2008 – Das Jahr der Privaten Haftpflichtversicherung
So scheint es zumindest zu sein. Gravierende Änderungen in den Regelungen für die Private Haftpflichtversicherung. Denn seit dem 1. Januar gelten neue Bedingungen für den versicherten Personenkreis. Während bis einschließlich 31. Dezember 2007 nur der Versicherte und seine nächsten Angehörigen wie Ehepartner, Lebenspartner und Kinder abgesichert waren, sind nun alle Personen, die mit ihm in einem Haushalt leben, mit eingeschlossen. Dies können die Großeltern sein, die Tante, der Onkel oder Nichten und Neffen. Wo früher das Recht galt, dass Kinder nur bis einschließlich des vollendeten 18. Lebensjahres, oder höchstens bis zum Ende ihrer Schul- oder Berufsausbildung mitversichert waren, ist nun eine andere Regelung in Kraft getreten.
Egal wie alt die Kinder sind, die zuhause leben, und egal, ob sie berufstätig oder noch in der Ausbildung sind, sie sind so lange in der Privaten Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern mitversichert, bis sie von Zuhause ausziehen und in ihre eigene Wohnung oder in ein externes Zimmer in einer WG ziehen. Hierbei zählt nun der Zeitpunkt der Gründung des eigenen Hausstandes, nicht mehr jedoch das Alter. Anders ist dies jedoch, wenn das Wohnen außerhalb des Elternhauses aufgrund einer Ausbildung oder eines Studiums erfolgt. In diesem Falle ist das Kind auch weiterhin über die Private Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert.
Dies ist wichtig zu wissen, damit einem keine zusätzliche Private Haftpflichtversicherung untergejubelt wird, obwohl man sie eigentlich gar nicht benötigt, da sowieso alle Personen des Haushaltes als eine zusammengehörige und gemeinsam versicherte Familie angesehen werden, ganz egal, wie der Verwandtschaftsgrad denn nun ist. Denn selbst wenn die verwandtschaftlichen Bande nur um fünf Ecken herum sind, wenn man zusammen unter einem Dach in einem gemeinsamen Haushalt lebt, wird man seit dem neuesten Recht für Private Haftpflichtversicherungen als gemeinsam Versicherte angesehen. Eine grundlegende Änderung, die da gemacht wurde. Das neue Versicherungsrecht zeigt auch hier einschneidende Veränderungen, die vor allem den Versicherten zugute kommen.
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