Freitag, Oktober 31, 2008
Förderung zum Erwerb von Wohneigentum: Gemeinden gehen beispielhaft voran
Bereits seit einigen Jahren entscheiden sich von Jahr zu Jahr immer weniger Privathaushalte für den Erwerb von Immobilieneigentum. Experten machen hierfür unter anderem die fehlenden finanziellen Anreize bzw. fehlende Förderprogramme verantwortlich. Denn in Zeiten, als es die Eigenheimzulage noch gab, haben wesentlich mehr Familien die Entscheidung getroffen, eine eigene Immobilie zu erwerben.
Zwar soll schon sehr bald mit dem „Wohn-Riester“ eine neue Form der finanziellen Förderung verfügbar sein, jedoch gilt diese als vergleichsweise komplex. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Förderung nicht unmittelbar bzw. im Bedarfsfall sofort in Anspruch genommen werden kann – stattdessen gilt es über Jahre hinweg ein entsprechendes Riester-Finanzprodukt zu besparen.
Dass es anders und vor allem auch wesentlich einfacher zeigt, machen einige Städte und Gemeinden vor, die mit eigenen Förderprogrammen aufwarten. Eines der besten Beispiele ist die Stadt Alsdorf, die im nordrhein-westfälischen Kreis Aachen liegt. Wie gegen Ende vergangener Woche in den Medien berichtet wurde, hat die Stadt ein eigenes Förderprogramm aufgelegt, um einerseits mehr Menschen zum Erwerb von Wohneigentum zu bewegen, andererseits auch um mehr Familien in ihre Region zu locken.
Das Förderprogramm kann sich durchaus sehen lassen und wirkt im Vergleich zum „Wohn-Riester“ richtig einfach, so dass potentielle Immobilienkäufer und Bauherren das Förderkonzept auch nachvollziehen können. Dieses sieht vor, dass Familien einen direkten finanziellen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro je Kind erhalten. Die Obergrenze der Förderung liegt bei 6.000 Euro, was letzten Endes bedeutet, dass die Förderung für maximal vier Kinder geltend gemacht werden kann.
Entsprechende Förderprogramme sind auf jeden Fall sehr interessant und gleichzeitig mehr als nur eine Alternative zum „Wohn-Riester.“ Familien, die mit dem Gedanken spielen, Wohneigentum zu erwerben, sollten sich deshalb mit ihren Städten und Gemeinden in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob sie ebenfalls entsprechende Zuschüsse erhalten können.
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Jochen on 10/31 at 09:40 AM
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Überschuldet? = Privatinsolvenz!
Jeder gelernte Kaufmann kennt sie aus dem ersten Buchführungsunterricht, die Grundgleichung der doppelten Buchführung: das Vermögen kann nur so groß sein wie der Einsatz von eigenem Kapital und dem von Fremden. Klettern die Schulden auf den Wert des Vermögens, wird es eng, sehr eng; das Eigenkapital schmilzt gegen null. Wer dann seine Gläubiger nicht mit Tilgung und/oder Zinsen bedient, ist insolvent.
Das Gesetz ermöglicht es auch Privatpersonen und Kleingewerbe-Treibenden (= Nichtkaufleute lt. Gesetz) Insolvenz, das heißt den klassischen “Konkurs” anzumelden.
Im das Verfahren eröffnen zu können, muss der Schuldner zunächst versuchen, sich mit dem oder den Gläubigern außergerichtlich zu einigen.
Wenn ihm dies nicht gelingt, muss ein Anwalt oder ein Schuldnerberater erklären, dass die Verhandlungen gescheitert sind.
Danach kann das Verfahren durch das Amtsgericht eröffnet werden.
Seit 1999 gilt das Recht, dass der Schuldner sechs Jahre möglichst viele seiner Schulden ausgleichen muss.
Während dieser “Phase des Wohlverhaltens” dürfen beim Schuldner, der keine Unterhaltspflicht hat, 990 Euro seines monatlichen Einkommens verbleiben.
Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2009
Vor gut 2 Wochen, am 15. Oktober 2008, hat das Bundeskabinett die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2009 beschlossen. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen werden in der Verordnung das Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht in der Renten- und Krankenversicherung abgehandelt. Darin enthalten die sozialen Rechengrößen für die Kranken- und Pflegeversicherung, die allgemeine Rentenversicherung / Knappschaft und die Arbeitslosenversicherung - d. h. die Beitragsbemessungsgrenzen, die Versicherungspflichtgrenze und die Bezugsgröße der Sozialversicherung.
Krankenversicherung u. Pflegeversicherung 2009
| Beitragsbemessungsgrenzen | im Jahr | im Monat |
| Krankenversicherung | 44.100 Euro | 3.675,00 Euro |
| Pflegeversicherung | 44.100 Euro | 3.675,00 Euro |
Rentenversicherung 2009
| Beitragsbemessungsgrenzen | im Jahr | im Monat |
| Rentenversicherung Ost | 54.600 Euro | 4.550 Euro |
| Rentenversicherung West | 64.800 Euro | 5.400 Euro |
Knappschaftl. Rentenversicherung 2009
| Beitragsbemessungsgrenzen | im Jahr | im Monat |
| Rentenversicherung Ost | 67.200 Euro | 5.600 Euro |
| Rentenversicherung West | 79.800 Euro | 6.650 Euro |
Arbeitslosenversicherung 2009
| Beitragsbemessungsgrenzen | im Jahr | im Monat |
| Arbeitslosenversicherung Ost | 54.600 Euro | 4.550 Euro |
| Arbeitslosenversicherung West | 64.800 Euro | 5.400 Euro |
Noch sind die Zahlen nur vorläufig, doch in zwei Wochen, am 12. November 2008, findet im Bundesrat die 534. Sitzung des Gesundheitsausschusses statt, wo dann aller Voraussicht nach die Verordnung verabschiedet wird.
Via PKV-Financial
Quelle: Beitragsbemessungsgrenzen 2009 und ein PDF vom BMAS mit dem bezeichnenden Titel ”Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2009”.
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Gerald on 10/31 at 04:05 AM
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Donnerstag, Oktober 30, 2008
Aktuelle Tipps zur Baufinanzierung
In der letzten Ausgabe der „Welt am Sonntag“ ist ein Artikel zum Thema Immobilienfinanzierung erschienen, der potentiellen Darlehensnehmern einen Überblick verschaffen und gleichzeitig mit Tipps zur aktuellen Marktsituation versorgen soll. Interessanterweise enthielt der Artikel exakt die Tipps und Hinweise, die in den vergangenen zwei Wochen hier im Blog veröffentlicht wurden. Aus diesem Grund wollen wir einige der Tipps an dieser Stelle noch einmal aufgreifen und die wichtigsten Aussagen gebündelt wiedergeben.
Zunächst einmal zur aktuellen Zinssituation. Die Hypothekenzinsen sind in den vergangenen Tagen um ca. 0,3 Prozent und somit sehr deutlich gefallen. Angehenden Immobilienkäufern und Bauherren bietet sich daher die Chance, in diesen Tag ein Immobiliendarlehen abzuschließen, das mit einer günstigen Verzinsung aufwartet. Bei einer Spekulation auf weiterhin fallende Zinsen sollte man sehr vorsichtig sein: Einige Experten rechnen nicht damit, dass die Zinsen weiterhin fallen werden.
Beim nächsten Punkt handelt es sich um das Thema Eigenkapitaleinsatz. Erst kürzlich wurde hier im Blog dazu geraten, eine „Baufinanzierung ohne Eigenkapital“ genau zu überdenken. Für den Darlehensnehmer hat solch eine Finanzierung meist eine lange Laufzeit mit hoher Zinsbelastung zur Folge. Im besagten Artikel der „Welt am Sonntag“ wird zu einem Eigenkapitaleinsatz in Höhe von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten geraten.
Natürlich darf auch das Thema Zinsvergleich bzw. Finanzierungsvergleich nicht außer Acht gelassen werden. Die Finanzierungsangebote der einzelnen Kreditinstitute können sich nämlich sehr deutlich voneinander unterscheiden. Wer keinen Vergleich vornimmt, zahlt womöglich drauf oder schließt ein Darlehen ab, das nicht zu ihm passt. Folglich kann allen Interessenten nur dazu geraten werden, sich mit mehreren Kreditinstituten oder gar mit einem Baugeldvermittler in Verbindung zu setzen, um auf diese Weise möglichst viele Finanzierungsangebote einholen und vergleichen zu können.
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Jochen on 10/30 at 08:38 AM
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Wegeunfall
Tankfahrt ist nur bedingt versichert
Die Fahrt zur Tankstelle und der Aufenthalt beim Tanken sind grundsätzlich nicht gesetzlich versichert und gehören zum unversicherten privaten und persönlichen Lebensbereich.
Eine Auffassung, die jetzt das Landessozialgericht Hessen als Urteil entschieden hat (Az. L 3 U 195/07).
Grund für das Verfahren war eine Fahrt zur Tankstelle - trotz genügend Kraftstoff im Tank -, um vor dem eigentlichen Weg zur Arbeit
erst noch einen Umweg zu fahren. Wer einen solchen Weg nimmt, kann im Schadensfall nicht mit den Leistungen der gesetzliche Unfallversicherung rechnen.
Ein Versicherungsschutz könne eigentlich nur dann gegeben sein, so die Entscheidung der Richter, wenn sich der Füllstand im Tank während der Fahrt als plötzlich fast leer erweise und das Ziel ‚Arbeitsort’ ohne Nachtanken nicht hätte erreicht werden können.
Im konkreten Fall fuhr eine Arbeitnehmerin statt zur Arbeit zunächst in Gegenrichtung bis zum Nachbarort, um zur frühen Morgenstunde die Möglichkeit zum Tanken zu nutzen.
Dabei verunfallte die 26-Jährige. Weil sich jedoch das Schadensereignis - hier der Unfall - nicht auf dem direkten Weg zur Arbeit ereignete, lehnte die Berufsgenossenschaft die Regulierung im Sine eines Arbeitsunfalls ab.
Damit gilt jedoch nicht, dass Versicherte ausschließlich auf dem kürzesten Weg von und zur Arbeitsstätte geschützt sind, doch kommen längere Wege nur in Betracht, wenn es dafür objektiv nachvollziehbare, betriebsbezogene Gründe gibt.
Wenn die Reserve-Warnlampe kurz vor dem Unfallereignis noch nicht leuchte, könne eine Strecke von 18 km zum Arbeitsplatz noch problemlos ohne nachzutanken erreicht werden. Insofern konnten die Richter keinen Grund erkennen, dass ein erhebliche Umweg gefahren wurde.
Mittwoch, Oktober 29, 2008
Erschleichung von Finanzierungszusagen hat Hochkonjunktur
Zu Beginn dieser Woche hat der Baugeldvermittler „Spezial Hypotheken“ eine sehr interessante Pressemitteilung zum Thema „Betrug bei der Baufinanzierung“ veröffentlicht. Bei Überschriften wie dieser kommt den meisten Leuten zunächst in den Sinn, dass Darlehensnehmer von Banken oder auch von hinterlistigen Finanzberatern ausgetrickst werden können. Erstaunlicherweise zielt die Pressemitteilung jedoch auf eine ganz andere Art von Betrug ab, nämlich auf Betrugsversuche, die von den Darlehensnehmern begangen werden.
Dieses Thema ist äußerst spannend, weil nämlich schon seit einigen Jahren festzustellen ist, dass zunehmend mehr Privatpersonen darauf abzielen, sich eine Baufinanzierung oder eine Anschlussfinanzierung zu erschleichen. Das große Problem besteht in erster Linie darin, dass diese Personen auf dem regulären Weg keine Finanzierungszusagen erhalten. Negative Schufa Auskünfte, zu hohe Verbindlichkeiten oder ein zu geringes Einkommen lassen etliche Banken von einer Darlehensvergabe absehen. Um den Traum von der eigenen Immobilie dennoch zu verwirklichen oder um schlichtweg eine Anschlussfinanzierung zu erhalten, damit die eigene Immobilie weiterhin gehalten werden kann, gehen zunehmend mehr Menschen dazu über, die Banken auszutricksen bzw. Betrugsversuche zu starten.
Im Zeitalter der Direktfinanzierung wittern einige Menschen die Chancen, die Darlehensgeber hinter das Licht zu führen. Anders als bei den regionalen Banken finden keine persönlichen Beratungsgespräche statt. Da können Gehaltsabrechnungen kurzerhand am eigenen PC erstellt oder gefälscht werden, um sich somit in ein besseres Licht zu rücken und den Traum von der Finanzierungszusage wahr werden zu lassen. Allerdings wissen nur die wenigsten Antragsteller, dass die Banken mittlerweile sehr gut darin sind, gefälschte Dokumente zu erkennen. Dank spezieller Abteilungen werden nahezu alle Betrugsversuche aufgedeckt, was für die Antragsteller schlimme Folgen haben kann.
Diese Folgen sollte man nicht unterschätzen. Zum einen verspielt man sich die Chance, eine Finanzierungszusage zu erhalten, zum anderen kann eine Anzeige wegen Urkundenfälschung drohen. Da ist es besser, von Betrugsversuchen abzusehen und ausschließlich seine Möglichkeiten auf dem legalen Weg auszuloten – alle anderen Bemühungen lohnen sich nicht.
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Jochen on 10/29 at 08:28 AM
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Anstieg der Mietpreise: Immobilienerwerb somit noch attraktiver
Wer zur Miete wohnt, wird ordentlich zur Kasse gebeten. Wie das Nachrichtenmagazin „Focus“ auf seiner Website schreibt, sind die Mieten im vergangenen Jahr wieder spürbar gestiegen. Das Nachrichtigenmagazin bezieht sich hierbei auf eine aktuelle Studie, die vom Hamburger Forschungsunternehmen „F + B Forschung und Beratung“ durchgeführt wurde. Das Unternehmen zieht seit 1995 die aktuellen Mietspiegel von 500 Gemeinden heran und wertet diese aus.
Aus den Ergebnissen der aktuell bzw. kürzlich durchgeführten Untersuchung geht deutlich hervor, dass die Mieten im vergangenen Jahr wider einmal gestiegen sind. Im bundesweiten Durchschnitt sind die Mietkosten für eine 65 Quadratmeter große Wohnung um 1,7 Prozent gestiegen – wobei anzumerken ist, dass selbstverständlich regionale Unterschiede bestehen können. Am besten kommen die Ostdeutschen davon: Der durchschnittliche Mietpreisanstieg beläuft sich auf 0,6 Prozent. Am stärksten werden hingegen Mieter abgeschröpft, die im Schwabenland leben: In Baden-Württemberg sind die Mietpreise um ganze 3,4 Prozent gestiegen.
Anhand dieser Zahlen wird sehr deutlich klar, dass die Mieten vergleichsweise schnell steigen – so geht die Erhöhung beispielsweise wesentlich schneller als bei der gesetzlichen Rente vonstatten. Somit spricht ein weiterer Grund für den Erwerb von Immobilieneigentum: Wer sich für den Erwerb einer Immobilie entscheidet, kann dem fortlaufenden Anstieg der Mietpreise entfliehen und sich finanziell absichern, was insbesondere im Hinblick auf die private Altersvorsorge von großem Vorteil ist.
Folglich kann allen Mietern, die sich über die anhaltenden Mietpreiserhöhungen ärgern, nur dazu geraten werden, sich ernsthaft Gedanken über den Erwerb von Wohneigentum zu machen. Eventuell stellt sich hierbei ja heraus, dass dieser Schritt eine gute Lösung darstellt und zu einem finanziellen Vorteil führt.
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Jochen on 10/29 at 08:17 AM
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Schulden durch Kaufen!
Oft gilt als Grund: Jung mit Kind und deshalb arm!
Die Zahlen kommen jährlich: die Menge an Personen, die als überschuldet gilt, nimmt von Jahr zu Jahr zu. Das weiß ziemlich genau das Statistische Bundesamt. Und auch das zugehörige Risiko ist deutlich: Alleinerziehend!
Begleitender Umstand für Überschuldung ist natürlich auch die Arbeitslosigkeit. Und wer schließlich als “pleite” gilt, der hat im statistischen Mittel 36000 Euro Schulden.
Die aktuelle Erhebung beweist aber auch, dass erstmals seit neun Jahren die Zahl der Privat-Insolvenzen gesunken ist. Für 2007 brachte dies dann aber doch 105000 Personen in das Insolvenzverfahren, und 2008 könnten es schließlich knapp 100000 Verfahren werden.
Glaubt man beim Statistischen Bundesamt für den Rückgang noch an die gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, könnte die Finanz- und Konjunkturkrise seit Ende September 2008 daran doch noch was ändern. Klar ist indessen: das monatliche Nettoeinkommen der verschuldeten Haushalte liegt im Durchschnitt bei 1165 Euro.
Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung aller Verbände mahnte deshalb mehr Personal an. Zu lang sind die Wartezeiten, wodurch die Menschen in die Fänge zweifelhafter, gewerblicher Schuldenregulierer gerieten.
Gefordert wird mehr Geld von den Ländern und zu kritisieren sei, dass die Banken sich nicht an der Beratung beteiligten. So würden eben nur zehn bis 15 Prozent der Schuldner erreicht…
Jeder Zwölfte überschuldet!
Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft sind bundesweit rund drei Millionen Haushalte beziehungsweise Einzelpersonen aus vielen sozialen Schichten überschuldet - etwa jeder zwölfte Haushalt.
Für 1,2 Millionen Konsumenten und Verbraucher bestehe die Gefahr, das diese demnächst in die Schuldenfalle tappen.
Wer von seinem Geld gerade mal nur so leben könne, wer eine defekte Waschmaschine nicht ersetzen und die steigenden Energiepreise nicht zahlen könne, der gerate ziemlich schnell in den finanziellen Kollaps.
Bei vier von 10 Überschuldungs-Fällen waren und sind auch immer Kinder betroffen. Mehr als 20 von 100 der wegen ihrer hohen Schulden Beratenen sind oder waren Paare mit Kindern.
Zählen die Haushalte mit Alleinerziehende in der Bevölkerung nur sechs Prozent, waren sie mit 14 Prozent mehr als doppelt so häufig die Klientel der Schuldnerberatungsstellen.
Hohe Mietnebenkosten
Wegen ihrer Einkäufe bei Versandhäusern und wegen der Mietzahlungen samt Nebenkosten waren und sind Alleinerziehende mit drei und mehr Kindern überdurchschnittlich verschuldet. Jugendliche Personen (soziologisch bis 25 Jahre) verschulden sich dagegen beim Telefonieren über ihre Handy-Tarife.
Um die Erhebung auszuwerten, wurden statistische Angaben von 56000 Personen verwertet. Deren Daten stammten einmal von 212 der rund 950 Schuldnerberatungsstellen in Deutschland, zum anderen aus den Monatsdaten zu Insolvenzverfahren bei den Gerichten.
Dienstag, Oktober 28, 2008
Angst vor Verlusten bremst die Bereitschaft zur Altersvorsorge
Die Subprime-Krise und das Chaos an den Aktienmärkten bleiben auch bei der Altersvorsorge nicht ohne Echo. „Sie nehmen Verbrauchern den Mut, für das Alter vorzusorgen“, heißt es in einer Pressemitteilung der HDI-Gerling Leben zu den Ergebnissen einer repräsentativen Umfrage, mit der das Marktforschungsinstitut Forsa beauftragt wurde. Quintessenz: Die Angst, Kapital zu verlieren, ist größer als die Hoffnung auf Renditechancen.
Zwischen 25 und 200 Euro hat die Hälfte der Verbraucher laut Studie monatlich zur freien Verfügung. Geld, das zumindest teilweise in Vorsorgeprodukte investiert werden könnte. Doch nur drei Prozent planen, zusätzliche Verträge zu unterzeichnen. Besonders zurückhaltend zeigen sich die Kunden, wenn es um Altersvorsorge über Fonds und Aktien geht. Lediglich 15 Prozent würden noch entsprechende Renten- oder Lebensversicherungen abschließen. „Auch das wirksamste Instrument zur Altersvorsorge, die fondsgebundene Lebensversicherung, erscheint als zu riskant“, so HDI-Gerling. Dabei sei vielen durchaus bewusst, dass die klassischen Produkte weit hinter den hohen Rendite-Anforderungen zurückblieben. Doch selbst die Anhebung der Guthabenzinsen würde 78 Prozent nicht hinterm Ofen vorlocken.
Die Kombination aus Angst vor Verlusten durch Aktien und Fonds und die schwache Rendite konventioneller Produkte birgt aus Sicht des Versicherungsunternehmens eine gewisse Brisanz. Die Verbraucher seien frustriert und wendeten sich deshalb ganz vom Thema Altersvorsorge ab. „Die Vorsorgelücke und der Bedarf, für das Rentenalter vorzusorgen, bestehen jedoch unverändert weiter“, betont die HDI-Gerling. Als Lösung sieht man Policen, die Renditechancen und Garantieelemente vereinen, so genannte Hybridprodukte. Intelligente Umschicht-Mechanismen sorgten dafür, dass in guten Zeiten die Ertragschancen genutzt würden und bei Krisen das Kapital sicher angelegt werde. Diese Verlustabsicherung sei für 70 Prozent der Befragten enorm wichtig.
HDI-Vertriebsvorstand Lüder Mehren bezeichnet die Hybridprodukte als „Königsweg für risikoscheue und gleichzeitig ertragsorientierte Anleger“. TwoTrust nennt sich die Produktfamilie des Unternehmens, die genau auf diese Kundengruppe zielt. Sie startete 2006 im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge und wurde 2007 auf die Riester-Rente ausgeweitet. Seit Juli 2008 gibt es auch eine TwoTrust Basisrente und eine Fondspolice, um alle Bereiche der Vorsorge abzudecken.
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Andre on 10/28 at 07:53 AM
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Konstantdarlehen: Vorsicht bei übereilter Darlehensaufnahme
Die Bausparkassen haben schon bessere Zeiten erlebt: Auch wenn sich immer noch viele Menschen für den Abschluss eines Bausparvertrags entscheiden, erfreut sich dieser längst keiner so großen Beliebtheit mehr, wie es einst der Fall gewesen ist. Schon seit Jahren ist festzustellen, dass sich zunehmend mehr Immobilienkäufer an die Direktbanken wenden, so sie zinsgünstige Darlehen unmittelbar abschließen können und zudem keine Sparphase zur Bildung von Kapital erforderlich ist.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bieten mittlerweile fast alle Bausparkassen das so genannte Konstantdarlehen an. Hierunter ist ein Finanzprodukt zu verstehen, das auf einem Bausparvertrag basiert, jedoch eine sofortige Darlehensaufnahme ermöglicht. Im Grunde genommen ist das Prinzip ganz einfach: Ein Bausparvertrag wird mit einem Darlehen vorfinanziert. Damit der eigentliche Bausparvertrag schneller zugeteilt werden kann, wird die Vorfinanzierung über einen Betrag abgeschlossen, der über den eigentlichen Finanzierungsbedarf hinausreicht – der überschüssige Betrag fließt direkt in den Bausparvertrag.
Laut den Bausparkassen stellt das Konstantdarlehen die optimale Lösung dar, um sofort ein Darlehen aufnehmen und gleichzeitig von den Vorzügen des Bausparens profitieren zu können. Doch die „Berliner Morgenpost“ hat kürzlich vor dieser Finanzierungsform gewarnt: Potentielle Darlehensnehmer sollen genau kalkulieren, bevor sie sich für den Abschluss eines Konstantdarlehens entscheiden, weil diese Darlehen meist spürbar teurer sind, als es auf den ersten Blick aussieht. Grund ist eine teure Vorfinanzierung sowie die Aufnahme eines höheren Darlehensbetrags. Hinzu kommen oftmals weitere Gebühren für Vertragsabschluss und Kontoführung.
In der „Berliner Morgenpost“ wird Interessenten deshalb dazu geraten, beim Anbieter den so genanten Gesamteffektivzins zu erfragen, in welchem sämtliche Kosten berücksichtigt sind. Auf diese Weise wird es möglich, einen Vergleich mit anderen Finanzierungsformen vorzunehmen.
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Jochen on 10/28 at 07:50 AM
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Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung verzocken 100 Millionen Euro
Die Rente ist sicher - ein vielzitierter Satz vom ehemaligen Minister Norbert Blüm. Heute wurde bekannt, dass man doch ein bisschen gegen die Sicherheitsbedürfnisse deutscher Pflichtversicherter in der Rentenversicherung verstoßen hat - und dabei ungefähr 100 Millionen Euro verspielt hat. “Spielpartner” war die deutsche Tochter des US-Pleiteunternehmens Lehman Brothers.
Die gesetzliche Rentenversicherung hat 44.500.000 Euro als Terminanlagen bei Lehman angelegt. Die gesetzliche Unfallversicherung verlor durch die Lehman-Pleite schlappe 56 Millionen Euro. Das kostet den deutschen Pflichtversicherten die stolze Summe von 100 Millionen Euro. Angesichts der sonstigen Dimensionen der Finanzkrise - aber auch der Summen, um die es bei der gesetzlichen Rentenversicherung geht, kann man natürlich sagen, dass es sich hierbei um “Peanuts” handelt. Aber wer weiß schon, ob schon alles auf dem Tisch liegt. Und außerdem geht es ja auch ums Prinzip. Muss man mit anvertrauten Geld so rumzocken?
Pikanterweise wurde auch in diesem Zusammenhang die Parole der “Sicher-Rente” wiederholt. Das Geld ist nicht in Gefahr (also sicher?), weil es durch den Einlagesicherungsfonds geschützt sei. Da dies mittlerweile jede Bank behauptet und die Banken noch keine Information über den “Kontostand” auf dem Einlagesicherungsfonds veröffentlicht haben, stellt sich hier die Frage: Was passiert, wenn wirklich eine große oder mehrere kleine Banken auf den Einlagesicherungsfonds zugreifen müssen?
Auch pikant ist das Detail, dass die Millionen die “eiserne Reserve” der Rentenkassen waren, die anscheinend sehr risikobehaftet angelegt waren. Müsste eine seriöse Anlagepolitik nicht anders aussehen? Noch offen ist hingegen, ob sich auch die gesetzlichen Krankenkassen in einer Form bei Lehman engagiert haben. Aber eins ist sicher: Diese Millionen werden ebenfalls in irgendeiner Form die Steuerzahler zu bezahlen haben - entweder durch höhere Steuern oder weniger Leistungen.
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Thorsten on 10/28 at 07:48 AM
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Versicherung und Prämie
Hauptpflicht der Versicherten
Jeder Vertrag kennt für beide Parteien Rechte und Pflichten. Für einen Versicherungsnehmer gibt es aus dessen Vertrag dann auch die eine wirkliche Hauptpflicht: die Prämie zu zahlen. Verträge ohne eine Prämie sind somit gar keine. Den Ausgleich der Prämien zu leisten, ist eine echte Rechtspflicht. Der Versicherer kann auf Zahlung klagen, auch wenn die Prämie bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ‘Beitrag’ heißt.
Mit der Annnahme seines Antrags auf Versicherung wird der Versicherungsnehmer dann auch Prämienschuldner. Dazu ist er persönlich verpflichtet, auch wenn andere Personen das Recht haben, die Prämien zu zahlen, um den Bestand des Vertrages zu sichern.
In diesem Sinne haben ein solches Recht sowohl der Bezugsberechtigte wie auch der Pfandgläubiger. Spezielle Regelungen sind maßgeblich, wenn die allgemeinen Regelungen im BGB als nachgiebig gelten. Zum Schuldner einer Prämie kann auch der Rechtsnachfolger des Versicherungsnehmers als rechtsgeschäftlicher Erwerber des versicherten Gegenstandes werden. Dies gilt dann, wenn die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer an einen Erwerber veräußert wurde.
Prämienzahlung
Die fällige Prämie ist eine Geldschuld, die nach BGB als qualifizierte Schickschuld gilt. Das bedeutet, dass es auf die rechtzeitige Einzahlung bei der Bank ankommt, auf die Hingabe des Schecks, auf die Abgabe des Überweisungsträgers. Im Streitfall muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass er den Überweisungsträger rechtzeitig eingereicht hat.
Teilzahlungen
Prämien sind in vollem Umfang und nicht in Teilbeträgen fällig. Ist der Einbehalt allerdings nur gering ist, kann sich der Versicherer nicht auf seine Leistungsfreiheit berufen. Abzuraten ist, dass ein Versicherungsnehmer die volle Prämie mit “Vorbehalt der - teilweisen - Rückforderung” zahlt, weil dann in einem Regressprozess geklärt werden müsste, ob der Versicherer zuviel Prämie erhalten hat.
Modern: Die Einzugsermächtigung
Für die meisten Verträgen wird das Lastschriftverfahren über eine Einzugsermächtigung vereinbart. Diese ‘rechtliche Stundungsabrede’ macht aus der ‘Schickschuld eine Holschuld’, indem der Versicherer von seiner eigenen Bank aus das Konto des Versicherungsnehmer “belasten” lässt. Dies kann allerdings nur bei Kontodeckung geschehen.
Der Versicherer zieht so die jeweils fällige Einzelprämie über einen Lastschriftbeleg ein, was für jede Versicherungsart separat geschieht. Damit kann der VN auf seinem Kontoauszug die Verträge erkennen, für welche die Lastschrift erfahren hat.
Montag, Oktober 27, 2008
Mit Dauerantrag Zuschüsse zur Riester-Rente sichern
Die Riester-Rente ist für Verbraucher sehr einfach gestrickt. Sie müssen einen Teil ihres Gehalts – aktuell vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal jedoch 2.100 Euro – einzahlen und bekommen dafür die staatliche Grundzulage plus Kinderzulage und eventuell den Berufseinsteigerbonus. Im Rentenalter gibt es das Geld dann hübsch verzinst und mit Überschussbeteiligung garniert ausgezahlt. So simpel kann es sein, wenn man nicht vergisst, einen entscheidenden Schritt zu setzen: Die Zulagen vom Staat zu beantragen. Wer glaubt, alles laufe mit der Unterschrift auf dem Vertrag vollautomatisch, liegt falsch und geht möglicherweise ohne Zulagen in Rente.
Dabei sind es die Zuschüsse, die eine Riester-Rente für viele Arbeiter und Angestellte so interessant macht. Dieses Jahr wurden in den ersten drei Monaten 570.000 neue Rentenpolicen aufgesetzt. Insgesamt nutzen 11,07 Millionen Menschen in der Bundesrepublik das Riester-Modell als private Altersvorsorge. Dass bis zum 15. Mai dieses Jahres aber nur 7,7 Millionen Zulagenkonten eingerichtet wurden, sollte zu denken geben. 25 Prozent der Sparer haben es bislang versäumt, einen Antrag für die staatlichen Zulagen zu stellen. Jeweils zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Jahr, in dem die Beiträge gezahlt wurden, läuft die Frist für den Antrag ab. Eingereicht werden kann er ganz einfach beim Versicherungsunternehmen.
Um nicht jedes Jahr aufs Neue einen Bittbrief schreiben zu müssen, wurde 2005 der Dauerantrag eingeführt. Der Kunde unterschreibt einmal und gibt der Bank oder Versicherung damit die Vollmacht, die Leistungen von Vater Staat automatisch zu beantragen. Einfacher geht es nicht, zumal die Vollmacht auch für bereits zurückliegende Jahre gilt, sofern die Frist noch nicht abgelaufen ist. Ein neuer Dauerantrag wird nötig, wenn die Familienverhältnisse sich ändern. Die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) kennt ihre „Kunden“. Im Schnitt warten die meisten 18 Monate, bis sie die Papiere für die Zuschüsse einreichen.
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Andre on 10/27 at 07:55 AM
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Bauzinsen: In den vergangenen Tagen deutlich gefallen
Die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Hypothekenzinsen sind wesentlich stärker, als es von den Experten bisher angenommen wurde. In dieser Woche sind die Zinsen nämlich deutlich gefallen, wodurch sich potentiellen Darlehensnehmern die Möglichkeit bietet, ihre Baufinanzierung besonders günstig abzuschließen. Der Unterschied zwischen den aktuellen Zinssätzen und den Zinssätzen, die noch vor wenigen Wochen galten, ist wirklich enorm: Im Bereich der 10-jährigen Konditionen beläuft sich der Zinsunterschied auf rund 0,3 Prozent, was in der Tat für einen sehr deutlichen Rückgang steht.
Im aktuellen Zins-Newsletter des Baugeldvermittlers Interhyp, weist Vorstand Robert Haselsteiner darauf hin, dass dieser Zinsrückgang voraussichtlich nur von kurzer Dauer sein wird. Der Zinsexperte geht davon aus, dass eine künftige Zinssenkung durch die europäische Notenbank EZB bereits in den aktuellen Konditionen eingepreist ist. Aus diesem Grund rät er potentiellen Darlehensnehmern, jetzt die Gelegenheit zu nutzen und sich aktuelle Finanzierungsangebote einzuholen bzw. das Immobiliendarlehen günstig abzuschließen.
Auf der anderen Seite gilt es natürlich nichts zu überstürzen: Trotz der derzeit günstigen Hypothekenzinsen sollte man keinesfalls ein Immobiliendarlehen abschließen, ohne zuvor ausreichend viele Finanzierungsangebote einholt und miteinander verglichen zu haben. Es ist nämlich längst nicht so, dass die Konditionen bei allen Darlehensanbietern automatisch um 0,3 Prozent gefallen sind: Während einige Banken den Zinsrückgang umgehend an ihre Kunden weiterreichen, halten sich einige Institute mit der Anpassung ihrer Zinsen zurück. Folglich ist man auf jeden Fall gut damit beraten, sich genügend Zeit für einen Darlehensvergleich zu nehmen, um später keine unnötig hohen Zinsen entrichten zu müssen.
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Jochen on 10/27 at 07:54 AM
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Sonntag, Oktober 26, 2008
Immobiliendarlehen: Flexibilität ist wichtiger denn je zuvor
Neue statistische Zahlen belegen, dass die Anzahl so genannter Verbraucherinsolvenzen auch im vergangenen Jahr wieder spürbar gestiegen ist. Zunehmend mehr Haushalte sehen sich mit ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert und können nur noch in der Privatinsolvenz eine Lösung erkennen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass in zahlreichen Fällen auch der Erwerb einer Immobilie für die finanziellen Schwierigkeiten verantwortlich ist.
Genau betrachtet ist die Immobilienfinanzierung jedoch nur in den allerwenigsten Fällen dafür verantwortlich, dass einige Menschen in solch große finanzielle Schwierigkeiten geraten, die nur noch durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren abgewendet bzw. beendet werden können. Stattdessen sind es vor allem Scheidungen, die schnell zu großen Problemen führen. Eine Trennung kann nämlich sehr schnell dazu führen, dass sich plötzlich nicht mehr genug Kapital in der Haushaltskasse befindet und die Darlehensraten, die aus dem Immobiliendarlehen resultieren zu einer großen Belastung werden.
Hieran wird ersichtlich, dass es bei der Auswahl und dem Abschluss eines Immobiliendarlehens auf wesentlich mehr als nur einen niedrigen Zinssatz ankommt. Letzten Endes ist es mindestens genauso wichtig, dass das Darlehen ein Höchstmaß an Flexibilität bietet, damit die Finanzierung in Krisenzeiten an die neue Situation bzw. an die neuen, vorherrschenden Bedingungen angepasst werden kann.
Glücklicherweise kann in diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass die Darlehensgeber dazu übergehen, zunehmend flexiblere Finanzierungslösungen zu schneidern. Inzwischen bieten einige Kreditinstitute sogar Darlehen an, die beim Eintritt von Härtefällen vorzeitig gekündigt werden dürfen – hierdurch wird es beispielsweise möglich, das Immobiliendarlehen im Falle einer Scheidung abzulösen, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt und somit die Immobilie direkt in den Verkauf gehen kann.
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Jochen on 10/26 at 10:17 AM
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