vermittler unter erträglichem Aufwand die Bestandsanpassung durchführen. Somit bekommen die Versicherungskunden einen Nachtrag zu ihrem Policenvertrag mit den für ihre Versicherung entsprechenden Veränderungen. Dort werden dann auch die abzuändernden Regelungen genauer beschrieben. Darüber hinaus werden auch die zusätzlichen Bestimmungen erläutert, allerdings nur die für den Vertrag relevanten und folglich auch rechtlich wirksamen. Überwiegend sind das Regelungen in Bezug auf die Obliegenheiten, aber es gibt auch Verweise auf weitere gesetzliche Änderungen, die für die Verträge entscheidend sein könnten. Beispiele dafür sind der Wegfall des Alles-Oder-Nichts Prinzips oder die Verzinsung der Entschädigung. Schon letztes Jahr hatte die WÜBA erklärt, dass für Schadensfälle, die nach dem 1. Januar 2008 eintreten, die für die Kunden besseren Regelungen zugrunde gelegt würden.
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Saskia on 05/29 at 10:52 PM
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Aufnahme sozial schlecht gestellter Menschen in die GKV
Seit einiger Zeit hat es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, dass Menschen in sozialer Notlage, die aus finanziellen Gründen nicht krankenversichert sein können, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung, die GKV, aufgenommen werden müssen. Allerdings verlangte die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, SPD, von den Krankenkassen erst im Februar diesen Jahres, dass diese auf die schon angefallenen Beiträge für diese Menschen verzichten sollten, um ihnen so den uneingeschränkten Zugang zum Versicherungssystem wieder zu ermöglichen.
Vergleicht man die ambitionierten Vorhaben mit der Realität, ist festzustellen, dass bisher immer noch die Mehrheit der Krankenkassen auf eine Nachzahlung der Beiträge besteht, die zum Teil sogar rückwirkend bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 01. April 2007 verlangt wird. Versicherungsnehmer, die aus finanziellen Gründen bis zu diesem Zeitpunkt nicht versichert waren, haben nicht kurz über lang diese notwendigen Mittel, um die Beiträge rückwirkend zu bezahlen. Die Situation wird neben den Betroffenen auch von Verbraucherverbänden kritisch betrachtet.
Darüber hinaus gibt es immer wieder zahlreiche Berichte Betroffener, die von den gesetzlichen Krankenkassen häufig kein Entgegenkommen beziehungsweise Verständnis spüren und sich dadurch oft wie Bittsteller bei der Erläuterung ihrer Anliegen vorkommen. Eine willkürliche oder dreiste Behandlung bei den Versicherungsunternehmen ist bisher allerdings bei den Betroffenen noch nicht vorgekommen. Spezialisten empfehlen, sich an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege zu wenden, die die Betroffenen sehr gut beraten können. Nur mit professioneller Hilfe können viele Betroffene ihr Ziel einfach und schnell erreichen. Sollte von Betroffenen das direkte Gespräch mit den gesetzlichen Krankenkassen gesucht werden, ist es ratsam, auf eine Prüfung ihrer Härtefallregelung zu bestehen und sich nicht einschüchtern zu lassen. Wenn dieser Versuch nicht erfolgreich sein sollte, ist eine zusätzliche Hilfestellung durchaus nützlich.
Zuviel kassiert?! Verbraucherschützer contra Bausparkassen
Nur der Häuslebauer selbst ist älter als die Bausparkassen. Und so gibt es auch 30 Millionen Bausparverträge in Deutschland, so die Statistik. Wer einen solchen abschließt oder abgeschlossen hat, dem verlangen oder verlangten Bausparkassen ein bis 1,5 Prozent der Bausparsumme als Gebühren.
Werden jedes Jahr mindestens drei Millionen Bausparverträge für den Kauf oder Bau einer Immobilie abgeschlossen, haben die Bausparkassen über Jahre mindestens sieben Milliarden Euro über Gebühren eingenommen.
Doch jetzt gelten Abschlussgebühren bei Bausparverträgen als rechtlich unzulässig und dürfen beim Kunden nicht erhoben werden. Eine Ansicht, die der Finanzexperte Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Ende Mai gegenüber dem ZDF-Magazin Frontal21 vertrat.
Strube im Beitrag: “Wir werden darauf drängen, dass diese Abschlussgebühren und die Darlehenskosten bei Bausparfinanzierungen vom Markt genommen werden”, so Strube. Deswegen habe die Verbraucherzentrale bereits mehrere große Bausparkassen abgemahnt.
Milliarden für Bausparkassen
Zu Unrecht würden die Abschlussgebühren kassiert, womit auch auf die gängige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwiesen wird. Der nämlich urteilte in der Vergangenheit bereits mehrfach
zugunsten der Kunden, und das immer dann, wenn Dienstleistungen im grundlegenden Zusammenhang mit Bankgeschäften nicht im Auftrag des Kunden erfolgten.
Ein juristischer Grundsatzartikel von Anfang des Jahres vom Vorsitzende Richter des Bankensenats beim Bundesgerichtshof, Gerd Nobbe, stützt die Haltung der Verbraucherschützer. Demnach gilt für Abschlussgebühren bei Bausparkassen: “Ein solches Abschlussentgelt ist AGB-rechtlich unzulässig. Der
Vertragsabschluss als solcher und die Eröffnung des Bausparkontos sind keine Dienstleistung für den Kunden.”
Für den Zentralen Kreditausschuss, Vertretung auch der öffentlich-rechtlichen Bausparkassen gilt als erste Haltung, dass dies Sache der einzelnen Kreditinstitute sei. Der Verband der Privaten Bausparkassen beruft sich dagegen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin. In einer Stellungnahme fürs Fernsehen (Frontal21) heißt es, Abschlussgebühren seien in den Allgemeinen Bausparbedingungen vorgesehen und von der BaFin in diesem Sinne bestätigt und vom Bundeskartellamt genehmigten.
Vor gut 20 Jahren hat die Rechtsvorgängerin der BaFin solche Abschlussgebühren tatsächlich genehmigt. Für den Sprecher der Verbraucherzentrale NRW kein Grund, das beizubehalten: Damals hätten die Bausparkassen erkennen können, dass diese “Zusage” der BaFin keinen Rechtsgrund zur Ursache hat und somit als absurd gilt.
Ergebnis nach BaFin für die Bausparkassen: Ein Freifahrtschein zum Abkassieren gegeben.
Für die Bausparer Grund genug ihre Forderung nach Erstattung zu äußern.
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Wolfgang on 05/29 at 05:13 PM
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Weltweit geschützt: Unfallversicherung rund um die Uhr!
Runter von der Haushaltsleiter, aber nicht ganz freiwillig! Sturz mit dem Mountain-Bike wegen eines Eichhörnchens… oder Verletzungen mit der Gartenschere!? - In jedem Fall ein kleiner Unfall mit gelegentlich unangenehmen Folgen für das ‘Opfer’.
Ein Unfall ist eingetreten, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis zu einer unfreiwillig erlittenen Gesundheitsschädigung führt. Sowas passiert schnell, überraschend und ungewollt. Klar! Im Beruf oder beim Freizeitvergnügen kann das jeden treffen. Wer vorsorgen will, kann dies über eine private Unfallversicherung bewirken. Diese reguliert - je nach Vereinbarungen - die Folgen einer vorübergehenden gesundheitlichen Einschränkung genauso wie die Folgen von Invalidität, den Todesfall oder einen Krankenhausaufenthalt.
Plötzliche Einwirkung
Wurde man zum ‘Opfer’, sollten erhebliche finanzielle Folgen möglichst fern bleiben. Wenn nicht, kann eine gute Unfallversicherung weiter helfen. Was durch die Sprache der Versicherungsjuristen als eine plötzliche Einwirkung von außen auf den Körper gilt und den Status des Betroffenen auch noch schädigt, kann in der Folge für den Alltag und die gewohnte Mobilität enorm einschränken. Entstehen doch recht häufig hohe Kosten wie durch Umbauten für eine behindertengerechte Wohnung oder für andere Hilfsmittel.
Wer es nicht weiß, wird überrascht sein: auch Verrenkungen, Zerrungen wie auch Zerreißungen an Gliedmaßen werden zu den klassischen Unfällen gerechnet. Aus medizinischer Sicht zählen auch Wundinfektionen dazu, wenn diese durch die Unfallverletzung verursacht wurden. Gelten die Folgen auch objektiv als besonders ernst, kann der Geschädigte je nach vereinbarter Leistung auch eine monatliche Rente oder Einmal-Zahlung wegen einer erlittenen Invalidität erhalten.
Unfall in der Rente
Ist die geistige oder körperliche Leistungsfähigkeit durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt, dann wird meist eine einmalige Kapitalauszahlung fällig. Ist der Ver-Unfallte (hier der Unfallverletzte) bereits im Rentenalter, dann kann auch eine lebenslange Unfallrente ausbezahlt werden. Deren Höhe richtet sich dann nach der Versicherungssumme und dem jeweiligen Invaliditätsgrad. Verstirbt ein Unfallopfer in der Folge des Unfallgeschehens innerhalb von zwölf Monaten, wird die vereinbarte Todesfall-Summe ausgezahlt. Versicherungswillige sollten rein rechnerisch bedenken: wer während der Berufsausübung durch die Berufsgenossenschaft auch auf dem Weg zum Arbeitseinsatz geschützt ist, hat im weiteren Wochengeschehen viele, viele Stunden des weiteren “Freizeitgeschehens”, in denen das Risiko allein bei ihm liegt. Auch auf der Haushaltsleiter.
Konstantdarlehen – die Alternative zum Bausparvertrag
Seit einigen Jahren gehen zunehmend mehr Bausparkassen dazu über, ihren Kunden das so genannte Konstantdarlehen anzubieten. Hierbei handelt es sich um eine besondere Finanzierungsform, die eine sofortige Darlehensaufnahme ermöglicht, ohne dass im Vorfeld eine mehrjährige Ansparphase zu erfolgen hat. Mit diesem Konzept hoffen die Bausparkassen, dem zunehmenden Wettbewerbsdruck entgegenwirken zu können.
Das Prinzip, das sich hinter dem Konstantdarlehen verbirgt, ist ganz simpel. Der Darlehensnehmer erhält ein Darlehen, das über den eigentlichen Finanzierungsbedarf hinausreicht. Der überschüssige Darlehensbetrag, der je nach Bausparkasse rund 25 bis 40 Prozent über dem Finanzierungsbedarf liegt, wird in einen Bausparvertrag eingezahlt. Auf diese Weise wird erreicht, dass der Bausparvertrag vergleichsweise schnell zugeteilt werden kann. Somit sind bis zur Zuteilung vergleichsweise hohe Zinsen zu entrichten, die jedoch zumindest teilweise durch die Verzinsung für das Bausparguthaben kompensiert werden.
Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, kann auf ein Darlehen zugegriffen werden, dass vergleichsweise günstig ist und dazu dient, das ursprüngliche Darlehen abzulösen. Auf diese Weise kann der Darlehensnehmer von sämtlichen Vorzügen des Bausparens profitieren.
Von dem Wechsel der Darlehen bzw. der Zuteilung des Bausparvertrags bekommt der Darlehensnehmer überhaupt nichts mit. Die Darlehen sind so konstruiert, dass sich die monatliche Darlehensrate stets auf denselben Betrag beläuft – vom Beginn bis zum Ende der Finanzierung. Aufgrund dieser Tatsache werden sie als Konstantdarlehen bezeichnet.
Der große Vorteil von Konstantdarlehen gegenüber klassischen Hypothekendarlehen besteht darin, dass eine sofortige Darlehensaufnahme möglich ist und der Darlehensnehmer von den Vorzügen des Bausparens profitiert: Dies sind in erster Linie die attraktiven Darlehenszinsen sowie das hohe Maß an Zinssicherheit.
Dennoch gilt es beim Abschluss von Konstantdarlehen aufzupassen – denn so günstig wie sie auf den ersten Blick scheinen, sind sie nicht immer. Beim Vergleich mit anderen Darlehen darf keinesfalls nur auf die Höhe des Zinssatzes geachtet werden. Aufgrund der niedrigen Bauspardarlehenszinsen erscheinen die Darlehen immer sehr günstig. Allerdings ist zu beachten, dass in der Anfangsphase ein höherer Darlehensbetrag aufgenommen wird, was logischerweise zu höheren Kosten führt. Aus diesem Grund gilt es die gesamte Zinsbelastung zu ermitteln, die während der Finanzierungsdauer anfällt und als Vergleichsgröße heranzuziehen. Nur so ist es möglich, einen aussagekräftigen Vergleich vorzunehmen.
Zu viel Bürokratie beim Wohn-Riester
Das Konzept der Riester-Rente mit all seinen Feinheiten ist den meisten nach wie vor ein Rätsel. Sie wissen, dass sie einen Teil ihres Gehaltes sparen müssen, um die staatliche Zulage zu erhalten. Beides zusammen ergibt die private Rentenversicherung nach Riester. Viel mehr wollen die Nutznießer auch gar nicht wissen. Schon der Antrag auf die Zuschüsse ist vielen zu kompliziert und kann nur mit Hilfe der Bank oder Versicherung ausgefüllt werden. Wenn die Riesterrente jetzt auch zur Finanzierung selbst genutzter Immobilien verwendet werden darf, als so genannter Wohnriester, kommt noch mehr Bürokratie auf die Kunden zu. Das kritisiert vor allem der Bund der Steuerzahler.
In einer Stellungnahme betont der Steuerzahlerbund, dass es zwar grundsätzlich richtig sei, auch Immobilien für den Eigenbedarf in die Förderung aufzunehmen. Der hohe bürokratische Aufwand sorge jedoch dafür, dass die Pläne der Regierung den Bürgern kaum mehr vermittelt werden könnten. Die Idee hinter dem Wohnriester ist, dass ein Teil oder das komplette Kapital aus dem Riester-Vertrag in den Kauf oder die Entschuldung einer Immobilie fließen darf. Das Problem, auf das die Experten dabei hinweisen, ist die spätere Steuerbelastung, die heute noch nicht abgeschätzt werden könne und absolut ungewiss sei. Solange in die Riester-Rente eingezahlt wird, sind die Beträge steuerfrei. Erst, wenn die Auszahlungsphase beginnt, hält der Staat die Hand auf und verlangt abhängig von der persönlichen Situation des Einzelnen Steuern.
Um überhaupt den Überblick zu behalten, müsse ein fiktives Wohnförderkonto eingerichtet werden, das die geförderten Beträge und Zulage ausweise, die erst verzinst und nachgelagert versteuert werden. Da niemand den zukünftigen Steuersatz voraussagen könne, sei eine verlässliche Planung unmöglich. Kritik am Wohn-Riester, insbesondere der Strafbesteuerung, sollte die Immobilie binnen einer Frist von zehn Jahren verkauft und das Geld nicht in neues Wohneigentum investiert werden, üben die Spitzenverbände von Handwerk, Handel und Industrie. Sie verlangen in erster Linie, dass auch vermietete Objekte gefördert werden sollen.
Unwissenheit bei den Kunden bezüglich Darlehensarten
Durch eine kürzliche durchgeführte Studie zum Thema Baugeld wurde ermittelt, dass die Mehrheit der Kunden sich bei Darlehensarten nicht auskennt. Es gibt einen immensen Nachholbedarf beim Themenkomplex Immobilienfinanzierung. Meist sind noch Annuitäten, Festzinsdarlehen und auch der Begriff Vollfinanzierung geläufig; davon abweichende Varianten, wie Kombidarlehen, Realkredit oder der durch einschlägige Werbekampagnen bekannt gemachte Begriff Familienhypothek sind lediglich einem Drittel der Befragten bekannt.
Die Baugeldstudie 2008 des Baugeldvermittlers Hypothekendiscount bringt erstaunliche Fakten zu Tage. Am geringsten bekannt sind die Reservierungshypothek mit 9,6 Prozent und die Familienhypothek mit 11,2 Prozent. Als Hypothekenkredit bezeichnet kennen 85,5 Prozent der Befragten den Begriff Annuitätendarlehen. 81,9 Prozent kennen immerhin noch den Begriff Festzinsdarlehen, doch dann ändert sich das Bild auch schon stark. 51,1 Prozent haben jemals vom variablen Darlehen, dem Flex-Darlehen gehört. Dabei wird der Zins lediglich auf die nächsten drei Monate festgelegt und nicht, wie sonst üblich, auf drei bis 30 Jahre festgeschrieben. Somit stellt dieses Darlehen das Gegenteil zum Festzinsdarlehen dar. Vollfinanzierung ist der Mehrheit aller Kunden, nämlich 80,6 Prozent, daher bekannt, da es häufig benötigt wird, schließlich müssen alle diejenigen, die nicht ausreichend Eigenkapital haben, eine komplette Finanzierung ihres zukünftigen Eigenheims oder eben der gebrauchten Eigentumswohnung in Anspruch nehmen. Obwohl in der letzten Zeit der Begriff Forward-Darlehen immer mehr im Umlauf ist, wissen bislang lediglich 64,9 Prozent genau, was er eigentlich bedeutet. Beispielsweise ist bekannt, dass bereits einige Monate bis Jahre vor Ablauf der Zinsfestschreibung die Möglichkeit besteht, sich den nächsten Kredit zu heutigen Konditionen zuzüglich Forward-Zuschlag zu sichern.
Heutzutage ist es für Banker noch äußerst einfach, ihren Kunden kostspielige Baufinanzierungen zu verkaufen, da bisher nur 37,7 Prozent je von einem Realkredit gehört haben. Schließlich ist bei einem Hypothekenkredit darauf zu achten, dass man sich einigermaßen an die Realkredit-Bestimmungen hält, das heißt, es sollten höchstens 60 Prozent des Kaufpreises inklusive Nebenkosten finanziert werden. So erhält man im Endeffekt bessere Konditionen, als wenn 63 Prozent oder mehr der Immobilie finanziert werden müssen. Diese immensen Defizite im Wissen um die Darlehensarten können im Einzelfall die Kunden teuer zu Stehen kommen, da dann Alternativen zu einem Darlehen nicht in Betracht gezogen werden und da sie nichts vom Bestehen dieser Darlehensart wissen, muss/kann auch keine entsprechende Beratung durch den Banker erfolgen.